.
Erläuterungen zu § 12 des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Leitungsfeld 2 (Fricke/Roth)
Stand: 15.10.2020
###§ 12
Auszug aus der Begründung:
Die Berichte wie später auch die Evaluation geben die Gelegenheit, die Entwicklung innerhalb der EKvW regelmäßig auszuwerten und die Gesamtkonzeption zum Schutz sexualisierter Gewalt fortzuentwickeln.
##Allgemeine Erläuterungen zum Kirchengesetz – Dokumentenübersicht – Gesetzgebungsverfahren
Die allgemeinen Erläuterungen finden Sie hier oder bei dem aufgerufenen Dokument auf der Webseite bei den Icons unter „E“.