.Kirchengesetz über die Einführung der
Kirchengesetz über die Einführung der
Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“
Vom 15. November 2012
(KABl. 2012 S. 316)
####Die Landessynode hat auf Grund von Artikel 168 der Kirchenordnung1# folgendes Kirchengesetz beschlossen:
#§ 1
Die von der Vollkonferenz der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland am 8. November 2011 beschlossene Agende 6 „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ wird in der Evangelischen Kirche von Westfalen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eingeführt.
#§ 2
1 Die in der Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ enthaltenen Ordnungen werden gemäß Artikel 168 Absatz 1 der Kirchenordnung2# für den Gebrauch in den Gemeinden genehmigt.
2 Die Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ tritt in der Evangelischen Kirche von Westfalen an die Stelle der Ordnungen „Ordination und Einsegnung“ sowie „Einführungshandlungen“ (Teil 2 der bisherigen Agende II) von 1989.
#§ 3
Die in der Agende „Berufung – Einführung – Verabschiedung“ enthaltenen Texte, Gebete, Lieder und weiteren liturgischen Formulare werden zum Gebrauch empfohlen.
#§ 4
Die Kirchenleitung wird ermächtigt, Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz zu erlassen.
#§ 53#
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.