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Satzung des Ev. Kirchenkreises Bielefeld

Vom 22. Februar 2013

(KABl. 2013 S. 85)

Änderungen

Lfd.
Nr.
Änderndes Recht
Datum
Fundstelle
Geänderte
Artikel
Art der
Änderung
1
Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld
28. Januar 2022
§ 1
neu gefasst
Anlage 1
eingefügt
Anlage 2
eingefügt
2
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld
30. November 2023
§ 1
geändert
Anlage 2
neu gefasst
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Die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld hat auf Grund von Artikel 104 der Kirchenordnung2# der Evangelischen Kirche von Westfalen folgende Satzung des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld beschlossen:
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§ 13#
Kirchenkreis, Kirchengemeinden, Regionen

( 1 ) Zum Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld sind alle Evangelischen Kirchengemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld zusammengeschlossen. Sie werden in einer Liste als Anlage 1 zu dieser Satzung aufgeführt. Im Falle einer Veränderung dieser kirchlichen Körperschaften ist der Kreissynodalvorstand verantwortlich für die Aktualisierung der Liste. Die vom Kreissynodalvorstand festgestellte Liste wird nach Bestätigung durch das Landeskirchenamt als Anlage 1 der Satzung im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht.
( 2 ) Die Kirchengemeinden sind zu Regionen zusammengeschlossen. Die Regionen bilden zugleich die Personalplanungsräume des Kirchenkreises.
Die Zusammensetzung dieser Regionen ist in der Liste, die als Anlage 2 dieser Satzung angehängt ist, aufgeführt. Im Falle einer Veränderung der Zusammensetzung der Regionen ist die Liste durch den Kreissynodalvorstand zu aktualisieren. Die vom Kreissynodalvorstand festgestellte Liste wird nach Bestätigung durch das Landeskirchenamt als Anlage 2 der Satzung im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht.
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§ 2
Körperschaftsrecht, Siegel

( 1 ) Der Evangelische Kirchenkreis Bielefeld führt als Körperschaft des öffentlichen Rechts ein Siegel.
( 2 ) Das Siegelbild zeigt ein Kreuz, es ist umschlossen mit den Worten: „Evangelischer Kirchenkreis Bielefeld“.
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§ 3
Mitglieder des Kreissynodalvorstandes

Der Kreissynodalvorstand besteht aus der Superintendentin oder dem Superintendenten, der Synodalassessorin oder dem Synodalassessor, der oder dem Scriba und weiteren sechs Mitgliedern.
Von diesen weiteren sechs Mitgliedern kann ein Mitglied hauptberufliche Mitarbeiterin oder hauptberuflicher Mitarbeiter des Kirchenkreises, einer seiner Gemeinden oder einer kirchlichen Einrichtung im Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld (jedoch nicht im pfarramtlichen Dienst) sein.
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§ 4
Ausschüsse
des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld

( 1 ) Die Wahrnehmung der Aufgaben des Verbundes der Tageseinrichtungen für Kinder des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld erfolgt durch die Kreissynode, den Kreissynodalvorstand und den Leitungsausschuss. Die Zusammensetzung des Leitungsausschusses und die Aufgaben sind in der Satzung für die Tageseinrichtungen für Kinder des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld geregelt.
( 2 ) Die Kreissynode bildet folgende beratende Ausschüsse:
  1. Finanzausschuss,
  2. Nominierungsausschuss.
( 3 ) Aufgaben, Zusammensetzung, Vorsitz und Geschäftsführung des Finanzausschusses sind in der Finanzsatzung für den Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld geregelt.
( 4 ) Der Nominierungsausschuss bereitet die Vorschläge für die von der Kreissynode zu bildenden Ausschüsse und durchzuführenden Wahlen vor. Soweit Ausschussvorsitzende und Stellvertretungen von der Kreissynode bestimmt werden, werden auch diese Vorschläge vorbereitet. Weitere Aufgaben können ihm übertragen werden.
( 5 ) Die Kreissynode und der Kreissynodalvorstand können weitere beratende Ausschüsse bilden.
( 6 ) Die Kreissynode und der Kreissynodalvorstand können für die Arbeit der Ausschüsse Rahmenbeschlüsse fassen.
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§ 5
Geschäftsordnung

Die Kreissynode gibt sich eine Geschäftsordnung.
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§ 6
Zusammenarbeit
im Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld

( 1 ) Die Kirchengemeinden und die kreiskirchlichen Einrichtungen und Dienste arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterstützen sich gegenseitig.
( 2 ) Der Kreissynodalvorstand fördert und koordiniert die Zusammenarbeit der kreiskirchlichen Dienste miteinander und die Zusammenarbeit zwischen Kirchengemeinden, kreiskirchlichen Einrichtungen und kreiskirchlichen Diensten. Dazu kann der Kreissynodalvorstand Rahmenbeschlüsse fassen.
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§ 7
Kreiskirchenamt

( 1 ) Für den Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld ist ein Kreiskirchenamt mit dem Sitz in Bielefeld errichtet.
( 2 ) Das Kreiskirchenamt führt seine Geschäfte unter dem Namen: „Evangelischer Kirchenkreis Bielefeld – Kreiskirchenamt“.
( 3 ) Ordnung, Leitung und Aufsicht des Kreiskirchenamtes sind in der Satzung des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld für das Kreiskirchenamt geregelt.
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§ 8
Bekanntmachung von Satzungen

Die Satzungen des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld werden im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen veröffentlicht.
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§ 94#
Inkrafttreten

( 1 ) Diese Satzung bedarf der Genehmigung des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche von Westfalen.
( 2 ) Sie tritt nach der Genehmigung mit der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung des Kirchenkreises Bielefeld in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 1996 (KABl. 1997 S. 14) außer Kraft.
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Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 „Kirchengemeinden“)

Zum Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld gehören folgende 23 Evangelischen Kirchengemeinden:
  1. Evangelische Altstädter Nicolaikirchengemeinde Bielefeld,
  2. Evangelisch-Lutherische Apostel-Kirchengemeinde Bielefeld,
  3. Evangelische Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Bielefeld,
  4. Evangelisch-Lutherische Jakobus-Kirchengemeinde Bielefeld,
  5. Evangelisch-Lutherische Lydia-Kirchengemeinde Bielefeld,
  6. Evangelische Markus-Kirchengemeinde Bielefeld,
  7. Evangelisch-Lutherische Martini-Kirchengemeinde Gadderbaum,
  8. Evangelisch-Lutherische Neustädter Marien-Kirchengemeinde Bielefeld,
  9. Evangelisch-Lutherische Paulus-Kirchengemeinde Bielefeld,
  10. Evangelische Petri-Kirchengemeinde Bielefeld,
  11. Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Bielefeld,
  12. Evangelische Kirchengemeinde Stieghorst-Hillegossen,
  13. Evangelisch-Lutherische Stiftskirchengemeinde Schildesche,
  14. Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Altenhagen-Milse
  15. Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Babenhausen,
  16. Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Brake,
  17. Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Dornberg,
  18. Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Heepen-Oldentrup
  19. Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Hoberge-Uerentrup,
  20. Evangelisch-Lutherische Versöhnungs-Kirchengemeinde Jöllenbeck,
  21. Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Schröttinghausen,
  22. Evangelische Kirchengemeinde Ubbedissen,
  23. Evangelische Anstaltskirchengemeinde Bethel (Zionsgemeinde).
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Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 „Regionen“)5#

Die Evangelischen Kirchengemeinden im Evangelischen Kirchenkreis Bielefeld sind zurzeit zu folgenden drei Regionen zusammengeschlossen:
Südost:
Evangelisch-Lutherische Apostel-Kirchengemeinde Bielefeld,
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Altenhagen-Milse,
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Brake,
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Heepen-Oldentrup,
Evangelische Markus-Kirchengemeinde Bielefeld,
Evangelische Kirchengemeinde Stieghorst-Hillegossen,
Evangelische Kirchengemeinde Ubbedissen.
Nordwest:
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Babenhausen,
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Dornberg,
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Hoberge-Uerentrup,
Evangelisch-Lutherische Jakobus-Kirchengemeinde Bielefeld,
Evangelisch-Lutherische Paulus-Kirchengemeinde Bielefeld,
Evangelische Petrikirchengemeinde Bielefeld,
Evangelisch-Lutherische Stiftskirchengemeinde Schildesche,
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Schröttinghausen,
Evangelisch-Lutherische Versöhnungs-Kirchengemeinde Jöllenbeck.
Mitte:
Evangelische Altstädter Nicolaikirchengemeinde Bielefeld,
Evangelische Dietrich-Bonhoeffer-Kirchengemeinde Bielefeld,
Evangelisch-Lutherische Lydia-Kirchengemeinde Bielefeld,
Evangelisch-Lutherische Martini-Kirchengemeinde Gadderbaum,
Evangelisch-Lutherische Neustädter Marien-Kirchengemeinde Bielefeld,
Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Bielefeld.

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1 ↑ Die Inhaltsübersicht ist nicht Bestandteil dieser Satzung.
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2 ↑ Nr. 1.
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3 ↑ § 1 neu gefasst durch Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld vom 28. Januar 2022; § 1 Titel geändert, Abs. 2 geändert, Satz 2 eingefügt und Sätze 3 bis 5 neu nummeriert durch Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld vom 30. November 2023.
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4 ↑ Redaktioneller Hinweis: Die Veröffentlichung im KABl. erfolgte am 30. April 2013.
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5 ↑ Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 „Regionen“) neu gefasst durch Zweite Satzung zur Änderung der Satzung des Evangelischen Kirchenkreises Bielefeld vom 30. November 2023.