.Satzung
Geltungszeitraum von: 28.05.1996
Geltungszeitraum bis: 31.12.2019
Satzung
der Evangelischen Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest1#
Vom 15. Februar 1996
KABl. 1996 S. 129
Die Evangelische Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest gibt sich für die Regelung der Bau-, Bauunterhaltungs-, Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Kirche St. Maria zur Wiese gemäß Artikel 79 der Kirchenordnung2# folgende Satzung:
####§ 1
(
1
)
1 Für Bauangelegenheiten der Kirche St. Maria zur Wiese wird ein Bauausschuss als Fachausschuss gemäß Artikel 77 der Kirchenordnung3# gebildet.
2 Dieser arbeitet eng mit dem Vorstand des Westfälischen Dombauvereins St. Maria zur Wiese zusammen.
(
2
)
1 Der Ausschuss soll aus 5 Mitgliedern bestehen. 2 Die Mehrheit der Mitglieder muss dem Presbyterium angehören, darunter sollen die beiden Mitglieder sein, die das Presbyterium in den Vorstand des Westfälischen Dombauvereins St. Maria zur Wiese delegiert.
3 In den Ausschuss können auch haupt- und nebenberufliche Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Gemeinde sowie sachkundige Gemeindeglieder berufen werden, die die Befähigung zum Presbyteramt haben.
(
3
)
Die Mitglieder des Ausschusses werden jeweils in der ersten Sitzung nach Abschluss der turnusmäßigen Presbyterwahl vom Presbyterium gewählt.
(
4
)
Der Ausschuss wählt aus den vom Presbyterium delegierten Mitgliedern die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden sowie die Stellvertretung der bzw. des Ausschussvorsitzenden.
#§ 2
(
1
)
Der Fachausschuss berät im Benehmen mit dem Vorstand des Westfälischen Dombauvereins St. Maria zur Wiese über
- die Erstellung und Fortschreibung einer Prioritätenliste für Baumaßnahmen, Bauunterhaltungs-, Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Kirche St. Maria zur Wiese,
- die Finanzierungspläne für Einzelmaßnahmen nach der Prioritätenliste
und legt diese dem Presbyterium zur Beschlussfassung vor.
(
2
)
1 Der Ausschuss überwacht Baumaßnahmen, Bauunterhaltungsmaßnahmen, Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Kirche St. Maria zur Wiese. 2 Er nimmt außerdem die Aufgaben des Bauherren laut Architektenvertrag wahr. 3 Diese Aufgaben kann er auf seine Vorsitzende bzw. seinen Vorsitzenden delegieren.
(
3
)
Der Ausschuss meldet jährlich für die Haushaltsplanung und -verabschiedung durch das Presbyterium im Benehmen mit dem Vorstand des Westfälischen Dombauvereines St. Maria zur Wiese die erforderlichen Mittel für die geplanten Maßnahmen an.
(
4
)
1 Der Bauausschuss entscheidet auf der Grundlage des Haushaltsplanes bzw. des Kostendeckungsplanes und anderer Rahmenbeschlüsse des Presbyteriums über
- die Vergabe von Ingenieur- und Architektenverträgen sowie von Bauaufträgen und Materiallieferungen im Rahmen der bereitgestellten Finanzierungsmittel,
- die Feststellung von Endabrechnungen von Bau- und Gebäudeunterhaltungsmaßnahmen an der Kirche St. Maria zur Wiese.
2 Die Unterzeichnung von Verwendungsnachweisen und dergleichen erfolgt – nach der Feststellung durch den Fachausschuss – durch dessen Vorsitzende bzw. dessen Vorsitzenden gemeinsam mit der stellvertretenden Vorsitzenden bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden.
(
5
)
Dem Bauausschuss können auch Bauangelegenheiten an anderen Gebäuden der Kirchengemeinde übertragen werden.
#§ 3
1 Über die Verhandlungen des Ausschusses sind Niederschriften zu fertigen, die den Mitgliedern des Ausschusses und dem Presbyterium zur Kenntnis zu geben sind. 2 Im Übrigen gelten für die Geschäftsführung des Ausschusses die Bestimmungen der Kirchenordnung4# über die Geschäftsführung der Presbyterien entsprechend.
#§ 45#
Die Satzung tritt nach Genehmigung durch das Landeskirchenamt in Kraft.
#
1 ↑ Redaktioneller Hinweis: Durch die Vereinigung der Evangelischen Johannes-Kirchengemeinde Soest, der Evangelischen Kirchengemeinde Maria zur Höhe Soest, der Evangelischen St.-Thomä-Kirchengemeinde Soest und der Evangelischen Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest zur neu gebildeten Kirchengemeinde „Evangelische Emmaus-Kirchengemeinde Soest“, die mit dem 1. Januar 2020 in Kraft trat, wird diese Satzung gegenstandslos.
1 ↑ Redaktioneller Hinweis: Durch die Vereinigung der Evangelischen Johannes-Kirchengemeinde Soest, der Evangelischen Kirchengemeinde Maria zur Höhe Soest, der Evangelischen St.-Thomä-Kirchengemeinde Soest und der Evangelischen Wiese-Georgs-Kirchengemeinde Soest zur neu gebildeten Kirchengemeinde „Evangelische Emmaus-Kirchengemeinde Soest“, die mit dem 1. Januar 2020 in Kraft trat, wird diese Satzung gegenstandslos.