.Ordnung des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung
####§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
Geltungszeitraum von: 01.07.2003
Geltungszeitraum bis: 31.03.2012
Ordnung des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung
der Evangelischen Kirche von Westfalen
Vom 22. Mai 2003
§ 1
Auftrag und Zugehörigkeit
- Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung hat den Auftrag
- zur praktisch-theologischen Aus-, Fort- und Weiterbildung in den drei Bereichen Predigerseminar, Pastoralkolleg und Arbeitsstelle Gottesdienst und Kirchenmusik;
- zur Qualifikation von Mitarbeitenden für ihre haupt-, neben- und ehrenamtliche Arbeit in der Kirche;
- zur Ausbildung, Begleitung und Beratung von Vikarinnen und Vikaren;
- zur Fort- und Weiterbildung von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie anderer Mitarbeitender in der Kirche (z.B. Laienpredigerinnen und Laienprediger und andere kirchliche Berufs- und Mitarbeitendengruppen);
- zur Fort- und Weiterbildung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern in Zusammenarbeit mit den Kirchenmusikverbänden;
- zur Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Kindergottesdienst in Zusammenarbeit mit dem Kindergottesdienstverband;
- zur Durchführung und Organisation der Supervision im Rahmen der Supervisionsordnung;
- zur Beratung und Unterstützung von Kirchenleitung, Kreissynodalvorständen, Presbyterien und sonstigen kirchlichen Gruppen in Fragen von Gottesdienst und Kirchenmusik und anderen praktisch-theologischen Themen.
- 1 Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung ist eine gemeinnützige Einrichtung und dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und kirchlichen Zwecken im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2 Es ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung dürfen nur für die in dieser Ordnung festgelegten Zwecke verwendet werden.
- Es ist Teil der landeskirchlichen Ämter und Einrichtungen mit Sitz in Schwerte-Villigst.
- Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung kooperiert mit den anderen Instituten, Ämtern und Einrichtungen der EKvW und mit den gemeinsamen Diensten der Kirchenkreise und Gestaltungsräume.
- 1 Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung arbeitet landes- und bundesweit mit den vergleichbaren Einrichtungen der Evangelischen Landeskirchen und der Evangelischen Kirche in Deutschland sowie der Katholischen (Erz-) Bistümer zusammen. 2 Es pflegt den Kontakt zu internationalen Bildungseinrichtungen im Rahmen der ökumenischen Beziehungen der EKvW.
§ 2
Konzeption und Zielvereinbarungen
- Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung formuliert im Rahmen seines Auftrages (§ 1 Abs. 2) Ziele und Grundsätze seiner Arbeit.
- 1 Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung entwickelt die Konzeption seiner Arbeit und Dienstleistungen. 2 Es formuliert jährliche Zielvereinbarungen für das Institut und in den Bereichen und überprüft regelmäßig deren Umsetzung.
§ 3
Außendarstellung
1 Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung stellt sich nach außen als „Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung der Evangelischen Kirche von Westfalen“ dar. 2 Dabei kann der jeweilige Bereich (Predigerseminar, Pastoralkolleg oder Arbeitsstelle Gottesdienst und Kirchenmusik) benannt werden.
#§ 4
Interne Organisation und Aufbau
Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung erfüllt seine Aufgaben in folgender Organisationsstruktur:
#§ 5
Institutsleitung / Bereichsleitung
- Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung wird von der Leiterin oder dem Leiter geleitet, die oder der zugleich einen der drei Bereiche leitet.
- 1 Die Institutsleitung ist verantwortlich für die Durchführung der Aufgaben des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Rahmen dieser Ordnung. 2 Sie übt unbeschadet der Zuständigkeit des Landeskirchenamts die Dienst- und Fachaufsicht über die Mitarbeitenden aus. 3 Sie ist zuständig für die Konzeptionsentwicklung, für den Haushalt des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie für die Geschäftsführung, Personalführung und Organisationsentwicklung des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung.
- Die Institutsleitung verantwortet die Arbeit gegenüber Kirchenleitung und Landeskirchenamt.
- Die Institutsleitung vertritt unbeschadet der Zuständigkeiten von Kirchenleitung und Landeskirchenamt das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung nach außen.
- Jeder der drei Bereiche hat eine Bereichsleiterin oder einen Bereichsleiter, die oder der ständige Stellvertreterin oder ständiger Stellvertreter der Institutsleitung ist.
- 1 Die Bereichsleitungen nehmen gemeinsam mit der Institutsleitung Leitungsverantwortung für das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung wahr. 2 Sie kommen regelmäßig zur Leitungskonferenz zusammen.
- Die Bereichsleitungen vertreten unbeschadet der Gesamtverantwortung der Institutsleitung ihre jeweiligen Bereiche nach außen.
- Weitere Einzelheiten regelt die Geschäftsordnung.
§ 6
Institutskonferenz
- 1 Die Institutskonferenz setzt sich aus dem Kollegium der Dozentinnen und Dozenten zusammen. 2 Sie wird durch die Institutsleitung einberufen und vom Leitungsteam vorbereitet. 3 Je nach Bedarf tagt sie zusammen mit dem Verwaltungsteam als Institutsversammlung. 4 Zusammensetzung und Aufgaben der Institutskonferenz und Institutsversammlung regelt die Geschäftsordnung.
- Weitere Konferenzen und Begleitgremien können durch die Geschäftsordnung eingerichtet werden.
§ 7
Bereiche
- 1 Die laufende Arbeit des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung wird in den Bereichen geleistet. 2 Dies handeln nach Vorgaben von Konzeption und Zielvereinbarungen (§ 2).
- Die Bereiche des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung sind im Einzelnen:
- -der Bereich Predigerseminar;
- -der Bereich Pastoralkolleg;
- -der Bereich Arbeitsstelle Gottesdienst und Kirchenmusik.
- Die Arbeit erfolgt sowohl nach Bereichen oder Zielgruppen getrennt als auch in gemeinsamen Projekten und Kooperationen.
- Einzelheiten zum Aufbau und zur Arbeitsweise der Bereiche des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung werden in der Geschäftsordnung geregelt.
§ 8
Qualitätssicherung
Das Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung entwickelt in Absprache mit dem Landeskirchenamt Standards zur Qualitätsbestimmung und –sicherung seiner Dienstleistungen und Bildungsangebote.
#§ 9
Geschäftsordnung
Das Landeskirchenamt ordnet die Geschäfte des Instituts für Aus-, Fort- und Weiterbildung durch eine Geschäftsordnung.
#§ 10
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 1. Juli 2003 in Kraft.