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Erläuterungen zum Archivgesetz
Dezernat 51 (Huget)
Stand: 01.12.2002
###Allgemeines
Folgendes Dokument steht zur Verfügung:
Glossar zum Archivgesetz und archivische Aufgaben
Der Verband kirchlicher Archive in der Arbeitsgemeinschaft der Archive und Bibliotheken in der evangelischen Kirche hat folgendes Glossar zu Begriffen des Archivgesetzes der EKD (ABl. EKD 1995 S. 579) und zu archivischen Aufgaben erstellt:
Archivgesetze und Benutzungsordnungen regeln die Zuständigkeiten und Aufgaben der Archive und die Bedingungen ihrer Benutzung. Die darin vorkommenden Fachbegriffe sind vielfach erläuterungsbedürftig. Dieses Glossar gibt eine Hilfestellung zu deren Verständnis und ist auch für das Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz – ArchG) vom 6. Mai 2000 (ABl. EKD 2000 S. 228), das für die Evangelische Kirche von Westfalen gilt, nutzbar. Es ist über die Webseite https://www.kirchenrecht-ekd.de aufrufbar und hat dort im Bereich des Geltenden Rechts die Ordnungsnummer 1001.17.
Zur Archivsituation in der Evangelischen Kirche von Westfalen und zu den Aufgaben des Landeskirchlichen Archivsfinden Sie unter dem Link www.archiv-ekvw.de weitere Informationen.
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