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Erläuterungen zum Kirchensteuergesetz
Gemeinsame Kirchensteuerstelle
Stand: 01.08.2016
###Allgemeines zur Kirchensteuer bei Kapitalerträgen
Die Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer wird von vielen Banken- und Versicherungskunden, Aktionären oder Mitglieder von Wohnungsbaugenossenschaften ab 2015 direkt an das Finanzamt abgeführt. Was bedeutet das genau?
Das Wichtigste zuerst: Es wird keine neue Kirchensteuer erhoben und keine bestehende Kirchensteuer erhöht. Es ändert sich lediglich das Verfahren, mit dem die Steuer erhoben wird.
Folgendes Dokument steht zur Verfügung:
- Kapitalerträge und Kirchensteuer, Flyer (Stand: 01.09.2014)
Allgemeines zu Abfindungszahlungen
Der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet für viele Menschen ein einschneidendes Ereignis im Leben, das alle treffen kann. Gerade in dieser Ausnahmesituation wollen die Kirchen die finanziellen Folgen für die Betroffenen mildern.
Nahezu alle evangelischen Landeskirchen und die katholischen (Erz)Bistümer in Nordrhein-Westfalen erstatten bei Abfindungszahlungen auf Antrag einen Teil der Kirchensteuer.
Folgendes Dokument steht zur Verfügung:
- Kirchensteuer ERSTATTUNG bei Abfindungen, Flyer (Stand: 01.08.2016)
Allgemeines zum Besonderem Kirchgeld
Folgendes Dokument steht zur Verfügung:
- Besonderes Kirchgeld – Informationen und Beispiele – Flyer (Stand: 01.01.2016)