.Beschluss der Landessynode
####
Geltungszeitraum von: 01.01.2010
Geltungszeitraum bis: 31.12.2000
Beschluss der Landessynode
zur Verteilung der Kirchensteuern 2009 und 2010
2009
Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 12. November 2009 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2009 Folgendes:
Übersteigt das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2009 den Betrag von 410 Mio. €, so sind vom Mehraufkommen zunächst rund 4,75 Mio. € zur Abdeckung des Fehlbetrages bei der Pfarrbesoldungspauschale 2008 zur Verfügung zu stellen.
Das darüber hinausgehende Mehraufkommen soll in Höhe von 50 vom Hundert für die Versorgungssicherungsrücklage bei der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte verwendet werden. Die übrigen 50 vom Hundert sollen gemäß § 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz1# verteilt werden.
2010
Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 12. November 2009 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2010 folgende Verteilung der Kirchensteuern gemäß § 2 Absatz 2 und 3 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG)2#:
Gesamtsumme | 403.100.000 € | |
13.900.000 € | ||
5.000.000 € | ||
Verteilungssumme | 384.200.000 € |
1. | 34.578.000 € | |
2. | 27.965.700 € | |
3. | 79.456.800 € | |
4. | 242.199.500 € | |
Betrag je Gemeindeglied 242.199.500 € : 2.551.667 = 94,918146 € | ||
384.200.000 € |