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Beschluss der Landessynode
zur Verteilung der Kirchensteuern 2020 und 2021

Vom 18. November 2020

(KABl. 2020 I Nr. 119 S. 280)

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2020

Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 18. November 2020 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2020 Folgendes:
Erreicht das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2020 das geschätzte Kirchensteueraufkommen in Höhe von 520 Mio. € nicht, erfolgt die Verteilung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (§ 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz1#).
Übersteigt das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2020 die geschätzte Kirchensteuer von 520 Mio. €, soll das Mehraufkommen in Höhe von bis zu 603.250 € für die Finanzierung des NCC bereitgestellt werden.
Ein möglicherweise vorhandenes Mehraufkommen soll jeweils zu gleichen Teilen der Versorgungssicherungsrückstellung bei der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte und der Verteilung gemäß § 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz2# zugeführt werden.
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2021

Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 18. November 2020 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 folgende Verteilung der Kirchensteuer gemäß § 2 Absatz 2 und 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG)3#:
Gesamtsumme
510.000.000 €
Zuweisung EKD-Finanzausgleich gemäß § 2 Absatz 2
Ziffer 1 FAG
4#
11.600.000 €
Zuführung Clearing-Rückstellung gemäß § 2 Absatz 3 FAG5#
0 €
Verteilungssumme
498.400.000 €
1.
Zuweisung für den Allgemeinen Haushalt der Landeskirche
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe a FAG6#
44.856.000 €
2.
Zuweisung für gesamtkirchliche Aufgaben
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe b FAG7#
44.229.375 €
3.
Zuweisung für die Pfarrbesoldung
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe c FAG8#
88.649.300 €
4.
Zuweisung an die Kirchenkreise
gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 2 Buchstabe d FAG9#
320.665.325 €
Betrag je Gemeindeglied
320.665.325 € : 2.150.027 = 149,144790 €
498.400.000 €

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1 ↑ Nr. 840.
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2 ↑ Nr. 840.
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3 ↑ Nr. 840.
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4 ↑ Nr. 840.
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5 ↑ Nr. 840.
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6 ↑ Nr. 840.
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7 ↑ Nr. 840.
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8 ↑ Nr. 840.
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9 ↑ Nr. 840.