.Beschluss der Landessynode
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Geltungszeitraum von: 01.01.2012
Geltungszeitraum bis: 31.12.2013
Beschluss der Landessynode
zur Verteilung der Kirchensteuern 2012 und 2013
2012
Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 16. November 2012 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2012 Folgendes:
Übersteigt das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2012 den Betrag von 420 Millionen Euro, so sind vom Mehraufkommen zunächst 5, 1 Millionen Euro der Clearing-Rückstellung zuzuführen. Das darüber hinausgehende Mehraufkommen ist in Höhe von 50 vom Hundert für die Versorgungssicherungsrückstellung bei der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte zu verwenden. Die übrigen 50 vom Hundert sind gemäß § 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz1# (FAG) zu verteilen.
2013
Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 16. November 2012 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2013 folgende Verteilung der Kirchensteuern gemäß § 2 Absatz 2 und 3 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG)2#:
Gesamtsumme | 430.000.000 € | |
11.800.000 € | ||
5.000.000 € | ||
Verteilungssumme | 413.200.000 € |
1. | 37.188.000 € | |
2. | 29.286.000 € | |
3. | 89.875.800 € | |
4. | 256.850.200 € | |
Betrag je Gemeindeglied 256.850.200 € : 2.456.233 = 104,570780 € | ||
413.200.000 € |