.Beschluss der Landessynode
Geltungszeitraum von: 01.01.2017
Geltungszeitraum bis: 31.12.2017
Beschluss der Landessynode
zur Verteilung der Kirchensteuern 2017 und 2018
Vom 23. November 2017
(KABl. 2017 S. 207)
####2017
Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 23. November 2017 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2017 Folgendes:
Übersteigt das Kirchensteueraufkommen im Haushaltsjahr 2017 485 Millionen €, wird das Mehraufkommen in Höhe von 2,0 Millionen € einer Rücklage für das „Projekt der Kommission für Informationstechnologie und Meldewesen in der Ev. Kirche von Westfalen (KomITMW)“ für Umsetzungsmaßnahmen bereitgestellt und in Höhe von 5.979.683,70 € der Clearing-Rückstellung zugeführt.
Das übrige Mehraufkommen wird jeweils zu gleichen Teilen der Versorgungssicherungsrückstellung bei der Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte und der Verteilung gemäß § 2 Absatz 2 Finanzausgleichsgesetz1# zugeführt.
#2018
Auf Grund des Beschlusses der Landessynode vom 23. November 2017 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2018 folgende Verteilung der Kirchensteuer gemäß § 2 Absatz 2 und 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG)2#:
Gesamtsumme | 490.000.000 € | |
11.900.000 € | ||
0 € | ||
Verteilungssumme | 478.100.000 € |
1. | 43.029.000 € | |
2. | 36.895.125 € | |
3. | 94.809.800 € | |
4. | 303.366.075 € | |
Betrag je Gemeindeglied 303.366.075 € : 2.275.707 = 133,306298 € | ||
478.100.000 € |