.Beschluss der Landessynode
Geltungszeitraum von: 01.01.2016
Geltungszeitraum bis: 31.12.2016
Beschluss der Landessynode
zur Verteilung der Kirchensteuern 2015 und 2016
Vom 19. November 2015
(KABl. 2015 S. 290)
####2015
Aufgrund des Beschlusses der Landessynode vom 19. November 2015 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2015 Folgendes:
Übersteigt das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2015 455 Millionen Euro, wird das Mehraufkommen in Höhe von 1,0 Millionen Euro für das Reformationsjubiläum und in Höhe von 0,5 Millionen Euro zur Aufstockung des Fonds „Heimkinder West“ zurückgestellt und in Höhe von rund 7,34 Millionen Euro der Clearing-Rückstellung zugeführt.
Das übrige Mehraufkommen wird jeweils zu gleichen Teilen der Versorgungssicherungsrückstellung bei der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte und der Verteilung gemäß § 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG)1# zugeführt.
#2016
Aufgrund des Beschlusses der Landessynode vom 19. November 2015 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2016 folgende Verteilung der Kirchensteuer gemäß § 2 Absatz 2 und 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG)2#:
Gesamtsumme | 465.000.000 € | |
11.700.000 € | ||
0 € | ||
Verteilungssumme | 453.300.000 € |
1. | 40.797.000 € | |
2. | 33.408.500 € | |
3. | 99.148.500 € | |
4. | 279.946.000 € | |
Betrag je Gemeindeglied 279.946.000 € : 2.349.196 = 119,166728 € | ||
453.300.000 € |