.Erste Verordnung
§ 1
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Erste Verordnung
über das lnkrafttreten der Verordnung des Rates der EKD
über die Zuständigkeit für die Fortbildung zur "EKD-Bilanzbuchhalterin"/zum "EKD-Bilanzbuchhalter“
Vom 10. Dezember 2011
Auf Grund von Artikel 26 a Absatz 7 Satz 3 der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland1# verordnet der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland:
####§ 1
Die Verordnung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Zuständigkeit für die Fortbildung zur "EKD-Bilanzbuchhalterin" /zum "EKD-Bilanzbuchhalter"2# vom 2. September 2011 (ABI. EKD S. 248) tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 in Kraft
in
- der Evangelischen Landeskirche Anhalts
- der Evangelischen Landeskirche in Baden
- der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz
- der Bremischen Evangelische Kirche
- der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
- der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck
- der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
- der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
- der Evangelischen Kirche der Pfalz
- der Pommersehen Evangelischen Kirche
- der Evangelischen Kirche im Rheinland
- der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsensund
- der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe
- die Evangelische Kirche von Westfalen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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2 ↑ Redaktioneller Hinweis: Der Text der Verordnung ist in das Fachinformationssystem der EKD www.kirchenrecht-ekd.de unter der Nr. 4.13.70 aufgenommen worden. Dort finden Sie auch unter der Nr. 4.13.72 die Fortbildungsprüfungsordnung zur "EKD-Bilanzbuchhalterin"/zum "EKD-Bilanzbuchhalter" In der Bekanntmachung der Neufassung vom 28. Juni 2018.
2 ↑ Redaktioneller Hinweis: Der Text der Verordnung ist in das Fachinformationssystem der EKD www.kirchenrecht-ekd.de unter der Nr. 4.13.70 aufgenommen worden. Dort finden Sie auch unter der Nr. 4.13.72 die Fortbildungsprüfungsordnung zur "EKD-Bilanzbuchhalterin"/zum "EKD-Bilanzbuchhalter" In der Bekanntmachung der Neufassung vom 28. Juni 2018.