.

Ergänzende Verabredungen zum Kirchenvertrag über die gemeinsame Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer
im Seminar für pastorale Ausbildung
der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Lippischen Landeskirche und der Evangelisch-reformierten Kirche

Vom 18. Juni 2009

(KABl. 2009 S. 153)

Der Arbeitsbereich Predigerseminar des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen und das Seminar für pastorale Ausbildung werden am Standort Wuppertal zusammengeführt. Deshalb schließen die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR), die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW), die Lippische Landeskirche (LLK) und die Evangelisch-reformierte Kirche (ERK) einen Vertrag über die gemeinsame Leitung und Unterhaltung des Seminars für pastorale Ausbildung1# in Wuppertal. In Ergänzung zu diesem Vertrag treffen die Trägerkirchen für die praktische Durchführung folgende Verabredungen, die als Protokollnotiz bei Vertragsschluss vorliegen:
#
1.
Allgemeines
Der Einstieg in die gemeinsame Ausbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer im Seminar für pastorale Ausbildung soll zum 1. Oktober 2009 erfolgen und geschieht im Rahmen des gemeinsamen Konzeptes der Trägerkirchen für die pastorale Aus- und Fortbildung. Die Trägerkirchen beauftragen das Kuratorium des Seminars für pastorale Ausbildung und die Dezernatskonferenz für das gemeinsame Pastoralkolleg das Konzept gemeinsam weiterzuentwickeln und den Trägerkirchen zur Beschlussfassung vorzulegen.
2.
Seminarleitung, personelle und sachliche Ausstattung
2.1
Das Kuratorium beruft gemäß § 3 Absatz 32# des Vertrages die Direktorin oder den Direktor sowie die stellvertretende Direktorin oder den stellvertretenden Direktor. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Direktorin oder der Direktor und ihre oder seine Stellvertreterin bzw. ihr oder sein Stellvertreter bevorzugt aus dem Kreis der Trägerkirchen kommen sollen.
2.2
Im Seminar sind außer der Direktorin oder dem Direktor noch zwei Dozentinnen oder Dozenten tätig. Die Praxis der Zahlung von Ephoralzulagen im Seminar wird zur Kenntnis genommen.
2.3
Für den Neuanfang wird mindestens eine Dozentur mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer der EKvW besetzt. Zum 1. Oktober 2009 tritt Pfarrerin Anke Gödersmann als westfälische Dozentin in das Team ein.
2.4
Die im Seminar zu erledigenden Sekretariatsaufgaben werden durch eine Verwaltungsmitarbeiterin wahrgenommen. Der Stundenumfang beträgt 33 Wochenstunden. Bei Weggang der Studieninspektorin oder des Studieninspektors erhöht sich der Stundenumfang auf eine Vollzeitstelle (derzeit 38,5 Wochenstunden).
2.5
Die Dienstleistungen im Bereich Haushalt, Personal und Liegenschaften erfolgen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 43# des Vertrages auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung durch die gemeinsame Verwaltung des Theologischen Zentrums Wuppertal. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wird von der EKiR vorbereitet.
2.6
Die Vertragsparteien halten an dem Ziel der Kostenreduktion fest.
3.
Ausbildungsinhalte
3.1
Inhalte und Struktur der Kurswochen
Gute Erfahrungen in der bisherigen westfälischen Vikariatsausbildung sollen nach Möglichkeit integriert werden.
3.2
Seelsorge
Im Rahmen der Seelsorgeausbildung führt das Seminar für pastorale Aus- und Fortbildung in Wuppertal einen fünfwöchigen fraktionierten Seelsorgekurs durch (2 + 1 + 2 Kurswochen). Die Seminarleitung stellt sicher, dass der Bereich der Krankenhausseelsorge verbindlich vorkommt. Die Seelsorgepraxis erfolgt in den Zeiten zwischen den Kursblöcken in den Gemeinden vor Ort.
3.3
Homiletik und Liturgik
Angesichts der räumlichen Ausdehnung der vier Landeskirchen können die Dozentinnen und Dozenten des Seminars in den Ausbildungsgemeinden keine Gottesdienstbesuche mit anschließendem Auswertungsgespräch durchführen. Es soll aber darüber nachgedacht werden, ob alternativ eine Videobesprechung eines Gottesdienstes möglich und sinnvoll ist.
3.4
Religionsunterricht in der Schule
Die Verantwortung für die schulpädagogische Ausbildungsphase wird dem Pädagogischen Institut der EKvW (PI) übertragen und in Villigst durchgeführt (§ 1 Absatz 24#des Vertrages). Die Einweisung der Vikarinnen und Vikare in das Schulvikariat erfolgt in Zusammenarbeit mit den Beauftragten der Trägerkirchen. Die in diesem Ausbildungsabschnitt entstehenden externen Personal- und Sachkosten (PI) sind in den gemeinsamen Haushalt einzustellen.
3.5
Konfirmandenunterricht und Konfirmandenarbeit
Der Ausbildungsabschnitt „Konfirmandenunterricht und Konfirmandenarbeit“ wird am Standort Wuppertal in Kooperation mit dem PI durchgeführt.5#Dazu ist es notwendig, dass die zuständigen Dozentinnen und Dozenten in Wuppertal und Villigst konzeptionell zusammenarbeiten. Es ist sicherzustellen, dass die jeweiligen landeskirchlichen Spezifika hinreichend berücksichtigt werden (Einführung in die landeskirchlichen Lehrpläne und Ordnungen für die Konfirmandenarbeit). Die in diesem Ausbildungsabschnitt entstehenden externen Personal- und Sachkosten (PI) sind in den gemeinsamen Haushalt einzustellen.
3.6
Gemeindeaufbau
Der Ausbildungsabschnitt „Gemeindeaufbau“ wird am Standort Wuppertal angeboten.
3.7
Kirchenmusik und Liturgik/Hymnologie
Die Vikarinnen und Vikare sollen im Seminar kirchenmusikalisch kompetent begleitet werden. Deshalb soll der bisherige „Villigster Standard“ in der Kirchenmusik auch in Zukunft sichergestellt werden. Da der in der Arbeitsstelle Gottesdienst und Kirchenmusik des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung tätige Kirchenmusikdirektor Matthias Nagel diese Aufgabe nur für eine kurze Übergangsphase und in einem zeitlich begrenztem Umfang wahrnehmen kann, soll auf eine qualifizierte A-Kirchenmusikerin oder einen qualifizierten A-Kirchenmusiker zugegangen werden, die oder der im Rahmen der Dienstanweisung u. a. „Kirchenmusik und Liturgik/Hymnologie“ am Seminar unterrichtet. Die in diesem Ausbildungsabschnitt entstehenden externen Personal- und Sachkosten sind in den gemeinsamen Haushalt einzustellen.
3.8
„Kirchenrecht und kirchliche Verwaltung“ und „Kirchengeschichte der Landeskirche“
Die Trägerkirchen führen für die Vikarinnen und Vikare in den Themenbereichen „Kirchenrecht und kirchliche Verwaltung“ und „Kirchengeschichte der Landeskirche“ getrennte Seminarveranstaltungen durch. Weitere Zusatzkurse der Trägerkirchen bleiben möglich. Die aus der Durchführung resultierenden Sach- und Personalkosten werden nicht in den gemeinsamen Haushalt eingestellt.
3.9
Supervision
Die Supervision ist Bestandteil der Ausbildung und wird im Rahmen der Kurswochen angeboten. Die supervisorische Begleitung der Vikarinnen und Vikare erfolgt durch den westfälischen Konvent für Supervision und durch Frau Damrath (voraussichtlich bis 2011). Die dadurch entstehenden Kosten werden in den gemeinsamen Haushalt eingestellt. In der EKvW wird die Supervision als ein unabhängiges Instrument verstanden und mit Supervisorinnen und Supervisoren durchgeführt, die nicht an der Ausbildung beteiligt sind. Die supervisorische Arbeit der Dozentinnen und Dozenten während der Kurswochen wird dadurch jedoch nicht eingeschränkt. Das Team der Dozentinnen und Dozenten des Seminars koordiniert in regelmäßigen Abständen die Zusammenarbeit mit den externen Supervisorinnen und Supervisoren. Das Team der Dozentinnen und Dozenten wird dem Kuratorium einen Vorschlag unterbreiten, ob und in welchem Umfang es künftig zwischen den Kursblöcken Supervisions- und Intervisionstage geben soll. Dabei ist darauf zu achten, dass die Intervision nicht zu Lasten der Supervision geht.
3.10
Termine für den Beginn des Vorbereitungsdienstes
Nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen sollen die Vikariatskurse zum 1. April und zum 1. Oktober des Jahres beginnen.
3.11
Aus- und Fortbildung der Gemeindementorinnen und -mentoren
Zurzeit bereiten die EKiR und die EKvW ihre Gemeindementorinnen und -mentoren in getrennten Veranstaltungen auf die Begleitung einer Vikarin oder eines Vikars vor. Lediglich an dem gemeinsamen Mentorentag in Wuppertal nehmen alle Gemeindementorinnen und -mentoren teil. Es soll geprüft werden, ob die Gemeindementorinnen und -mentoren aller Trägerkirchen im Rahmen eines gemeinsamen Kursangebotes fortgebildet werden können. In diesem Fall besteht Einigkeit darüber, dass der bisherige „westfälische Fortbildungsstandard“ (verpflichtende Teilnahme an mehrtätigen Fortbildungen und Tagungen, Information über das Ausbildungsprogramm, Erfahrungsaustausch und Methodentraining) nicht unterschritten werden soll.
3.12
Treffen der Vikarinnen und Vikare in Regionalgruppen
Die bisher im Seminar für pastorale Aus- und Fortbildung in Wuppertal geübte Praxis das gemeinsame Lernen im Seminar in den Gemeindepraxisphasen durch monatliche Treffen in Regionalgruppen zu ergänzen, wird mit Beginn der gemeinsamen Ausbildung nicht weiter fortgeführt.
3.13
Kostenbeteiligung der Vikarinnen und Vikare an den Kurskosten
Es wird verabredet, dass künftig alle Vikarinnen und Vikare eine einheitliche Eigenbeteiligung zahlen (derzeit 8 Euro/Tag bzw. 32 Euro pro Kurswoche). Die Einnahmen aus den Eigenbeteiligungen fließen in den gemeinsamen Haushalt.
3.14
Studienfahrt
Im Rahmen der Ausbildung soll auch künftig eine gemeinsame Studienfahrt durchgeführt werden. Das künftige Team der Dozentinnen und Dozenten unterbreitet dem Kuratorium dazu Vorschläge. Im Kuratorium ist zur gegebenen Zeit auch über eine einheitliche Höhe der Eigenbeteiligung der Vikarinnen und Vikare und der landeskirchlichen Zuschüsse zu beraten.
##
#
1 ↑ Nr. 527.1
#
2 ↑ Nr. 527.1
#
3 ↑ Nr. 527.1
#
4 ↑ Nr. 527.1
#
5 ↑ Hierzu wird auf die zwischen der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen am 7. März 2008 verabredete Erläuterung zur geplanten Kooperation im Teilbereich „Konfirmandenunterricht und Konfirmandenarbeit“ verwiesen. Die Erläuterung hat folgenden Wortlaut:Erläuterung der geplanten Kooperation
im Teilbereich „Konfirmandenunterricht und Konfirmandenarbeit“
  • Im Protokoll der Sitzung der rheinisch/westfälischen Arbeitsgruppe zur Kooperation in der theologischen Aus- und Fortbildung vom 13. August 2007 heißt es unter Punkt 2.5 (S. 3):
    „Der Ausbildungsabschnitt KU wird am Standort Wuppertal in Kooperation mit dem PI der EKvW durchgeführt. Dabei ist sicherzustellen, dass für die westfälischen Vikarinnen und Vikare die westfälischen Spezifika (Ordnung für die Konfirmandenarbeit/Westfälischer Lehrplan etc.) hinreichend zur Geltung kommen.“
  • Im Bericht der Arbeitsgruppe an den Kooperationsausschuss (EKiR / EKvW) von August 2007 heißt es unter Punkt 1a:
    „Die Ausbildung in KU/KA wird am Standort Wuppertal in Kooperation mit dem PI der EKvW durchgeführt“.
Dazu wird folgende Erläuterung gegeben:In der Arbeitsgruppe bestand die Auffassung, dass in dem Teilbereich „Konfirmandenunterricht und Konfirmandenarbeit“ eine besondere Kooperation zwischen dem Seminar für pastorale Aus- und Fortbildung in Wuppertal und dem Pädagogischen Institut in Villigst sachlich naheliegend und notwendig ist. Natürlich wird es ganz entscheidend darauf ankommen, wie diese Kooperation konkret umgesetzt werden kann. Diesbezüglich hatte die Arbeitsgruppe die Vorstellung, dass die zuständigen Dozentinnen und Dozenten in Wuppertal und Villigst konzeptionell zusammenarbeiten. Zu diesem Zweck wird neben der KA-Abteilung des PTI auch Herr Böhme-Lischewski vom PI in die Gestaltung und Durchführung der Kurse in Wuppertal mit einbezogen. Dazu ist das Einverständnis der übrigen beteiligten Landeskirchen einzuholen. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung bleibt beim Kuratorium. „Westfälische Spezifika“ könnten dadurch zur Geltung kommen, dass Herr Böhme-Lischewski in Villigst besondere Studientage durchführt, in denen es um eine Einführung in die westfälische Ordnung für die Konfirmandenarbeit und in den westfälischen Lehrplan geht. Einladung, Durchführung und Abrechnung liegen in diesem Fall in der Verantwortung des Pädagogischen Institutes Villigst.