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Nr. 4769. Kirchengesetz
zur Änderung der Kirchenordnung
der Evangelischen Kirche von Westfalen

Vom 2. Juni 2021

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat mit der für Änderungen der Kirchenordnung vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel I
Änderung der Kirchenordnung

Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1999 (KABl. 1999 S. 1), zuletzt geändert durch das 68. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 19. November 2020 (KABl. 2020 I Nr. 93 S. 236), wird wie folgt geändert:
  1. Artikel 142 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
    1. In Buchstabe o wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.
    2. Nach Buchstabe o wird folgender Buchstabe p angefügt:
      „p) sie erlässt Verordnungen.“
  2. In Artikel 159 wird nach Absatz 3 folgender Absatz 4 angefügt:
    „(4) Die Kirchenleitung regelt die Führung der Kirchenbücher und Gemeindegliederverzeichnisse durch Verordnung.“
  3. Artikel 183 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
    „(2) Die Taufe ist in das Kirchenbuch einzutragen. Das Nähere regelt eine Verordnung.“
  4. Artikel 200 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
    „(1) Die Konfirmation ist in das Kirchenbuch einzutragen. Das Nähere regelt eine Verordnung.“
  5. Artikel 205 Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:
    „(3) Die Trauung ist in das Kirchenbuch einzutragen. Das Nähere regelt eine Verordnung.“
  6. Artikel 218 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
    „(1) Die Bestattung ist in das Kirchenbuch einzutragen. Das Nähere regelt eine Verordnung.“
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Artikel II
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 2. Juni 2021
Evangelische Kirche von Westfalen
Die Kirchenleitung
(L. S.)
Schlüter
Dr. Kupke
Az.: 001.11/69

Nr. 4870. Kirchengesetz
zur Änderung der Kirchenordnung
der Evangelischen Kirche von Westfalen

Vom 2. Juni 2021

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat mit der für Änderungen der Kirchenordnung vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel I
Änderung der Kirchenordnung

Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1999 (KABl. 1999 S. 1), zuletzt geändert durch das 69. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 2. Juni 2021 (KABl. 2021 I Nr. 47 S. 106), wird wie folgt geändert:
  1. In Artikel 108 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „mindestens fünf Jahre Inhaberin oder Inhaber einer Gemeindepfarrstelle gewesen ist“ durch die Wörter „Pfarrerin oder Pfarrer der Evangelischen Kirche von Westfalen ist und über hinreichende Erfahrung in der Gemeindearbeit und über kirchliche Leitungserfahrung verfügt“ ersetzt.
  2. In Artikel 108 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „nur“ gestrichen.
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Artikel II
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 2. Juni 2021
Evangelische Kirche von Westfalen
Die Kirchenleitung
(L. S.)
Schlüter
Dr. Kupke
Az.: 001.11/70

Nr. 4971. Kirchengesetz
zur Änderung der Kirchenordnung
der Evangelischen Kirche von Westfalen

Vom 2. Juni 2021

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat mit der für Änderungen der Kirchenordnung vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel I
Änderung der Kirchenordnung

Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1999 (KABl. 1999 S. 1), zuletzt geändert durch das 70. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 2. Juni 2021 (KABl. 2021 I Nr. 48 S. 107), wird wie folgt geändert:
In Artikel 108 Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „Die Mitglieder“ die Wörter „und die stellvertretenden Mitglieder“ eingefügt.
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Artikel II
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 2. Juni 2021
Evangelische Kirche von Westfalen
Die Kirchenleitung
(L. S.)
Schlüter
Dr. Kupke
Az.: 001.11/71

Nr. 5072. Kirchengesetz
zur Änderung der Kirchenordnung
der Evangelischen Kirche von Westfalen

Vom 2. Juni 2021

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat mit der für Änderungen der Kirchenordnung vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel I
Änderung der Kirchenordnung

Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 1999 (KABl. 1999 S. 1), zuletzt geändert durch das 71. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 2. Juni 2021 (KABl. 2021 I Nr. 49 S. 107), wird wie folgt geändert:
  1. In Artikel 108 Absatz 6 wird Satz 2 wie folgt gefasst:
    Das Gleiche gilt, wenn ein Mitglied des Kreissynodalvorstandes seine Pfarrstelle verliert, ohne dass ihm eine andere Pfarrstelle des Kirchenkreises, seiner Kirchengemeinden oder ihrer Verbände oder eine Pfarrstelle eines Verbandes von Kirchenkreisen, die der Kreissynode durch Beschluss des Kreissynodalvorstandes auf Vorschlag des Verbandsvorstandes zugeordnet ist, übertragen wird.“
  2. In Artikel 127 Absatz 2 wird Satz 2 wie folgt gefasst:
    Das Gleiche gilt, wenn Abgeordnete ihre Pfarrstelle verlieren, ohne dass ihnen eine andere Pfarrstelle des Kirchenkreises, seiner Kirchengemeinden oder ihrer Verbände oder eine Pfarrstelle eines Verbandes von Kirchenkreisen, die der Kreissynode durch Beschluss des Kreissynodalvorstandes auf Vorschlag des Verbandsvorstandes zugeordnet ist, übertragen wird.“
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Artikel II
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 2. Juni 2021
Evangelische Kirche von Westfalen
Die Kirchenleitung
(L. S.)
Schlüter
Dr. Kupke
Az.: 001.11/72

Nr. 51Erstes Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes
zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit der kirchlichen Leitungsorgane
während der COVID-19-Pandemie

Vom 1. Juni 2021

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat auf Grund von Artikel 139a Absatz 3 Kirchenordnung mit der für Änderungen der Kirchenordnung vorgeschriebenen Mehrheit das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1
Änderung des Pandemie-Gesetzes

Das Pandemie-Gesetz vom 19. November 2020 (KABl. 2020 I Nr. 94 S. 237) wird wie folgt geändert:
  1. In den §§ 2 bis 9 wird jeweils das Wort „schriftlich“ durch die Wörter „in Textform“ ersetzt.
  2. In § 2 Absatz 1 wird die Ziffer „66“ durch die Ziffer „64“ ersetzt.
  3. In § 10 Satz 1 wird die Angabe „149 Absatz 1“ durch die Angabe „154 Absatz 3“ ersetzt.
  4. Nach § 12 wird folgender § 13 eingefügt:
    㤠13
    Wahlen
    Für Wahlen sind Umlaufverfahren nicht zulässig. Die Stimmabgabe kann durch Briefwahl erfolgen.“
  5. Die bisherigen §§ 13 und 14 werden zu den §§ 14 und 15.
  6. Im neuen § 15 wird die Angabe „30. Juni 2021“ durch die Angabe „31. Dezember 2021“ ersetzt.
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 1. Juni 2021
Evangelische Kirche von Westfalen
Die Kirchenleitung
(L. S.)
Schlüter
Dr. Kupke
Az.: 001.02

Nr. 52Zweites Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes
zur Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD

Vom 1. Juni 2021

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen hat auf Grund von Artikel 120 Kirchenordnung und § 8 Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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Artikel 1
Änderung des Kirchengesetzes
zur Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD

Das Kirchengesetz zur Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD (AG.BVG-EKD) vom 17. November 2016 (KABl. 2016 S. 482), zuletzt geändert durch das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Ausführung des Besoldungs- und Versorgungsgesetzes der EKD vom 20. November 2018 (KABl. 2018 S. 262), wird wie folgt geändert:
§ 4 wird wie folgt neu gefasst:
㤠4
(zu § 9 Absatz 3 BVG-EKD)
Vikarinnen und Vikare
( 1 ) Vikarinnen und Vikare erhalten Vikariatsbezüge für die Zeit vom Tage ihrer Berufung zur Vikarin oder zum Vikar bis zum Ende des Dienstverhältnisses als Vikarin oder Vikar.
( 2 ) Vikarinnen und Vikare erhalten einen Grundbezug in Höhe von 50 % der Bezüge der Erfahrungsstufe 5 der Besoldungsgruppe A 12. Der Grundbezug wird auf volle Euro aufgerundet und monatlich im Voraus gezahlt.
( 3 ) Für den Familienzuschlag gilt § 13 BVG-EKD entsprechend.
( 4 ) Zu den Bestandteilen der Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter gilt das Recht des Landes Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme von § 79 LBesG NRW.“
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Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 1. Juni 2021
Evangelische Kirche von Westfalen
Die Kirchenleitung
(L. S.)
Schlüter
Dr. Kupke
Az.: 350.001

Nr. 53Erste Gesetzesvertretende Verordnung
zur Änderung des Ausführungsgesetzes
zum Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD

Vom 17. Juni 2021

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Auf Grund der Artikel 144 und 158 Absatz 2 Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat die Kirchenleitung folgende Gesetzesvertretende Verordnung erlassen:
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Artikel 1
Änderung des Ausführungsgesetzes zum Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD

Das Ausführungsgesetz zum Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD vom 18. November 2010 (KABl. 2010 S. 345) wird wie folgt geändert:
  1. § 3 wird wie folgt gefasst:
    㤠3
    (Zu § 6 Absatz 2 und 3 VwGG.EKD)
    (1) Das vorsitzende Mitglied der Verwaltungskammer kann seitens des Landeskirchenamtes mit der Verpflichtung der übrigen Mitglieder beauftragt werden.
    (2) Die Namen der Mitglieder der Verwaltungskammer einschließlich Stellvertretung sind im Kirchlichen Amtsblatt bekannt zu geben.“
  2. § 4 wird wie folgt gefasst:
    㤠4
    (Zu § 11 VwGG.EKD)
    Für den Auslagenersatz sowie die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Verwaltungskammer sind die Bestimmungen der EKD (Verordnung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Kirchengerichte und des Schlichtungsausschusses der Evangelischen Kirche in Deutschland – Entschädigungsverordnung der EKD – EntschV.EKD vom 1. Juli 2011 [ABl. EKD 2011 S. 146] in der jeweils geltenden Fassung) anzuwenden.“
  3. § 5 wird wie folgt geändert:
    1. In Absatz 3 wird nach der Angabe „§ 49“ das Wort „der“ gestrichen.
    2. In Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden“ durch die Wörter „dem vorsitzenden Mitglied“ ersetzt.
    3. In Absatz 7 werden die Wörter „der oder des Vorsitzenden“ durch die Wörter „des vorsitzenden Mitglieds“ ersetzt.
  4. § 6 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
    „Sofern nichts Abweichendes geregelt ist, erlässt diesen das Landeskirchenamt.“
  5. In § 7 Satz 2 wird nach der Angabe „§§ 478–484“ die Angabe „ZPO“ angefügt.
  6. Nach § 7 wird folgender § 8 eingefügt:
    㤠8
    (Zu § 65 VwGG.EKD)
    (1) Die §§ 55b und 55c der Verwaltungsgerichtsordnung gelten in Verfahren nach dem Verwaltungsgerichtsgesetz der EKD nicht entsprechend. In diesen Verfahren gelten die §§ 55a und 55d der Verwaltungsgerichtsordnung in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 55a Absatz 2 Satz 2 und Absatz 4 Nummer 3 der Verwaltungsgerichtsordnung ab dem 1. Januar 2022 sowie mit der Maßgabe entsprechend, dass Kirchengemeinden und aus ihnen zusammengeschlossene Verbände nach dem Verbandsgesetz keiner Pflicht zur Übermittlung elektronischer Dokumente unterliegen.
    (2) Die Anwendung der §§ 55a und 55d der Verwaltungsgerichtsordnung gemäß Satz 2 kann durch Beschluss der Kirchenleitung, der im Kirchlichen Amtsblatt zu veröffentlichen ist, bis längstens 1. Januar 2023 ausgesetzt werden.“
  7. Der bisherige § 8 wird § 9 und wie folgt geändert:
    1. In der Überschrift werden nach dem Wort „Inkrafttreten“ das Komma und das Wort „Übergangsbestimmungen“ gestrichen.
    2. Absatz 3 wird aufgehoben.
  8. Der bisherige § 9 wird aufgehoben.
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Artikel 2
Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 17. Juni 2021
Evangelische Kirche von Westfalen
Die Kirchenleitung
(L. S.)
Schlüter
Dr. Kupke
Az.: 090.303

Nr. 54Verordnung
zur Erstellung der Jahresabschlüsse der Jahre 2012 bis 2022
im vereinfachten Verfahren (Erstellungsverordnung – ErstVO)

Vom 16. Juni 2021

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Auf Grund des Artikels 159 Absatz 2 Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat die Kirchenleitung folgende Verordnung beschlossen:
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§ 1
Geltungsbereich

( 1 ) Diese Verordnung gilt für die auf das Neue Kirchliche Finanzmanagement (NKF) umgestellten kirchlichen Körperschaften in der Evangelischen Kirche von Westfalen sowie für deren auf NKF umgestellten unselbstständigen Einrichtungen (Sondervermögen). Die nachfolgenden Regelungen sind für die Kirchenkreise und deren Kirchengemeinden formuliert; sie sind für die Landeskirche entsprechend anzuwenden.
( 2 ) Die Verordnung umfasst Haushaltsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen und vor dem 31. Dezember 2023 enden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Verwaltungsordnung Doppische Fassung (VwO.d).
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§ 2
Vereinfachtes Verfahren zur Aufstellung von Jahresabschlüssen

( 1 ) Im vereinfachten Verfahren ist abweichend von § 117 VwO.d auf die folgenden Bestandteile des Jahresabschlusses zu verzichten:
  1. Investitions- und Finanzierungshaushalt (§ 119 VwO.d),
  2. folgende Teile des Anhangs:
    1. sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse (§ 121 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 VwO.d),
    2. Haftungsverhältnisse, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind, sowie Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre, insbesondere Bürgschaften, Gewährleistungsverträge und Verpflichtungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften (§ 121 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe b VwO.d),
    3. Verpflichtungen aus Leasingverträgen (§ 121 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe c VwO.d),
    4. Rückstellungsspiegel (§ 121 Absatz 3 Nummer 4 VwO.d),
    5. Verbindlichkeitenspiegel (§ 121 Absatz 3 Nummer 5 VwO.d),
    6. Beteiligungsliste (§ 121 Absatz 3 Nummer 6 VwO.d),
  3. Lagebericht (§ 122 VwO.d).
( 2 ) Im vereinfachten Verfahren ist im Anhang das Pfarrvermögen und das sonstige Zweckvermögen nach § 14 VwO.d gesondert vom Kirchenvermögen darzustellen. Hierzu ist ein Zweckbindungsnachweis einzufügen und je Zweckvermögen über die Ergebnisentwicklung zu berichten. Der Zweckbindungsnachweis umfasst die Vermögenswerte des Anlagevermögens.
( 3 ) Zur Erstellung der vereinfachten Jahresabschlüsse ist das vom Landeskirchenamt vorgegebene Arbeitsprogramm verbindlich anzuwenden. Abweichungen vom vorgegebenen Arbeitsprogramm bedürfen der Genehmigung durch das NKF Competence Centrum NCC und sind vom Kreiskirchenamt als Anlage zum Arbeitsprogramm zu dokumentieren. Das zuständige Leitungsorgan und das Aufsichtsorgan sind zu informieren.
( 4 ) Die auf die Eröffnungsbilanz nach Umstellung von der Kameralistik auf das NKF folgenden Inventuren im Sinne des § 17 VwO.d werden ausgesetzt; sie sind spätestens nach vier Jahren oder zum 31. Dezember 2021 wieder aufzunehmen.
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§ 3
Zusammenfassung von Jahresabschlüssen

( 1 ) Die vereinfachten Jahresabschlüsse nach § 2 sind für die Jahre 2012 bis 2022 in einem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 zusammenzufassen. Dem Anhang für den zusammengefassten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 werden die folgenden Bestandteile getrennt für jedes Haushaltsjahr beigefügt:
  1. Bilanz,
  2. Anlagenspiegel,
  3. Rücklagenspiegel,
  4. Sonderpostenspiegel,
  5. Gewinn- und Verlustrechnung.
( 2 ) Die Pflicht zur Zusammenfassung von Jahresabschlüssen gemäß Absatz 1 entfällt
  1. für Jahresabschlüsse, die in diesem Zeitraum bereits aufgestellt oder erstellt, aber noch nicht nach § 129 Absatz 1 VwO.d durch das Leitungsorgan zur Kenntnis genommen worden sind,
  2. für Jahresabschlüsse von kirchlichen Körperschaften für das Haushaltsjahr, das vor einer Vereinigung, Aufhebung, Veränderung oder Neubildung liegt,
  3. für Jahresabschlüsse, die auf Antrag des Kreiskirchenamtes vom NKF Competence Centrum NCC genehmigt von der Zusammenfassungspflicht ausgenommen werden sollen.
Die Jahresabschlüsse in den Buchstaben b und c sind im vereinfachten Verfahren gemäß § 2 aufzustellen. Das zuständige Leitungsorgan und das Aufsichtsorgan sind im Fall von Buchstabe c zu informieren.
( 3 ) Bei der Zusammenfassung von Jahresabschlüssen ist das vom Landeskirchenamt jeweils vorgegebene Arbeitsprogramm verbindlich anzuwenden. Abweichungen vom vorgegebenen Arbeitsprogramm bedürfen der Genehmigung durch das NKF Competence Centrum NCC und sind vom Kreiskirchenamt als Anlage zum Arbeitsprogramm zu dokumentieren. Das zuständige Leitungsorgan und das Aufsichtsorgan sind zu informieren.
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§ 4
Vereinfachte Prüfung und Entlastung

( 1 ) Die nach den §§ 2 und 3 aufgestellten Jahresabschlüsse werden der Gemeinsamen Rechnungsprüfungsstelle unverzüglich nach Aufstellung, spätestens nach sieben Monaten zur Prüfung vorgelegt. Die Gemeinsame Rechnungsprüfungsstelle stellt über die nach dieser Verordnung erstellten Jahresabschlüsse eine Bescheinigung über die durchgeführte Prüfung (Prüfbescheinigung) oder eine andere Abschlussbescheinigung aus.
( 2 ) Die Anwendung von § 142 VwO.d (Entlastung) ist für die gemäß § 3 zusammengefassten Zeiträume ausgesetzt.
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§ 5
Haushaltsplanung

( 1 ) Sollten für Haushaltjahre, die vor dem 1. Januar 2021 begonnen haben, noch keine Haushaltspläne erstellt worden sein, ist abweichend von den Regelungen der §§ 62 und 63 VwO.d auf die nachträgliche Erstellung zu verzichten. Die Anwendung dieser Regelung ist im Anhang nach § 2 Absatz 3 zu dokumentieren.
( 2 ) Der Investitions- und Finanzierungshaushalt (§ 63 VwO.d) und die Liquiditätsplanung (Anlage zu § 63 VwO.d) werden durch eine Kapitalflussplanung (Anlage zu § 5) und durch die Anlage zur Kapitalflussplanung (Investitionsplanung, Anlage zu § 5) ersetzt.
( 3 ) Abweichend von § 64 Absatz 1 Satz 2 VwO.d ist das Haushaltsbuch spätestens für das Haushaltsjahr aufzustellen, das fünf Jahre nach Umstellung auf NKF oder spätestens nach dem 31. Dezember 2022 beginnt.
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§ 6
Noch nicht aufgestellte Eröffnungsbilanzen

( 1 ) Noch nicht aufgestellte erstmalige Eröffnungsbilanzen sind nach dem in § 2 geregelten vereinfachten Verfahren aufzustellen. Dabei sollen die Eröffnungsbilanzen innerhalb eines Kirchenkreises nach dem gleichen Verfahren aufgestellt werden.
( 2 ) Zur Erstellung der erstmaligen Eröffnungsbilanz nach Absatz 1 ist das vom Landeskirchenamt vorgegebene Arbeitsprogramm verbindlich anzuwenden. Abweichungen vom Arbeitsprogramm bedürfen der Genehmigung durch das NKF Competence Centrum NCC und sind vom Kreiskirchenamt als Anlage zum Arbeitsprogramm zu dokumentieren. Das zuständige Leitungsorgan und das Aufsichtsorgan sind zu informieren.
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§ 7
Weitere Bestimmungen

Die Korrekturen aus der Eröffnungsbilanz sind abweichend von § 144 Absatz 3 Satz 2 VwO.d spätestens im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 umzusetzen.
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§ 8
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 nach Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Vereinfachungsverordnung vom 25. Juni 2020 (KABl. 2020 I Nr. 59 S. 163) außer Kraft.
Bielefeld, 16. Juni 2021
Evangelische Kirche von Westfalen
Die Kirchenleitung
(L. S.)
Dr. Kupke
Dr. Conring
Az.: 900.16

Nr. 55Siebte Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode
der Evangelischen Kirche von Westfalen

Vom 1. Juni 2021

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Die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen beschließt, die Geschäftsordnung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1999 (KABl. 1999 S. 221), zuletzt geändert durch die Sechste Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 18. November 2020 (KABl. 2020 I Nr. 105 S. 252), wie folgt zu ändern:
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§ 1
Änderungen

  1. In § 3 Absatz 1 wird Satz 2 wie folgt neu gefasst:
    Sie stellt unter Berücksichtigung der Arbeit der Ständigen Ausschüsse der Landessynode die Vorlagen und Gesetzentwürfe fest und prüft und ordnet die an die Landessynode gerichteten Anträge und Eingaben.“
  2. In § 3 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Kreissynoden“ ein Komma und das Wort „Kreissynodalvorständen“ eingefügt.
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Änderung der Geschäftsordnung der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 1. Juni 2021
Evangelische Kirche von Westfalen
Die Kirchenleitung
(L. S.)
Schlüter
Dr. Kupke
Az.: 061.11

Nr. 56Fünfte Durchführungsbestimmung
zur Änderung der Durchführungsbestimmungen
zur Verwaltungsordnung Doppische Fassung

Vom 15. Juni 2021

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Auf Grund des § 146 Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der kirchlichen Körperschaften in der Evangelischen Kirche von Westfalen hat das Landeskirchenamt die folgende Durchführungsbestimmung erlassen:
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§ 1
Änderung der Durchführungsbestimmungen zur Verwaltungsordnung Doppische Fassung

Die Durchführungsbestimmungen zur Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der kirchlichen Körperschaften in der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 27. Oktober 2016 (KABl. 2016 S. 317), zuletzt geändert durch die Vierte Durchführungsbestimmung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zur Verwaltungsordnung Doppische Fassung vom 23. Februar 2021 (KABl. 2021 I Nr. 21 S. 50), wird die Anlage zu § 61 VwO.d wie folgt geändert:
Nach dem Gliederungspunkt „Kontenrahmen im NKF Westfalen“ wird der Gliederungspunkt „Kontenplan“ wie folgt neu gefasst:
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„Kontenplan

Eine Unterscheidung der Vermögenszwecke in den einzelnen Bilanzkonten erfolgt durch die fünfte Ziffer der achtstelligen Kontonummer. Bilanzkonten, die mehrere Vermögenszwecke vorweisen können, sind im Kontenplan durch eine graue Texthervorhebung gekennzeichnet.
Vermögenszweck (fünfte Ziffer der Kontonummer):
0
Kirchenvermögen (KV)
1
Pfarrvermögen (PV)
2
Friedhofsvermögen (FV)
3
Zweckvermögen Diakonie (DV)
4
Zweckvermögen Stiftungen (StV)
5
sonstige Zweckvermögen (SV1)
6
sonstige Zweckvermögen (SV2)
Kontonr. von
Kontonr. bis
Kontobezeichnung
0
Kontenklasse 0 – Aktiva/Anlagevermögen
01
Immaterielle Vermögensgegenstände
01000000
Immaterielle Vermögensgegenstände (Kontengruppe)
01100000
Immaterielle Vermögensgegenstände
01200000
Lizenzen (auch Software)
01300000
Urheber- und Nutzungsrechte
01400000
Anzahlung auf immaterielle WG
02
Unbebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Grundstücke mit fremden Bauten
02100000
unbebaute Grundstücke
02200000
grundstücksgleiche Rechte
02210000
unentgeltliche Nutzungsüberlassung
02300000
Grundstücke mit fremden Bauten
03
Bebaute Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken
03100000
Betriebsbauten und Außenanlagen
03100100
Wohnbauten und Außenanlagen
03110000
Grund und Boden von Betriebsbauten
03110100
Grund und Boden von Wohnbauten
03120000
Betriebsbauten
03120100
Wohnbauten
03130000
Außenanlagen und Grünflächen (Betriebsbauten)
03130100
Außenanlagen und Grünflächen (Wohnbauten)
03200000
Betriebsbauten und Außenanlagen auf fremden Grundstücken
03200100
Wohnbauten und Außenanlagen auf fremden Grundstücken
03210000
Betriebsbauten auf fremden Grundstücken
03210100
Wohnbauten auf fremden Grundstücken
03220000
Außenanlagen auf fremden Grundstücken (Betriebsbauten)
03220100
Außenanlagen auf fremden Grundstücken (Wohnbauten)
03500000
Um- und Einbauten in fremde Gebäude (Mietereinbauten)
04
Glocken, Orgeln, Kulturgüter etc.
04100000
Glocken und Orgeln
04200000
Kulturgüter, Kunstwerke, besonders sakrale oder liturgische Gegenstände
07
Technische Anlagen und Maschinen, Einrichtung und Ausstattung, Fahrzeuge, Anlagen im Bau und geleistete Anzahlungen
07100000
Technische Anlagen und Maschinen
07100100
Betriebsvorrichtungen
07100200
Energie Betriebstechnik
07200000
Einrichtung und Ausstattung
07200100
Mietereinbauten
07200200
Büromöbel
07200300
Musikinstrumente und Sportgeräte
07200400
EDV/Hardware
07200500
Medien- und Tontechnik
07300000
Fahrzeuge
07350000
geringwertige Wirtschaftsgüter
07400000
Sammelposten GWG
07500000
Anlagen im Bau
07510000
Anlagen im Bau (Planungskosten)
07520000
Anlagen im Bau (Baukosten)
07600000
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagevermögen
07980000
Planungskonto Zugang immaterielles Vermögen und Sachanlagevermögen
07990000
Planungskonto Abgang immaterielles Vermögen und Sachanlagevermögen
08
Sonder- und Treuhandvermögen
08100000
Sondervermögen
08600000
Sonstige Treuhandvermögen
08700000
Finanzanlagen von Treuhandvermögen
08800000
Anlage Treuhandvermögen bei der Kassengemeinschaft
09
Finanzanlagen
09100000
Finanzanlagen zur Deckung von Rücklagen und anderen Passivpositionen
09100001
09100050
Finanzanlagen zur Deckung von Rücklagen und anderen Passivpositionen
09110000
Finanzanlagen vom Vermögensgrundbestand
09120000
Finanzanlagen zur Deckung finanzierter Rücklagen
09130000
Finanzanlagen zur Deckung finanzierter Rückstellungen
09200000
Absicherung von Versorgungslasten
09310000
Finanzanlagen bei der Kassengemeinschaft
09310100
Finanzanlagen bei der Kassengemeinschaft
09310200
Finanzanlagen bei der Kassengemeinschaft
09310300
Finanzanlagen bei der Kassengemeinschaft
09320000
Finanzanlagen der Kassengemeinschaft
09320100
Finanzanlagen der Kassengemeinschaft
09320200
Finanzanlagen der Kassengemeinschaft
09320300
Finanzanlagen der Kassengemeinschaft
09400000
Beteiligungen
09410000
Mehrheitsbeteiligungen/Verbundene Unternehmen (beherrschte Gesellschaften)
09420000
Einfache Beteiligungen (>25 % bis 50 %)
09490000
09490010
sonstige Beteiligungen (bis 25 %)
09500000
kurzfristige Darlehensforderung
09510000
kurzfristige Darlehensforderung innerhalb des kirchlichen Bereichs
09520000
kurzfristige Darlehensforderung außerhalb des kirchlichen Bereichs
09530000
langfristige Darlehensforderung
09540000
langfristige Darlehensforderung innerhalb des kirchlichen Bereichs
09550000
langfristige Darlehensforderung außerhalb des kirchlichen Bereichs
09600000
Genossenschaftsanteile
09900000
Sonstige Finanzanlagen
09910000
Altfälle Mietkaution
1
Kontenklasse 1 – Aktiva/Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzung
10
Vorräte
10000000
Vorräte
10100000
10110000
Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) 1–2
10200000
10230000
Waren und Erzeugnisse 1–4
11
Forderungen aus Kirchensteuern
11000000
Forderungen aus Kirchensteuern/Finanzausgleich
12
Forderungen aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung
12100000
Forderungen aus bewilligten Investitionszuschüssen aus öffentlicher Förderung
12200000
Forderungen aus bewilligten Investitionszuschüssen aus nicht öffentlicher Förderung
12800000
Forderungen aus sonstiger öffentlicher Förderung
12900000
Forderungen aus sonstiger nicht öffentlicher Förderung
13
Forderungen an kirchliche Körperschaften und Einrichtungen
13000000
Forderungen an kirchliche Körperschaften und Einrichtungen
13000010
13000050
Forderungen an kirchliche Körperschaften und Einrichtungen
13100000
Forderungen an kirchliche Körperschaften
13200000
Forderungen an kirchliche Einrichtungen
14
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
14100000
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
14200000
Zweifelhafte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
14300000
Pauschalwertberichtigung
14400000
Einzelwertberichtigung
14510000
Forderungen kamerales Vorjahr Kollekten/Spenden
14520000
Forderungen kamerales Vorjahr aus öffentlicher Förderung
14530000
Forderungen kamerales Vorjahr an kirchlichen Körperschaften
14590000
Forderungen kamerales Vorjahr an Sonstige
15
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände, Vorschüsse
15000000
Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände, Vorschüsse
15100000
Vorschüsse
15120000
15120031
Vorschüsse auf Abrechnungen (Einzelvorschuss)
15130000
Forderungen durchlaufende Gelder
15180000
geleistete Anzahlungen
15190000
Sonstige Vorschüsse
15200000
Vorsteuer
15220000
Abziehbare Vorsteuer 7 %
15220100
Abziehbare Vorsteuer 5 %
15230000
Abziehbare Vorsteuer 19 %
15230100
Abziehbare Vorsteuer 16 %
15231000
Abziehbare Vorsteuer 10,7 %
15232000
Abziehbare Vorsteuer § 13b UStG
15233000
Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %
15239000
nicht abziehbare Vorsteuer
15300000
Sonstige Forderungen gegen das Finanzamt
15400000
Forderungen gegen Mitarbeitende
15410000
Forderungen Privatabzüge
15420000
Forderungen aus Mitarbeiterdarlehen
15500000
Forderungen gegen Sozialversicherungen
15600000
15600500
Geleistete Mietkautionen (0–5)
15700000
Öffentlich-rechtliche Forderungen
15800000
weitere öffentlich-rechtliche Forderungen
15900000
Übrige sonstige Vermögensgegenstände und Forderungen
15910000
Vorschüsse (Parkposten)
15920000
sonstige Forderungen
16
Wertpapiere des Umlaufvermögens
16000000
Wertpapiere des Umlaufvermögens
17
Kassenbestand, Guthaben bei Kassengemeinschaften und Kreditinstituten
17100000
Kassenbestand
17110000
Kassenbestand 1
17120000
Kassenbestand 2
17130000
Kassenbestand 3
17140000
Kassenbestand 4
17150000
Kassenbestand 5
17160000
Kassenbestand 6
17170000
Kassenbestand 7
17180000
Kassenbestand 8
17190000
17190660
Kassenbestand (9–75)
17200000
Bank
17210000
Bank 1
17220000
Bank 2
17230000
Bank 3
17240000
Bank 4
17250000
Bank 5
17260000
Bank 6
17270000
Bank 7
17280000
Bank 8
17290000
17290660
Bank (9–75)
17300000
17300190
Liquiditätsabwicklung (Bank) mit der Kassengemeinschaft (1–20)
17400000
Verrechnungskonto Kassengemeinschaft
17500000
Verrechnungskonto KIDICAP
17600000
Verrechnungskonto Sonstige
17900000
17900190
Geldtransit (1–20)
17920000
Geldtransit Bank
17920010
17920750
Geldtransit Bank (1–75)
17930000
Geldtransitkonto ITM.CASH
18
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
18000000
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
2
Kontenklasse 2 – Passiva/Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen
20
Vermögensgrundbestand
20100000
Vermögensgrundbestand
20100832
Vermögensgrundbestand Entnahmen aus Rücklagen (investiv)
20100834
Vermögensgrundbestand Zuführung an Rücklagen (investiv)
20100842
Vermögensgrundbestand Finanzierungsanteil aus dem laufenden Ergebnis
20110000
Ergebnisverrechnungsreserve
20200000
Stiftungskapital
20200100
Stiftungskapital
20200200
Stiftungskapital
20200300
Stiftungskapital
20200400
Stiftungskapital
20200500
Stiftungskapital
20220000
Zustiftungen
20221000
20229000
Zustiftungen (1–9)
20229010
20229300
Zustiftungen (10–39)
21
Kapitalvermögen und Pflichtrücklagen
21010000
21010090
Kapitalvermögen (1–10)
Pflichtrücklagen
21100000
21100010
Betriebsmittelrücklage
21200000
21200010
Ausgleichsrücklage
21300000
21300990
Substanzerhaltungsrücklage (1–100)
21400000
21490000
Bürgschaftssicherungsrücklage (1–10)
21500000
21590000
Tilgungsrücklage (1–10)
21600000
21640000
Pflichtrücklagen auf Grund nicht kirchlicher Bestimmungen (1–5)
21670000
21670990
Rücklage nach dem GTK (1–100)
21700000
21790000
Satzungsmäßige Rücklagen (1–10)
21900000
21990000
Sonstige Pflichtrücklagen (1–10)
22
Budgetrücklagen, Kollekten und weitere Rücklagen
22000000
Budgetrücklagen, Kollekten und weitere Rücklagen
22100000
22190000
Budgetrücklagen (1–10)
22200000
22200990
Rücklagen Kollekten (1–100)
22300000
22300990
weitere Rücklagen (1–100)
23
Korrekturposten für Rücklagen
23000000
Korrekturposten für Rücklagen
23100000
Korrekturposten für Wertschwankungen
23200000
23290000
Innere Darlehen (1–10)
26
Bilanzergebnis
26000000
Bilanzergebnis
27
Sonderposten
27100000
Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen aus der eigenen Landeskirche
27200000
Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen innerhalb der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche)
27300000
Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen
27310000
Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von der Diakonie
27320000
Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen
27400000
Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Sonstigen im kirchlichen Bereich
27500000
Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Dritten
27510000
Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen vom Bund
27520000
Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Ländern
27530000
Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Gemeindeverbänden
27540000
Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Gemeinden
27550000
Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
27590000
Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von sonstigen Dritten
27600000
Sonderposten für Verpflichtungen gegenüber Sondervermögen
27700000
Sonderposten für Spenden, Vermächtnisse usw. für besondere Zwecke
27710000
Sonderposten für nicht zweckgebundene Spenden
27710001
27710999
Sonderposten für zweckgebundene Spenden (1–999)
27720000
27720009
Sonderposten für Vermächtnisse (1–10)
27730000
27730005
Sonderposten für sonstige Zwecke
27730006
27730099
Sonderposten für sonstige Zwecke
27740000
Sonderposten für unentgeltliche Nutzungsüberlassungen bei Gebäuden
27750000
27750990
Sonderposten KiBiz (1–100)
27910000
Innere Geldanleihe Sonderposten
28
Verpflichtungen gegenüber Treuhandvermögen
28000000
Verpflichtungen gegenüber Treuhandvermögen
28100000
Verpflichtungen Sondervermögen
28500000
28509999
Verpflichtungen Treuhandvermögen Dauergrabpflege (1–10000)
28600000
Verpflichtungen sonstige Treuhandvermögen
29
Rückstellungen
29100000
Versorgungsrückstellungen
29120000
Beihilferückstellungen
29200000
Clearingrückstellungen
29400000
29400990
sonstige Rückstellungen (1–100)
29810000
Urlaubsrückstellung
29820000
Überstundenrückstellung
29830000
Altersteilzeitrückstellung
29840000
Jahresabschlussrückstellung
29850000
Gewerbesteuerrückstellung
29860000
Körperschaftsteuerrückstellung
3
Kontenklasse 3 – Passiva/Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzung
31
Verbindlichkeiten aus weiterzuleitenden Kirchensteuern
31000000
Verbindlichkeiten aus weiterzuleitenden Kirchensteuern
32
Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung
32000000
Verbindlichkeiten aus öffentlicher und nicht öffentlicher Förderung
32100000
Verbindlichkeiten aus öffentlicher Förderung
32200000
Verbindlichkeiten aus nicht öffentlicher Förderung
33
Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften
33000000
Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften
33000010
Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften
33000020
Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften
33000030
Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften
33000040
Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften
33000050
Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften
33100000
Verbindlichkeiten aus zentral verwalteten Finanzanlagen
33200000
Verbindlichkeiten aus Kassengemeinschaften
33201000
Verbindlichkeiten aus Kassengemeinschaften
33202000
Verbindlichkeiten aus Kassengemeinschaften
33203000
Verbindlichkeiten aus Kassengemeinschaften
33300000
Verbindlichkeiten Kassengemeinschaften aus Geldanlage Treuhandvermögen
33900000
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften
34
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
34000000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
34100000
Verbindlichkeiten aus einbehaltenen Sicherheiten bei Bauleistungen
34200000
Durchlaufposten
34510000
Verbindlichkeiten kamerales Vorjahr aus zweckgebundenen Zuwendungen
34520000
Verbindlichkeiten kamerales Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen
34530000
Verbindlichkeiten kamerales Vorjahr gegen kirchliche Körperschaften
34540000
Verbindlichkeiten kamerales Vorjahr gegen öffentlichen Bereich
34590000
Verbindlichkeiten kamerales Vorjahr an Sonstige
35
Darlehensverbindlichkeiten
35100000
Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitut
35200000
Darlehensverbindlichkeiten gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften
35300000
Darlehensverbindlichkeiten gegenüber kirchlichen Körperschaften
35900000
Darlehensverbindlichkeiten gegenüber sonstigen Dritten
35980000
Planungskonto Aufnahme von Investitionskrediten
35990000
Planungskonto Tilgung von Darlehen und Krediten
36
Sonstige Verbindlichkeiten, Verwahrgelder
36100000
Verwahrgelder (Parkposten)
36100001
36100999
Verwahrgelder (1–1000)
3613
Kollekten
Landeskirchliche Kollekten
36130000
Neujahr 0
36130001
01 nach dem Christfest 0
36130002
01 nach Epiphanias 0
36130003
02 nach Epiphanias 0
36130004
03 nach Epiphanias 0
36130005
04 nach Epiphanias 0
36130006
05 nach Epiphanias 0
36130007
Letzter nach Epiphanias 0
36130008
Septuagesima 0
36130009
Sexagesima 0
36130010
Estomihi 0
36130011
Invocavit 0
36130012
Reminiszere 0
36130013
Okuli 0
36130014
Lätare 0
36130015
Judika 0
36130016
Palmarum 0
36130017
Gründonnerstag 0
36130018
Karfreitag 0
36130019
Ostersonntag 0
36130020
Ostermontag 0
36130021
Quasimodogeniti 0
36130022
Miserikordias Domini 0
36130023
Jubilate 0
36130024
Kantate 0
36130025
Rogate 0
36130026
Christi Himmelfahrt 0
36130027
Exaudi 0
36130028
Pfingstsonntag 0
36130029
Pfingstmontag 0
36130030
Trinitatis 0
36130031
01 nach Trinitatis 0
36130032
02 nach Trinitatis 0
36130033
03 nach Trinitatis 0
36130034
04 nach Trinitatis 0
36130035
05 nach Trinitatis 0
36130036
06 nach Trinitatis 0
36130037
07 nach Trinitatis 0
36130038
08 nach Trinitatis 0
36130039
09 nach Trinitatis 0
36130040
10 nach Trinitatis 0
36130041
11 nach Trinitatis 0
36130042
12 nach Trinitatis 0
36130043
13 nach Trinitatis 0
36130044
14 nach Trinitatis 0
36130045
15 nach Trinitatis 0
36130046
16 nach Trinitatis 0
36130047
17 nach Trinitatis 0
36130048
18 nach Trinitatis 0
36130049
19 nach Trinitatis 0
36130050
20 nach Trinitatis 0
36130051
21 nach Trinitatis 0
36130052
22 nach Trinitatis 0
36130053
23 nach Trinitatis 0
36130054
24 nach Trinitatis 0
36130055
Reformationstag 0
36130056
Drittletzter des Kirchenjahres 0
36130057
Vorletzter des Kirchenjahres 0
36130058
Buß- und Bettag 0
36130059
Ewigkeitssonntag 0
36130060
1. Advent 0
36130061
2. Advent 0
36130062
3. Advent 0
36130063
4. Advent 0
36130064
Heiligabend 0
36130065
Weihnachtsfest 0
36130066
2. Weihnachtsfeiertag 0
36130067
Silvester 0
36130068
01 nach Weihnachten 0
(36130070 bis 36130099 s. u.)
36130100
Neujahr 1
36130101
01 nach dem Christfest 1
36130102
01 nach Epiphanias 1
36130103
02 nach Epiphanias 1
36130104
03 nach Epiphanias 1
36130105
04 nach Epiphanias 1
36130106
05 nach Epiphanias 1
36130107
Letzter nach Epiphanias 1
36130108
Septuagesima 1
usw.
usw.
Kollekten des Kirchenkreises, der Kirchengemeinden und freie Kollekten allgemein
36130070
36130079
Kollekten KK (1–10) 0
36130080
36130089
Kollekten KGM (1–10) 0
36130090
36130099
freie Kollekten allgemein (1–10) 0
(36130100 bis 36130168 s. o.)
36130170
36130179
Kollekten KK (1–10) 1
36130180
36130189
Kollekten KGM (1–10) 1
36130190
36130199
freie Kollekten allgemein (1–10) 1
usw.
usw.
36135000
Kollektenverbindlichkeiten
36200000
Umsatzsteuer
36210000
Umsatzsteuer 7 %
36210100
Umsatzsteuer 5 %
36220000
Umsatzsteuer 19 %
36220100
Umsatzsteuer 16 %
36221000
Umsatzsteuer nach § 13b UStG
36230000
Umsatzsteuer Vorjahr (Verbindlichkeiten)
36240000
Umsatzsteuervorauszahlungen
36250000
Umsatzsteuervorauszahlung 1/11
36270000
Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %
36300000
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt
36400000
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern
36410000
Gehaltsverrechnung KIDICAP
36500000
Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen
36600000
Verbindlichkeiten gegenüber Zusatzversorgung
36700000
Verbindlichkeiten aus Spenden und Kollekten
36710000
Verbindlichkeiten aus der Abräumung von Gräbern
36720000
Verbindlichkeiten Friedhofsunterhaltungsgebühren und Pflege
36730000
36730001
Verbindlichkeiten Friedhof weitere (1–2)
36800000
sonstige öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten
36850000
Weitere Verbindlichkeiten mit Kontokorrent
36890000
36890099
Verbindlichkeiten Mietkautionen (1–100)
36890100
36890199
Verbindlichkeiten Mietkautionen (101–200)
36900000
Sonstige Verbindlichkeiten
36910000
36990000
erhaltene Anzahlungen (1–9)
36990010
erwartete Anzahlungen
36990020
erhaltene Anzahlungen Umsatzsteuer voll
38
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
38000000
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
38100000
38100990
pRAP Grabpflegeentgelte (Legate) (1–990)
38200000
pRAP Friedhofsunterhaltungsgebühr
38210000
38210002
pRAP Friedhof weitere (1–3)
38300000
pRAP Friedhofsnutzungsgebühr
38900000
Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten
38910000
Innere Geldanleihe passive Rechnungsabgrenzungsposten
4
Kontenklasse 4 – Erträge
40
Erträge aus kirchlichen Aufgaben
40000000
40000015
Erträge aus kirchlichen Aufgaben
40000100
Erträge aus kirchlichen Aufgaben steuerfrei
40000200
Erträge aus kirchlichen Aufgaben USt. ermäßigt
40000300
Erträge aus kirchlichen Aufgaben USt. voll
40100000
Erträge aus der Erbringung von kirchlichen Diensten
40120000
Schulgeld
40121100
Schulgeld steuerfrei
40130000
Elternbeiträge
40130100
Elternbeiträge steuerfrei
40131000
Essensgeld Kita
40131100
Essensgeld Kita steuerfrei
40131300
Essensgeld Kita USt. voll
40132000
Essensgeld OGS
40132100
Essensgeld OGS steuerfrei
40132300
Essensgeld OGS USt. voll
40140000
Eintrittsgelder
40140200
Eintrittsgelder USt. ermäßigt
40150000
Entgelte aus kirchlichen Tagungen
40150300
Entgelte aus kirchlichen Tagungen USt. voll
40151000
Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Teilnehmerbeiträge
40151030
Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Teilnehmerbeiträge USt. voll
40151100
Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Freizeiten steuerfrei
40151200
Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Freizeiten USt. voll
40152000
Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Unterkunft
40152010
Entgelte Unterkunft steuerfrei
40152110
Entgelte Unterkunft steuerpflichtig USt. ermäßigt
40153000
Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Verpflegung
40153010
Verpflegung steuerfrei
40153110
Verpflegung steuerpflichtig USt. ermäßigt
40153111
Verpflegung steuerpflichtig USt voll
40153112
Verpflegung Mitarbeitende USt. voll
40153113
Verpflegung Mitarbeitende USt. ermäßigt
40153114
Verpflegung Mitarbeitende steuerfrei
40154000
Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Sonstiges
40154002
Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Sonstiges USt. ermäßigt
40154003
Entgelte aus kirchlichen Tagungen/Sonstiges USt. voll
40154010
Ausfallkosten Räume steuerfrei
40154020
Ausfallkosten Unterkunft steuerfrei
40154030
Ausfallkosten Verpflegung steuerfrei
40154040
Ausfallkosten Unterkunft USt. ermäßigt
40154050
Ausfallkosten Verpflegung USt. ermäßigt
40154110
Ausfallkosten Räume steuerpflichtig USt. voll
40154120
Ausfallkosten Unterkunft steuerpflichtig USt. voll
40154130
Ausfallkosten Verpflegung steuerpflichtig USt. voll
40155010
Nutzungsentgelt Küche steuerfrei
40155110
Nutzungsentgelt Küche USt. voll
40156000
Nutzungsentgelt Tagungsräume nicht steuerbar
40156010
Nutzungsentgelt Tagungsräume steuerfrei
40156110
Nutzungsentgelt Tagungsräume USt. voll
40157001
Erstattung Telefon steuerfrei
40157002
Erstattung Papier und Fotokopien
40157003
Erstattung Portokosten
40157304
Erstattung Telefon USt. voll
40157305
Erstattung Papier und Fotokopien USt. voll
40159000
Sonstige Erstattungen nicht steuerbar
40159001
Echte Schadensersatzleistungen
40159002
40159010
Sonstige Erstattungen (2–10)
40159100
Sonstige Erstattungen steuerfrei
40159200
Sonstige Erstattungen USt. ermäßigt
40159300
Sonstige Erstattungen USt. voll
40160000
Grabpflegeentgelte (z. B. Einzelentgelte)
40161000
Pflegegebühren sonstige
40162000
Pflegegebühren sonstige (jährlich)
40163000
Pflegegebühren sonstige (Kriegsgräberpflege)
40170000
Gebühren für Archivnutzung
40190000
Sonstige Erträge aus der Erbringung von kirchlichen Diensten
40200000
Friedhofsgebühren
40200100
Friedhofsgebühren sonstige
40210000
Bestattungsgebühren
40210100
Bestattungsgebühren sonstige
40211000
Orgelgebühren
40212000
Ausschmückung Gräber
40212200
Ausschmückung Gräber USt. ermäßigt
40212300
Ausschmückung Gräber USt. voll
40213000
Umbettungsgebühren
40214000
Bestattungsgebühren Urnengräber
40220000
Nutzungsgebühren
40221000
Nutzungsgebühren Wahlgrab
40221100
Nutzungsgebühren Wahlgemeinschaftsgräber
40221200
Nutzungsgebühren Baumwahlgräber
40222000
Nutzungsgebühren Reihengrab
40222100
Nutzungsgebühren Reihengemeinschaftsgräber
40223000
Nutzungsgebühren Urnengrab
40223100
Nutzungsgebühren Reihenurnengrab
40223200
Nutzungsgebühren Urnenwahlgemeinschaftsgrab
40223300
Nutzungsgebühren Urnenreihengemeinschaftsgrab
40224000
Nutzungsgebühren Rasenreihengrab
40224100
Nutzungsgebühren Rasenreihengrab
40225000
Nutzungsgebühren Rasenurnengrab
40225100
Nutzungsgebühren Rasenurnengrab
40226000
Nutzungsgebühren Kolumbarien
40226100
Nutzungsgebühren Kolumbarien (Wahl)
40226200
Nutzungsgebühren Kolumbarien (Reihe)
40227000
Nutzungsgebühren Friedhofskapelle
40227100
Ausschmückung Friedhofskapelle
40227300
Ausschmückung Friedhofskapelle USt. voll
40228000
Nutzungsgebühren Aussegnungshalle
40228100
Ausschmückung Aussegnungshalle
40228300
Ausschmückung Aussegnungshalle USt. voll
40229000
Nutzungsgebühren Leichenkammer
40229003
Nutzungsgebühren Leichenkammer USt. voll
40229100
Ausschmückung Leichenkammer
40229300
Ausschmückung Leichenkammer USt. voll
40230000
Friedhofsunterhaltungsgebühren
40231000
Unterhaltungsgebühren sonstige
40231300
Unterhaltungsgebühren sonstige USt. voll
40240000
Grabmalgebühren
40241000
Gebühren für Namensplatte
40241300
Gebühren für Namensplatte USt. voll
40242000
Abbaukosten
40242100
Abbaukosten
40242300
Abbaukosten USt. voll
40250000
sonstige Friedhofsgebühren
40250300
sonstige Friedhofsgebühren USt. voll
40260000
Verlängerungsgebühren
40260100
Verlängerungsgebühren sonstige
40261000
Verlängerungsgebühren Erd-Wahlgrab
40262000
Verlängerungsgebühren Erd-Wahlgemeinschaftsgrab
40263000
Verlängerungsgebühren Urnen-Wahlgrab
40264000
Verlängerungsgebühren Urnen-Wahlgemeinschaftsgrab
40265000
Verlängerungsgebühren Kolumbarien (Wahl)
40265100
Verlängerungsgebühren Kolumbarien (Wahl)
40270000
Nutzungsentschädigung Kriegsgräber
40280000
Nichtgemeindegliederzuschlag
40280300
Nichtgemeindegliederzuschlag USt. voll
40291000
40295000
Gebühren Sonstige
40295300
Gebühren Sonstige USt. voll
40300000
Verkaufserträge aus kirchlichen Aufgaben
40300200
Verkaufserträge aus kirchlichen Aufgaben USt. ermäßigt
40300300
Verkaufserträge aus kirchlichen Aufgaben USt. voll
40310000
Erträge aus Veröffentlichungen in kirchlichem Schriftgut
40310200
Erträge aus Veröffentlichungen in kirchlichem Schriftgut USt. ermäßigt
40320000
Erträge aus dem Vertrieb von kirchlichen Schriften
40320200
Erträge aus dem Vertrieb von kirchlichen Schriften USt. ermäßigt
40330000
Sonstige Verkaufserträge aus kirchlichen Aufgaben
40900000
Sonstige Erträge aus kirchlichen Aufgaben
40900200
Sonstige Erträge aus kirchlichen Aufgaben USt. ermäßigt
40900300
Sonstige Erträge aus kirchlichen Aufgaben USt. voll
41
Umsatzerträge
41000000
Umsatzerträge
41030000
Umsatzerträge Sonstige 7 % USt.
41040000
Umsatzerträge Sonstige 7 % USt.
41050000
Umsatzerträge Sonstige 19 % USt.
41060000
Umsatzerträge Sonstige 19 % USt.
41070000
Umsatzerträge Sonstige 19 % USt.
41080000
Umsatzerträge Sonstige 19 % USt.
41090000
Umsatzerträge Sonstige 19 % USt.
41100000
Umsatzerträge Sonstige 19 % USt.
41110000
Umsatzerträge Sonstige 5 % USt.
41120000
Umsatzerträge Sonstige 16 % USt.
42
Erträge aus Grundvermögen und Rechten
42000000
Erträge aus Grundvermögen und Rechten
42000300
Erträge aus Grundvermögen und Rechten USt. voll
42100000
Mieterträge
42100001
Mieterträge Erlösschmälerungen
42100300
Mieterträge USt. voll
42200000
Dienstwohnungsvergütungen
42300000
Pachterträge
42300001
Pachterträge Erlösschmälerungen
42300300
Pachterträge USt. voll
42400000
Erbbauzinserträge
42400001
Erbbauzinserträge Erlösschmälerungen
42600000
Nutzungsentschädigungen
42600001
Nutzungsentschädigungen Erlösschmälerungen
42600300
Nutzungsentschädigungen USt. voll
42700000
Sonstige Erträge aus Grundvermögen und Rechten
42700300
Sonstige Erträge aus Grundvermögen und Rechten USt. voll
43
Erträge aus Ersatz- und Erstattungsleistungen
43100000
Ersatz aus der eigenen Landeskirche
43100100
Ersatz aus der eigenen Landeskirche steuerfrei
43100200
Ersatz aus der eigenen Landeskirche USt. ermäßigt
43100300
Ersatz aus der eigenen Landeskirche USt. voll
43110000
43113000
Ersatz aus Kirchengemeinden
43110100
Ersatz aus Kirchengemeinden steuerfrei
43110200
Ersatz aus Kirchengemeinden USt. ermäßigt
43110300
Ersatz aus Kirchengemeinden USt. voll
43120000
Ersatz aus Kirchenkreisen
43120100
Ersatz aus Kirchenkreisen steuerfrei
43120200
Ersatz aus Kirchenkreisen USt. ermäßigt
43120300
Ersatz aus Kirchenkreisen USt. voll
43130000
Ersatz Pfarrbesoldungspauschale
43140000
Ersatz Beihilfepauschale
43200000
Ersatz aus der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche)
43200100
Ersatz aus der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche) steuerfrei
43200200
Ersatz aus der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche) USt. ermäßigt
43200300
Ersatz aus der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche) USt. voll
43300000
Ersatz von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen
43300100
Ersatz von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen steuerfrei
43300200
Ersatz von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen USt. ermäßigt
43300300
Ersatz von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen USt. voll
43310000
Ersatz von der Diakonie
43310100
Ersatz von der Diakonie steuerfrei
43310200
Ersatz von der Diakonie USt. ermäßigt
43310300
Ersatz von der Diakonie USt. voll
43320000
Ersatz von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen
43320100
Ersatz von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen steuerfrei
43320200
Ersatz von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen USt. ermäßigt
43320300
Ersatz von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen USt. voll
43400000
43400004
Ersatz von Sonstigen im kirchlichen Bereich
43400100
Ersatz von Sonstigen im kirchlichen Bereich steuerfrei
43400200
Ersatz von Sonstigen im kirchlichen Bereich USt. ermäßigt
43400300
Ersatz von Sonstigen im kirchlichen Bereich USt. voll
43500000
43500009
Ersatz von Dritten
43500100
Ersatz von Dritten steuerfrei
43500200
Ersatz von Dritten USt. ermäßigt
43500300
Ersatz von Dritten USt. voll
43510000
Einnahmen Mietnebenkostenerstattung
43510300
Einnahmen Mietnebenkostenerstattung USt. voll
43520000
Einnahmen Heizkostenerstattung
43520300
Einnahmen Heizkostenerstattung USt. voll
43530000
Erstattung Kosten Treuhandvermögen
43530100
Erstattung Kosten Treuhandvermögen steuerfrei
43530300
Erstattung Kosten Treuhandvermögen USt. voll
43600000
Ersatz von Mitarbeitenden
43600100
Ersatz von Mitarbeitenden steuerfrei
43600200
Ersatz von Mitarbeitenden USt. ermäßigt
43600300
Ersatz von Mitarbeitenden USt. voll
44
Kirchensteuern
44100000
Erträge aus Kirchensteuern
44110000
Kirchensteuern auf Einkommen
44111000
Kirchenlohnsteuer
44112000
Kircheneinkommensteuer
44113000
Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer
44114000
Kirchensteuer der Soldaten
44120000
Kirchensteuer im Verrechnungsverfahren (Clearing)
44130000
Kirchen-Grundsteuer
44140000
Kirchensteuer aus einheitlicher Pauschsteuer
44200000
Kirchgeld als Ortskirchensteuer
44900000
Sonstige Kirchensteuern
44990000
Erlösschmälerungen Kirchensteuern
45
Finanzausgleichsleistungen, Zuweisungen und Umlagen innerhalb des kirchlichen Bereichs
45100000
Finanzausgleichsleistungen, Zuweisungen und Umlagen innerhalb der eigenen Landeskirche
45110000
Finanzausgleichsleistungen innerhalb der eigenen Landeskirche
45111000
Finanzausgleichsleistungen innerhalb der eigenen Landeskirche (Ebene Kirchenkreis)
45112000
Finanzausgleichsleistungen innerhalb der eigenen Landeskirche (Ebene Kirchengemeinde)
45120000
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen innerhalb der eigenen Landeskirche
45130000
45130009
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb der eigenen Landeskirche
45140000
45149000
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb des eigenen Kirchenkreises
45149100
45149500
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb des eigenen Kirchenkreises
45150000
Leistungen von Baulastträgern innerhalb der eigenen Landeskirche
45200000
Finanzausgleichsleistungen, Zuweisungen und Umlagen innerhalb der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche)
45210000
Finanzausgleichsleistungen innerhalb der EKD
45220000
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen innerhalb der EKD
45230000
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb der EKD
45231000
45232000
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb der EKD
45300000
Zuweisungen von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen
45310000
Zuweisungen Diakonie
45390000
Zuweisungen von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen
45400000
Zuweisungen von Sonstigen im kirchlichen Bereich
45500000
– reserviert –
45600000
Anteil an der Landeskirchensteuer
46
Erträge aus Sonderhaushalten
46000000
Erträge aus Sonderhaushalten
46100000
Zuführung vom Sonderhaushalt
46110000
Zuführung vom Sonderhaushalt KiBiz
46200000
Zuführung vom ordentlichen Haushalt
46210000
Zuführung vom ordentlichen Haushalt KiBiz
47
Zuschüsse von Dritten
47100000
Zuschüsse vom Bund
47110000
Zuschüsse vom Bundesamt für Zivildienst
47120000
Zuschuss Betriebsrentenverstärkungsgesetz
47190000
Sonstige Zuschüsse vom Bund
47200000
Zuschüsse von Ländern
47202000
47203000
Zuschüsse von Ländern
47210000
Zuschüsse von Ländern
47211000
Familienzentren gesetzliche Zuschüsse
47212000
Kita Integration
47220000
Leistungen von staatlichen Baulastträgern/Patronatsleistungen
47230000
Staatsdotationen
47290000
Sonstige Zuschüsse von Ländern
47300000
47302000
Zuschüsse von Gemeindeverbänden (kommunal)
47310000
Kita gesetzlicher Zuschuss (kommunal)
47400000
Zuschüsse von Gemeinden (kommunal)
47410000
Leistungen von kommunalen Baulastträgern/Patronatsleistungen von Kommunen
47430000
Kita gesetzlicher Zuschuss (kommunal)
47440000
Kita freiwilliger Zuschuss (kommunal)
47450000
Kita Sprachförderung
47460000
47480000
Kita Sonstige (1–3)
47490000
47499000
Sonstige Zuschüsse von Gemeinden (kommunal) (1–10)
47490200
Sonstige Zuschüsse von Gemeinden (kommunal) USt. ermäßigt
47490300
Sonstige Zuschüsse von Gemeinden (kommunal) USt. voll
47500000
47500010
Zuschüsse von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (1–11)
47500200
Zuschüsse von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts USt. ermäßigt
47500300
Zuschüsse von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts USt. voll
47900000
Zuschüsse von sonstigen Dritten
47900200
Zuschüsse von sonstigen Dritten USt. ermäßigt
47900300
Zuschüsse von sonstigen Dritten USt. voll
47901000
47902000
Zuschüsse von sonstigen Dritten
47910000
Leistungen von sonstigen Baulastträgern/Sonstige Patronatsleistungen
47990000
Übrige sonstige Zuschüsse
47990200
Übrige sonstige Zuschüsse USt. ermäßigt
47990300
Übrige sonstige Zuschüsse USt. voll
48
Kollekten und Spenden
48100000
Kollekten
48200000
Spenden
48210000
Kirchgeld (freiwillig)
48290000
Sonstige Spenden
48300000
Schenkungen, Erbschaften, Vermächtnisse
48400000
Bußgelder
49
Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen
49000000
Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen
49100000
Bestandsveränderungen von unfertigen Erzeugnissen und Leistungen
49200000
Aktivierte Eigenleistungen
Kontenklasse 5 – Sonstige Erträge
50
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
50100000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen aus der eigenen Landeskirche
50200000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen innerhalb der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche)
50300000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen
50310000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von der Diakonie
50320000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen
50400000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Sonstigen im kirchlichen Bereich
50500000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Dritten
50510000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen vom Bund
50520000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Ländern
50530000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Gemeindeverbänden (kommunal)
50540000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von Gemeinden (kommunal)
50550000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts
50590000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus erhaltenen Investitionszuschüssen von sonstigen Dritten
50710000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für zweckgebundene Spenden
50720000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für nicht zweckgebundene Spenden
50740000
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für unentgeltliche Nutzungsüberlassungen bei Gebäuden
50900000
Erträge aus der Auflösung sonstiger Sonderposten
51
Erträge aus dem Abgang von und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des mobilen oder immateriellen Anlagevermögens
51100000
Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des mobilen oder immateriellen Anlagevermögens
51200000
Erträge aus der Zuschreibung zu Gegenständen des mobilen oder immateriellen Anlagevermögens
51300000
Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen
51310000
Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen S1
51320000
Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen S2
51330000
Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen S3
51340000
Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen S4
51350000
Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen S5
52
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
52000000
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
53
Sonstige ordentliche Erträge
53000000
Sonstige ordentliche Erträge
53000100
Sonstige ordentliche Erträge steuerfrei
53000200
Sonstige ordentliche Erträge USt. ermäßigt
53000300
Sonstige ordentliche Erträge USt. voll
53001000
Sonstige Erstattungen von Sozialversicherungsträgern/der Bundesanstalt für Arbeit
53002000
Einnahmen aus der Gewährung von Abschlägen auf Arzneimittel
53003000
Einnahmen aus Schülerfahrtkosten
53010000
Erträge aus der Auflösung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten
53100000
Nebenerträge
53100100
Nebenerträge steuerfrei
53100200
Nebenerträge USt. ermäßigt
53100300
Nebenerträge USt. voll
53110100
Unentgeltliche Wertabgaben steuerfrei
53110200
Unentgeltliche Wertabgaben USt. ermäßigt
53110300
Unentgeltliche Wertabgaben USt. voll
53200000
Leistungen von selbstständigen Versorgungseinrichtungen
53300000
Erträge aus Skonti und Boni
53400000
Mitgliedsbeiträge
53500000
Steuererstattungen
53600000
Versicherungsleistungen
53700000
Schadensersatzleistungen
53800000
Periodenfremde Erträge
53800100
Periodenfremde Erträge steuerfrei
53800200
Periodenfremde Erträge USt. ermäßigt
53800300
Periodenfremde Erträge USt. voll
53900000
Übrige sonstige Erträge
53900100
Übrige sonstige Erträge steuerfrei
53900200
Übrige sonstige Erträge USt. ermäßigt
53900300
Übrige sonstige Erträge USt. voll
53910000
Mahngebühren
53920000
Säumniszuschläge
53930000
Erstattung Rücklastschriften
57
Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen
57000000
Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen
58
Zinsen und ähnliche Erträge
58100000
Zinserträge aus der eigenen Landeskirche
58110000
Zinserträge aus inneren Darlehen
58120000
Zinserträge aus innerkirchlichen Darlehen
58130000
Zinserträge aus sonstigen Darlehen
58140000
Zinserträge aus Sammelgeldanlage
58200000
Zinserträge innerhalb der EKD
58300000
Zinserträge von selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen
58310000
Zinserträge von der Diakonie
58320000
Zinserträge von anderen selbstständigen evangelischen Diensten, Werken und Einrichtungen
58400000
Zinserträge von Sonstigen im kirchlichen Bereich
58500000
Zinsen von Kreditinstituten
58510000
Erträge aus eigenen Finanzanlagen
58520000
Erträge aus Finanzanlagen S2
58530000
Erträge aus Finanzanlagen S3
58540000
Erträge aus Finanzanlagen S4
58550000
Erträge aus Finanzanlagen S5
58900000
Sonstige Zins- und ähnliche Erträge
58910000
Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S1
58911000
58915000
Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S1 (1–5)
58920000
Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S2
58921000
58925000
Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S2 (1–5)
58930000
Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S3
58931000
58935000
Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S3 (1–5)
58940000
Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S4
58941000
58945000
Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S4 (1–5)
58950000
Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S5
58951000
58955000
Sonstige Zins- und ähnliche Erträge S5 (1–5)
59
Außerordentliche Erträge
59100000
Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
59200000
Erträge aus der Zuschreibung von Grundstücken und Gebäuden
59900000
Sonstige außerordentliche Erträge
59900100
Sonstige außerordentliche Erträge steuerfrei
59900200
Sonstige außerordentliche Erträge USt. ermäßigt
59900300
Sonstige außerordentliche Erträge USt. voll
59910000
Erträge aus Bürgschafts- und Gewährverträgen
59920000
Erträge aus Auflösung Grablegat
59930000
Erträge aus Auflösung Grablegat USt. voll
59940000
Erträge aus der Auflösung von Sonder- und Treuhandvermögen
59950000
Kassenüberschüsse
6
Kontenklasse 6 – Aufwendungen
60
Personalaufwand
601
Bezüge der Pfarrerinnen und Pfarrer
60110000
Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer
60120000
Beihilfen der Pfarrerinnen und Pfarrer
60130000
Unterstützungen
60140000
Fürsorgeleistungen
60150000
Arbeitgeberanteile an der gesetzlichen Sozialversicherung für privatrechtlich angestellte Pfarrerinnen und Pfarrer
60160000
Pfarrbesoldungspauschale
602
Bezüge der Beamtinnen und Beamten
60210000
Besoldung der Beamtinnen und Beamten
60211000
60213000
Besoldung der Beamtinnen und Beamten
60220000
Beihilfen der Beamtinnen und Beamten
60221000
60224000
Beihilfen der Beamtinnen und Beamten der Schulen
60230000
Unterstützungen
60240000
Fürsorgeleistungen
60250000
Beihilfepauschale für Beamtinnen und Beamte
603
Beschäftigungsentgelte
60310000
Beschäftigungsentgelte
60310100
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil
60310200
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Hauswirtschaft
60310300
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Hausmeister
60310400
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Reinigung
60310500
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Außenanlagenpflege
60310600
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – ABM/AsS
60310700
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Zusatzkräfte
60310800
60311900
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – sonstige Beschäftigte (1–12)
60312000
Honorare
60312100
60312200
Honorare – Sonstige (1–2)
60312300
Zahlungen an ZDL
60312400
Zahlungen an FSJ
60312500
60312900
Zahlungen an Sonstige (1–5)
60313000
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – pädagogische Mitarbeiter
60313100
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Fachkräfte
60313200
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Ergänzungskräfte
60313300
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Hauswirtschaft
60313400
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Hausmeister
60313500
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Reinigung
60313600
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Außenanlagenpflege
60313700
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Wirtschaftskräfte
60313800
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Integration
60313900
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Schwerpunkteinrichtung
60314000
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Familienzentrum
60314100
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Logopäden/Motopäden
60314200
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – Vorpraktikanten
60314300
60315000
Entgelt einschließlich Arbeitgeberanteil – sonstige Beschäftigte (13–20)
60320000
Beihilfen der Beschäftigten
60330000
Unterstützungen
60340000
Fürsorgeleistungen
60350000
Arbeitgeberanteile an der gesetzlichen Sozialversicherung
605
Erstattungen der Agentur für Arbeit
60510000
Erstattungen der Agentur für Arbeit für Kurzarbeitergeld
608
Zuführung Rückstellungen
60800000
Zuführungen zu ATZ-Rückstellungen
60820000
Zuführungen zu Urlaubsrückstellungen
60830000
Zuführungen zu Überstundenrückstellungen
60900000
Sonstige Bezüge
61
Aufwendungen zur Versorgungssicherung
61500000
Aufwendungen zur Versorgungssicherung für Pfarrerinnen und Pfarrer
61510000
Aufwendungen an kapitalgedeckte Versorgungskassen
61520000
Aufwendungen an Beihilfeversicherungen
61550000
Zuführung zu Versorgungsrückstellungen
61560000
Zuführung zu Beihilferückstellungen
61570000
Stellenbeitrag Versorgungskasse
61600000
Aufwendungen zur Versorgungssicherung für Beamtinnen und Beamte
61610000
Aufwendungen an Versorgungskassen
61620000
Aufwendungen an Beihilfeversicherungen
61650000
Zuführung zu Versorgungsrückstellungen
61660000
Zuführung zu Beihilferückstellungen
61700000
Aufwendungen zur Versorgungssicherung für privatrechtliche Beschäftigte
61710000
Beiträge an Zusatzversicherungseinrichtungen
61720000
Beiträge an Sonstige
61900000
Sonstige Aufwendungen zur Versorgungssicherung
62
Versorgungsaufwendungen
621
Versorgungsbezüge der Pfarrerinnen und Pfarrer
62110000
Versorgungsbezüge der Pfarrerinnen und Pfarrer
62120000
Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen der Pfarrerinnen und Pfarrer
62130000
Versorgungsbezüge der Pfarrerinnen und Pfarrer
622
Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten
62210000
Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten
62220000
Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen der Beamtinnen und Beamten
623
Renten
62300000
Renten
624
Aufwendungen aus ungedeckten Versorgungsleistungen an VK
62400000
Aufwendungen aus ungedeckten Versorgungsleistungen an VK
625
Beihilfen an pensionierte Pfarrerinnen und Pfarrer
62510000
Beihilfen an pensionierte Pfarrerinnen und Pfarrer
62520000
Beihilfen an Hinterbliebene der pensionierten Pfarrerinnen und Pfarrer
626
Beihilfen an pensionierte Beamtinnen und Beamte
62610000
Beihilfen an pensionierte Beamtinnen und Beamte
62620000
Beihilfen an Hinterbliebene der pensionierten Beamtinnen und Beamten
627
Beihilfen an pensionierte Beschäftigte
62700000
Beihilfen an pensionierte Beschäftigte
629
Sonstige Versorgungsaufwendungen
62900000
Sonstige Versorgungsaufwendungen
62910000
Wartestandsbezüge
62920000
Vorruhestandsbezüge
63
Sonstige Personalaufwendungen
63000000
Sonstige Personalaufwendungen
63100000
Trennungsgeld, Umzugskostenvergütung
63200000
Reisebeihilfen
63300000
Mietentschädigungen
63400000
Amtszimmerentschädigung
63500000
Bekleidungsgeld
63900000
Übrige sonstige Personalaufwendungen
64
Kirchensteuererstattung und -verrechnung (Clearing)
64000000
Kirchensteuererstattung und -verrechnung (Clearing)
64100000
Kirchensteuererstattung aus Kappung
64200000
Kirchensteuererstattung aus Erlass
64400000
Kirchensteuer im Verrechnungsverfahren (Clearing)
64500000
Zuführung zur Clearingrückstellung
65
Finanzausgleichsleistungen, Zuweisungen und Umlagen an den kirchlichen Bereich
65100000
Finanzausgleichsleistungen, Zuweisungen und Umlagen innerhalb der eigenen Landeskirche
65110000
65119000
Finanzausgleichsleistungen innerhalb der eigenen Landeskirche
65120000
65121000
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen innerhalb der eigenen Landeskirche
65130000
65139000
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb der eigenen Landeskirche
65139100
65139500
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb der eigenen Landeskirche
65140000
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen innerhalb der eigenen Landeskirche
65150000
Leistungen aus Baulast und Patronat innerhalb der eigenen Landeskirche
65160000
65169000
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb des eigenen Kirchenkreises
65169100
65169500
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb des eigenen Kirchenkreises
65200000
Finanzausgleichsleistungen und Zuweisungen innerhalb der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche)
65210000
Finanzausgleichsleistungen innerhalb der EKD
65220000
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen innerhalb der EKD
65230000
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen innerhalb der EKD
65240000
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen innerhalb der EKD
65300000
Zuweisungen und Umlagen an selbstständige evangelische Dienste, Werke und Einrichtungen
65320000
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an die Diakonie
65330000
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an die Diakonie
65340000
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an die Diakonie
65390000
Zuweisungen und Umlagen an andere selbstständige evangelische Dienste, Werke und Einrichtungen
65400000
Zuweisungen an Sonstige im kirchlichen Bereich
65410000
65419000
Zuweisungen an Sonstige im kirchlichen Bereich
65420000
Allgemeine Zuweisungen und Umlagen an Sonstige im kirchlichen Bereich
65430000
Zweckgebundene Zuweisungen und Umlagen an Sonstige im kirchlichen Bereich
65440000
Zuweisungen und Umlagen für Investitionen an Sonstige im kirchlichen Bereich
66
Zuführung an Sonderhaushalte
66100000
Zuführung zum Sonderhaushalt
66110000
Zuführung zum Sonderhaushalt KiBiz
66200000
Zuführung zum ordentlichen Haushalt
66210000
Zuführung zum ordentlichen Haushalt KiBiz
67
Zuschüsse an Dritte
67100000
Zuschüsse an den Bund (Kontengruppe)
67110000
Zuschüsse an den Bund
67120000
Verlorene Zuschüsse für Investitionen an den Bund
67200000
Zuschüsse an die Länder (Kontengruppe)
67210000
Zuschüsse an die Länder
67220000
Verlorene Zuschüsse für Investitionen an die Länder
67300000
Zuschüsse an Gemeindeverbände (kommunal) (Kontengruppe)
67310000
Zuschüsse an Gemeindeverbände (kommunal)
67320000
Verlorene Zuschüsse für Investitionen an Gemeindeverbände (kommunal)
67400000
Zuschüsse an Gemeinden (kommunal) (Kontengruppe)
67410000
Zuschüsse an Gemeinden (kommunal)
67420000
Verlorene Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden (kommunal)
67500000
Zuschüsse an sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts (Kontengruppe)
67510000
Zuschüsse an sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
67520000
Verlorene Zuschüsse für Investitionen an sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
67600000
Zuschüsse an sonstige Dritte
67610000
Leistungen aus Baulast und Patronat an den öffentlichen Bereich
67620000
Leistungen aus Baulast und Patronat an Sonstige
67900000
67900009
Sonstige Zuschüsse und Zuwendungen
67910000
67910009
Sonstige Zuschüsse an Dritte
67920000
67920009
Zuwendungen an natürliche Personen
68
Lebensmittel, Verpflegungs- und Betreuungsaufwand, Materialaufwand
68000000
Lebensmittel, Verpflegungs- und Betreuungsaufwand, Materialaufwand
68100000
68120000
Verbrauchsmaterial im kirchlichen Bereich
68200000
Verpflegungs- und Betreuungsaufwand
68210000
Verpflegungsaufwand
68220000
Getränke
68230000
Betreuung
68300000
RHB, Waren und Erzeugnisse
68310000
Wareneingang USt. ermäßigt
68320000
Wareneingang USt. voll
68330000
Wareneingang USt. 10,7 %
68340000
Wareneingang innergemeinschaftlicher Erwerb
68400000
68490000
Maßnahmenabwicklung
68800000
Lebensmittel
68900000
Sonstiger Materialaufwand
69
Wirtschafts- und Verwaltungsaufwand
69000000
Wirtschafts- und Verwaltungsaufwand
69100000
Geschäftsbedarf, Porto
69110000
Geschäftsbedarf
69121000
Bücher, Zeitschriften, Landkarten
69130000
Porto
69140000
Nebenkosten des Geldverkehrs
69140100
Nebenkosten des Geldverkehrs 1
69141000
Rücklastschriften
69200000
Verfügungsmittel
69210000
Verfügungsmittel
69300000
Reisekosten
69310000
69320000
Reisekosten
69400000
Sonstige personenbezogene Sachaufwendungen
69410000
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
69420000
betriebs- oder amtsärztliche Untersuchungen, Impfungen
69421000
amtsärztliche Untersuchungen Schüler/Praktikanten
69430000
Dienst- und Schutzkleidung
69440000
Schwerbehindertenabgabe
69490000
Übrige personenbezogene Sachaufwendungen
69500000
Aufwendungen für Aus- und Fortbildung
69510000
Lehr- und Lernmittel
69520000
Unterbringungs- und Verpflegungskosten
69530000
Honorare, Unterrichtsgelder
69540000
Supervision
69550000
Stipendien
69600000
Kommunikationsaufwand
69700000
Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
69701000
69707000
Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
69710000
Geschenke abzugsfähig
69800000
69800013
EDV-Aufwendungen
69900000
Sonstiger Wirtschafts- und Verwaltungsaufwand
69910000
Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen
69911000
69912000
Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Aufwendungen
69920000
Bekanntmachungsaufwand
69930000
Leihgebühren
69931000
Aufwendungen für Leasing
69940000
Mitgliedsbeiträge
69950000
69950009
Sonstige Dienstleistungen Dritter
69951000
Fremdleistungen
69952000
Fremdleistungen USt. ermäßigt
69953000
Fremdleistungen USt. voll
69954000
Fremdleistungen § 13b UStG
69960000
Mittel für Gesundheitspflege
69970000
Grabaushub
69971000
Pflege der Kriegsgräber
69972000
Überprüfung der Grabmale
69973000
Gräberpflege/-gebühren
69980000
Wäsche und Reinigung
69990000
Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
69991000
Betriebsausgaben nicht abzugsfähig
69992000
69992900
Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Schulen
7
Kontenklasse 7 – Sonstige kirchliche Aufwendungen
70
Aufwendungen für Ersatz- und Erstattungsleistungen
70100000
Erstattungen innerhalb der eigenen Landeskirche
70110000
70140000
Erstattungen innerhalb der eigenen Landeskirche
70200000
Erstattungen innerhalb der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche)
70300000
Erstattungen an selbstständige evangelische Dienste, Werke und Einrichtungen
70310000
Erstattungen an die Diakonie
70320000
Erstattungen an andere evangelische Dienste, Werke und Einrichtungen
70400000
70400004
Erstattungen an Sonstige im kirchlichen Bereich
70500000
Erstattungen an Dritte
70510000
Erstattungen an Dritte
71
Ausstattung und Instandhaltung
71100000
71190000
Beschaffung unterhalb der Vermögensgrenze
71200000
Instandhaltung von Grundstücken und Gebäuden und von Betriebsvorrichtungen
71210000
Instandhaltung der Grundstücke und Außenanlagen
71220000
71220900
Instandhaltung der Gebäude
71221000
Instandhaltung der Gebäude
71230000
Wartung von Grundstücken und Gebäuden
71240000
Instandhaltung von Betriebsvorrichtungen
71300000
Instandhaltung technischer Geräte
71400000
Instandhaltung von Fahrzeugen
71500000
Instandhaltung von Ausstattungs- und Gebrauchsgegenständen
71510000
Instandhaltung von Büchern und anderen Medien
71520000
Instandhaltung/Sicherung von Kunst- und Sammlungsgegenständen
71530000
Restaurierung und andere Aufwendungen für Archivalien
71590000
Instandhaltung sonstiger Ausstattungs- und Gebrauchsgegenstände
71900000
Sonstige Instandhaltung
72
Abschreibungen und Wertkorrekturen
72100000
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
72200000
Abschreibungen auf Gebäude und Außenanlagen
72210000
Abschreibungen auf grundstücksgleiche Rechte
72300000
Abschreibungen auf technische Anlagen und Maschinen
72300100
Abschreibungen auf Betriebsvorrichtungen
72300200
Abschreibungen auf Energie Betriebstechnik
72400000
Abschreibungen auf Kulturgüter, Kunstwerke und besonders sakrale oder liturgische Gegenstände
72500000
Abschreibungen auf Fahrzeuge
72550000
Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter
72600000
Abschreibungen auf Einrichtung und Ausstattung
72600100
Abschreibungen auf Mietereinbauten
72600200
Abschreibungen auf Büromöbel
72600300
Abschreibungen auf Musikinstrumente und Sportgeräte
72600400
Abschreibungen auf EDV/Hardware
72600500
Abschreibungen auf Medien- und Tontechnik
72700000
Abschreibungen auf Finanzanlagen
72710000
Abschreibungen auf Finanzanlagen S1
72720000
Abschreibungen auf Finanzanlagen S2
72730000
Abschreibungen auf Finanzanlagen S3
72740000
Abschreibungen auf Finanzanlagen S4
72750000
Abschreibungen auf Finanzanlagen S5
72800000
Wertkorrekturen und periodenfremde Aufwendungen
72810000
Wertkorrekturen
72820000
Kassenfehlbeträge
72900000
Sonstige Abschreibungen auf mobile Gegenstände des Anlagevermögens
73
Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des mobilen und immateriellen Anlagevermögens
73000000
Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des mobilen und immateriellen Anlagevermögens
74
Abgaben, Besitz- und Verkehrssteuern, Versicherungen
74000000
Abgaben, Besitz- und Verkehrssteuern, Versicherungen
74100000
Steuern
74110000
Steuern vom Einkommen und Ertrag
74120000
Kfz-Steuern
74190000
Sonstige Steuern
74200000
Versicherungsprämien
74210000
Grundstücks- und Gebäudeversicherungen
74220000
Kfz-Versicherungen
74230000
Personenbezogene Versicherungen
74240000
Personenbezogene Versicherungen
74300000
Gesetzliche Unfallversicherung
74900000
Sonstige Abgaben und Entgelte
74910000
Sonstige Grundstücksabgaben – öffentlich-rechtlich
74920000
Sonstige Grundstücksabgaben – privatrechtlich
75
Zuführung zu Sonderposten
75000000
Zuführung zu Sonderposten
76
Sonstige ordentliche Aufwendungen
76010000
Aufwendungen für die Zuführung zu passiven Rechnungsabgrenzungsposten
76100000
Reinigung und Bewachung
76200000
Heizung, Wasser, Gas, Strom
76210000
Heizung
76220000
Wasser
76230000
Gas
76240000
Strom
76300000
76300034
Sonstige Betriebskosten
76500000
76500004
Mietaufwendungen
76600000
Pachtaufwendungen
76700000
Erbbauzinsaufwendungen
76800000
Periodenfremde Aufwendungen
76900000
Sonstige ordentliche Aufwendungen
76910000
Verstärkungsmittel
76930000
Betriebsaufwendungen für Fahrzeuge
76940000
Aufwand aus Skonti und Boni
76990000
Weitere ordentliche Aufwendungen
77
Aufwendungen aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen
77000000
Aufwendungen aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen
78
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
78100000
Zinsaufwendungen innerhalb der eigenen Landeskirche
78110000
Zinsaufwendungen für innere Darlehen
78120000
Zinsaufwendungen für innerkirchliche Darlehen
78130000
Zinsaufwendungen für sonstige Darlehen
78200000
Zinsaufwendungen innerhalb der EKD (außerhalb der eigenen Landeskirche)
78300000
Zinsaufwendungen an selbstständige evangelische Dienste, Werke und Einrichtungen
78310000
Zinsaufwendungen an die Diakonie
78320000
Zinsaufwendungen an andere selbstständige evangelische Dienste, Werke und Einrichtungen
78400000
Zinsaufwendungen an Sonstige im kirchlichen Bereich
78500000
Zinsaufwendungen an Kreditinstitute
78510000
Aufwendungen aus Finanzanlagen
78520000
Aufwendungen aus Finanzanlagen S2
78530000
Aufwendungen aus Finanzanlagen S3
78540000
Aufwendungen aus Finanzanlagen S4
78550000
Aufwendungen aus Finanzanlagen S5
78900000
Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen
78910000
Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S1
78911000
78915000
Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S1 (1–5)
78920000
Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S2
78921000
78925000
Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S2 (1–5)
78930000
Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S3
78931000
78935000
Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S3 (1–5)
78940000
Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S4
78941000
78945000
Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S4 (1–5)
78950000
Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S5
78951000
78955000
Sonstige Zins- und ähnliche Aufwendungen S5 (1–5)
79
Außerordentliche Aufwendungen
79100000
Restbuchwert bei der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
79200000
Außerplanmäßige Abschreibungen von Grundstücken und Gebäuden
79900000
Sonstige außerordentliche Aufwendungen
79910000
Inanspruchnahme aus Bürgschaften
79940000
Restbuchwert bei der Auflösung von Sonder- und Treuhandvermögen
8
Kontenklasse 8 – Eröffnungs- und Abschlusskonten, technische Konten
80/81/82
Eröffnungs- und Abschlusskonten
80000000
Eröffnungsbilanzkonto
81000000
Saldenübernahme Kita
82000000
Verrechnungskonto für besondere Zwecke
83/84
Änderung des Rücklagenbestandes, Finanzierungsanteil für Investitionen
83100000
Entnahmen aus Rücklagen
83300000
Zuführung an Rücklagen
84100000
Finanzierungsanteil für Investitionen
89
Technische Konten
89010000
Umbuchung Kostenrechnung – Festkonto
89020000
Verrechnung offener Posten – Festkonto
89030000
Verzinsung offener Posten – Festkonto
89040000
Zwischenkonto Anlagen
89050000
Festkonto für die Leistungsverrechnung
89060000
GuV Abschluss – Festkonto zur Ermittlung des Gewinnvortrags
89070000
GuV Ergebnis – Festkonto
89080000
Zwischenkonto KIDICAP
89090000
Festkonto für die Erfassung von Kennzahlen auf statistischen Konten
89100000
Umbuchungskonto für Anlagen
89110000
Zwischenkonto Umsatzsteuer-Zahllast
89200010
Scherbenkonto KIDICAP
89910000
Zu verteilende Zinsen SG1
89920000
Zu verteilende Zinsen SG2
89930000
Zu verteilende Zinsen SG3
89940000
Zu verteilende Zinsen SG4
89950000
Zu verteilende Zinsen SG5
89990000
Gegenkonto Zinsverteilung
9
Kontenklasse 9
90
Kosten- und Leistungsrechnung
90001000
Prozent Pfarrdienst
90002000
Prozent Gebäude
Kalkulatorische Konten
90010000
LV Entlastungskonto
90011000
LV Entlastungskonto Pfarrer
90011100
Entlastung aus Pfarrbesoldungspauschale intern
90011200
Entlastung aus Versorgungskassenbeitrag intern
90011300
Entlastung aus Beihilfepauschale intern
90012000
LV Entlastungskonto Gebäude
90012010
90012090
LV Entlastungskonto (1–9)
90016000
LV Entlastungskonto Personalkosten
90016800
LV Entlastungskonto Materialkosten
90016950
LV Entlastungskonto Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten
90016999
LV Entlastungskonto sonstige Kosten
90017650
LV Entlastungskonto Raumkosten
90020000
LV Belastungskonto
90021000
LV Belastungskonto Pfarrer
90021100
Belastung aus Pfarrbesoldungspauschale intern
90021200
Belastung aus Versorgungskassenbeitrag intern
90021300
Belastung aus Beihilfepauschale intern
90022000
LV Belastungskonto Gebäude
90022010
90022090
LV Belastungskonto (1–9)
90026000
LV Belastungskonto Personalkosten
90026800
LV Belastungskonto Materialkosten
90026950
LV Belastungskonto Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten
90026999
LV Belastungskonto sonstige Kosten
90027650
LV Belastungskonto Raumkosten
90030000
Übertragung Finanzmittel ohne Leistungsverrechnung
91
Finanzausgleichskonten
91010000
Finanzausgleichsleistungen intern Entlastung allgemeiner Haushalt
91011000
Finanzausgleichsleistungen intern Entlastung gesamtkirchliche Aufgaben
91014000
Finanzausgleichsleistungen intern Entlastung Pfarrbesoldungspauschale
91014100
Finanzausgleichsleistungen intern Entlastung Pfarrbesoldungszuweisungen
91014200
Finanzausgleichsleistungen intern Entlastung Zentrale Beihilfeabrechnung
91020000
Finanzausgleichsleistungen intern Belastung allgemeiner Haushalt
91021000
Finanzausgleichsleistungen intern Belastung gesamtkirchliche Aufgaben
91024000
Finanzausgleichsleistungen intern Belastung Pfarrbesoldungspauschale
91024100
Finanzausgleichsleistungen intern Belastung Pfarrbesoldungszuweisungen
91024200
Finanzausgleichsleistungen intern Belastung Zentrale Beihilfeabrechnung
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Bielefeld, 15. Juni 2021
Evangelische Kirche von Westfalen
Das Landeskirchenamt
In Vertretung
(L. S.)
Dr. Conring
Az.: 900.15

Arbeitsrechtsregelungen

Kirchliches Arbeitsrecht

Landeskirchenamt
Bielefeld, 26. Mai 2021
Az.: 300.313
Die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission hat auf Grund von § 2 Absatz 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes (ARRG) am 19. Mai 2021 die nachstehende Arbeitsrechtsregelung beschlossen, die hiermit gemäß § 15 Absatz 1 Satz 2 ARRG bekannt gemacht wird. Die Arbeitsrechtsregelung ist gemäß § 3 Absatz 1 ARRG verbindlich.

Nr. 57Arbeitsrechtsregelung
über die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden
in der Ausbildung zur Pflegeassistenz (AzubiO-Pflegeassistenz) –
redaktionelle Änderungen

Vom 19. Mai 2021

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§ 1
Änderung der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden
in der Ausbildung zur Pflegeassistenz (AzubiO-Pflegeassistenz)

Die Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Auszubildenden in der Ausbildung zur Pflegeassistenz (AzubiO-Pflegeassistenz) vom 21. April 2021 wird wie folgt geändert:
  1. § 3 wird wie folgt gefasst:
    㤠3
    Weitere Pflichten der Auszubildenden und des Trägers der praktischen Ausbildung
    Die weiteren Pflichten der Auszubildenden sowie des Trägers der praktischen Ausbildung ergeben sich aus den jeweiligen für die Ausbildung geltenden landesrechtlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.“
  2. In Anlage 1 „Entgeltordnung“ wird in § 3 Absatz 2 die Angabe „Absatz 2“ durch die Angabe „Absatz 1“ ersetzt.
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. April 2021 in Kraft.
Dortmund, 19. Mai 2021
Rheinisch-Westfälisch-Lippische
Arbeitsrechtliche Kommission
Der Vorsitzende
Koopmann

Satzungen / Verträge

Nr. 58Erste Satzung zur Änderung der Finanzsatzung
des Evangelischen Kirchenkreises Halle

Vom 27. November 2020

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Die Kreissynode des Evangelischen Kirchenkreises Halle hat die folgende Satzung beschlossen:
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§ 1
Änderung

Die Finanzsatzung des Evangelischen Kirchenkreises Halle vom 3. Dezember 2004 (KABl. 2004 S. 321) wird in § 3 wie folgt geändert:
Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt neu gefasst:
Die kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis führen den Saldo der Erträge und Aufwendungen (§ 70 VwO.d) des laufenden Jahres aus ihrem Pfarrvermögen an die Finanzausgleichskasse ab.“
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§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt nach Genehmigung durch das Landeskirchenamt und Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt der Evangelischen Kirche von Westfalen zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Halle, 27. November 2020
Evangelischer Kirchenkreis Halle
Der Kreissynodalvorstand
(L. S.)
Hempelmann
Leinendecker
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Genehmigung

Die Erste Satzung zur Änderung der Finanzsatzung des Evangelischen Kirchenkreises Halle vom 27. November 2020 wird
kirchenaufsichtlich genehmigt.
Bielefeld, 11. Juni 2021
Evangelische Kirche von Westfalen
Das Landeskirchenamt
In Vertretung
(L. S.)
Dr. Conring
Az.: 981.11-3400

Nr. 59Gesellschaftsvertrag
der Diakonisches Werk Wittgenstein gGmbH

Landeskirchenamt
Bielefeld, 26. November 2020
Az.: 240.5-5400
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat das Einvernehmen mit dem folgenden Gesellschaftsvertrag hergestellt, der hiermit bekannt gegeben wird:

Vollständiger Wortlaut des Gesellschaftsvertrags
der Diakonisches Werk Wittgenstein gGmbH
in der Fassung vom 13. August 2020

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Präambel

1. Die Gesellschaft verpflichtet sich dem Auftrag, das Evangelium von Jesus Christus, die Liebe Gottes in Wort und Tat zu bezeugen. Sie versteht ihren Auftrag als Diakonie, die Wesens- und Lebensäußerung der Kirche ist. Sie nimmt sich besonders Menschen in leiblicher Not, seelischer Bedrängnis und in sozial belastenden Verhältnissen an.
2. In Wahrnehmung des kirchlich-diakonischen Auftrags erfüllt die Gesellschaft ebenso wie die Gründungsgesellschafter Aufgaben der Beratung, Betreuung, Begleitung, Pflege und weitere Hilfeleistungen, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Familien sowie für alte und kranke Menschen. Dieser Dienst wird unabhängig von Geschlecht, Alter, Glaubensbekenntnis, Weltanschauung, Abstammung oder Herkunft der zu Betreuenden geleistet.
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§ 1
Firma, Sitz, Organe

  1. Die Firma der Gesellschaft lautet „Diakonisches Werk Wittgenstein gGmbH“.
  2. Sitz der Gesellschaft ist Bad Berleburg.
  3. Organe der Gesellschaft sind:
    1. die Gesellschafterversammlung,
    2. die Geschäftsführung.
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§ 2
Bekenntniszugehörigkeit, Altersbeschränkung

  1. Den Organen der Gesellschaft dürfen nur Personen angehören, die Mitglied einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland sind oder die Mitglied einer Kirche sind, mit der die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist. Gleiches gilt für Prokuristinnen und Prokuristen.
  2. Abweichungen sind nur im Einzelfall und nur für Personen möglich, die einer anderen Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland oder der Vereinigung Evangelischer Freikirchen angehören.
  3. Die Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung sollten bei ihrer Entsendung das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Spätestens mit dem 78. Lebensjahr endet das Amt.
  4. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Richtlinie des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland über kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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§ 3
Gegenstand

  1. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Behinderte, die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
  2. Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke vor allem durch Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeangebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Menschen im Alter, Menschen mit Behinderungen, Menschen, die straffällig geworden sind, sowie deren Angehörige, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Menschen in Krisen, Armut, besonderen Lebenslagen und weiteren sozialen Notlagen. Dazu kann die Gesellschaft beispielsweise ambulante Beratungsstellen und Pflegeeinrichtungen, Sozialstationen, betreute Wohnungen und ähnliche Einrichtungen errichten, verwalten, unterhalten und betreiben.
  3. Die Gesellschaft nimmt die regionalen verbandlichen Aufgaben im Rahmen des diakonischen Wirkens der Evangelischen Kirche von Westfalen als regionales Diakonisches Werk wahr. Dazu gehört insbesondere die Vertretung der Diakonie in der Region gegenüber den staatlichen, kommunalen, kirchlichen und anderen Stellen (§ 6 Absatz 1 Diakoniegesetz) und die Einladung zur jährlichen Diakoniekonferenz (§ 5 Absatz 2 Diakoniegesetz).
  4. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen, die mit dem vorstehenden Zweck im weitesten Sinne zusammenhängen oder diesem zu dienen geeignet sind.
  5. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstands übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie ist zur Einrichtung von Zweigniederlassungen befugt.
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§ 4
Gemeinnützigkeit und Zugehörigkeit zum Spitzenverband

  1. Die Gesellschaft verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer gegebenenfalls geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  3. Die Gesellschaft ist Mitglied des als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege anerkannten Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. und dadurch zugleich dem Bundesspitzenverband „Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.“ (EWED) angeschlossen.
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§ 5
Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr

  1. Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endet mit dem 31. Dezember des Eintragungsjahres.
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§ 6
Gesellschafter, Stammkapital, Stammeinlagen

  1. Gesellschafter sind:
    1. Evangelischer Kirchenkreis Wittgenstein, Bad Berleburg,
    2. Evangelisches Johanneswerk gGmbH, Bielefeld.
  2. Die Gesellschafter können mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen die Aufnahme weiterer Gesellschafter beschließen.
  3. Das Stammkapital beträgt 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro).
  4. Von dem Stammkapital übernehmen
    4.1
    der Evangelische Kirchenkreis Wittgenstein, Bad Berleburg, eine Stammeinlage von 12.000 € (in Worten: zwölftausend Euro),
    4.2
    die Evangelisches Johanneswerk gGmbH, Bielefeld, eine Stammeinlage von 13.000 € (in Worten: dreizehntausend Euro).
  5. Die Gesellschafter erbringen ihre Stammeinlage sofort und bar in voller Höhe.
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§ 7
Nachschüsse

Die Gesellschafter können mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen die Einforderung von Nachschüssen beschließen. Voraussetzung dafür ist, dass alle Stammeinlagen voll eingezahlt sind.
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§ 8
Gesellschafterversammlung

  1. Die Gesellschafterversammlungen finden am Sitz der Gesellschaft oder eines ihrer Gesellschafter statt.
  2. Die Gesellschafterversammlung wird schriftlich unter Mitteilung von Ort, Tag und Format der Versammlung sowie der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einberufen. Bei Eilbedürftigkeit kann die Einberufung mit angemessener kürzerer Frist erfolgen, wobei die Mindestfrist eine Woche beträgt. Der Lauf der Frist beginnt mit dem der Aufgabe zur Post folgenden Tag. Der Tag der Versammlung wird bei der Berechnung der Frist nicht mitgezählt.
  3. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Gesellschafter, dessen Geschäftsanteile den größten Anteil am Stammkapital ausmachen. Bei Anteilsgleichheit wechseln sich die jeweiligen Gesellschafter je Versammlung ab.
  4. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 75 % des Stammkapitals vertreten sind. Erweist sich eine Gesellschafterversammlung als nicht beschlussfähig, so ist binnen einer Woche eine zweite Versammlung mit gleicher Tagesordnung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Stammkapitals beschlussfähig ist; hierauf ist die Einberufung hinzuweisen.
  5. Eine Gesellschafterversammlung hat mindestens dreimal jährlich stattzufinden. In jedem Halbjahr soll mindestens eine Gesellschafterversammlung stattfinden. Darüber hinaus hat die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn sie oder er nach den gesetzlichen Bestimmungen dazu verpflichtet ist, die Einberufung aus einem sonstigen Grund im Interesse der Gesellschaft liegt oder ein Gesellschafter die Einberufung verlangt. Kommt die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer einem solchen Verlangen nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach, ist der betreffende Gesellschafter berechtigt, die Gesellschafterversammlung einzuberufen.
  6. Jeder Gesellschafter kann sich in der Gesellschafterversammlung durch einen Mitgesellschafter oder einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten sachkundigen Dritten vertreten lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform.
  7. Über sämtliche Gesellschafterbeschlüsse ist, soweit nicht eine notarielle Beurkundung stattzufinden hat, ein schriftliches Protokoll anzufertigen. In diesem sind Ort und der Tag der Versammlung, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung sowie die Beschlüsse festzuhalten. Die Niederschrift ist von der/dem Vorsitzenden zu unterzeichnen. Jedem Gesellschafter ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Versammlung eine Abschrift des Protokolls der Gesellschafterversammlung zu übersenden.
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§ 9
Gesellschafterbeschlüsse

  1. Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlung gefasst. Sie bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  2. Außerhalb von Versammlungen können, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vorschreibt, Gesellschafterbeschlüsse schriftlich, mündlich, fernmündlich, auf Videokonferenzen per E-Mail oder per Telefax gefasst werden, wenn sich jeder Gesellschafter an der Abstimmung beteiligt und einer solchen Beschlussfassung nicht ausdrücklich widerspricht. Für die Niederschriften gelten die Regelungen von § 8 Absatz 7 entsprechend.
  3. Abgestimmt wird nach Geschäftsanteilen, je 1.000 € (in Worten: eintausend Euro) eines Geschäftsanteiles gewähren eine Stimme.
  4. Einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen bedürfen folgende Beschlüsse:
    1. Aufnahme weiterer Gesellschafter,
    2. Änderungen des Gesellschaftsvertrags,
    3. Erhöhung des Stammkapitals,
    4. Einforderung von Nachschüssen,
    5. Einziehung von Geschäftsanteilen,
    6. Auflösung der Gesellschaft.
  5. Die Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen muss innerhalb von zwei Monaten nach der Beschlussfassung oder bei schriftlicher Bekanntgabe nach Zugang der Benachrichtigung erhoben werden.
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§ 10
Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist zuständig für alle ihr durch Gesetz, insbesondere die in § 46 GmbHG, und in diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Aufgaben. Sie hat insbesondere auch zu beschließen über:
  1. Änderungen des Gesellschaftsvertrags,
  2. Umwandlung und Auflösung der Gesellschaft,
  3. Genehmigung des von der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer vor Beginn des Geschäftsjahres aufgestellten Wirtschafts- und Investitionsplans,
  4. Feststellung des Jahresabschlusses und der Ergebnisverwendung; im Übrigen gilt hinsichtlich der Gewinnverwendung § 29 GmbHG,
  5. Bestellung und Abberufung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern sowie Abschluss, Änderung und Kündigung der auf die Geschäftsführungstätigkeit bezogenen Verträge und Vereinbarungen,
  6. Entlastung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
  7. Erlass und Änderung einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer,
  8. Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer,
  9. Wahl der Abschlussprüferin oder des Abschlussprüfers,
  10. Zustimmung gemäß § 12 Absatz 1 (Verfügung über Geschäftsanteile),
  11. Bestellung einer Prokuristin oder eines Prokuristen auf Vorschlag der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers,
  12. Einsetzung eines Beirats, Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Beirats.
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§ 11
Geschäftsführung und Vertretung

  1. Die Gesellschaft hat eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer.
  2. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ist auf Vorschlag des Evangelischen Johanneswerks zu bestellen. Über den Vorschlag ist das Benehmen mit dem Kirchenkreis herzustellen.
  3. Die bestellte Geschäftsführerin oder der bestellte Geschäftsführer ist stets alleinvertretungsbefugt. Sie oder er kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
  4. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer ist für die Führung des laufenden Geschäftsbetriebs der Gesellschaft verantwortlich. Die Geschäfte sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach Maßgabe des Gesetzes, dieses Gesellschaftsvertrags, des Anstellungsvertrags, der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sowie einer etwaigen Geschäftsordnung für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer zu führen.
  5. Maßnahmen, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Dabei handelt es sich um folgende Maßnahmen:
    1. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken oder grundstückgleichen Rechten,
    2. Aufnahme und Kündigung von Darlehen für die Gesellschaft, soweit sie im Einzelfall einen Betrag von 100.000 Euro übersteigen; ausgenommen hiervon sind Darlehensverträge über Liquiditätsdarlehen, die mit dem Mehrheitsgesellschafter abgeschlossen werden. Es besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Minderheitsgesellschafter,
    3. Einstellung, Vergütung und Entlassung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Vergütung von über 85.000 Euro brutto jährlich,
    4. Erwerb von Wirtschaftsgütern ab einem Betrag von 50.000 Euro und Erteilung von Aufträgen mit einem Auftragsvolumen von 250.000 Euro, soweit sie nicht im jährlichen Wirtschaftsplan enthalten sind,
    5. Übernahme von Bürgschaften und Garantien ab 50.000 Euro (in Worten: fünfzigtausend),
    6. Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen,
    7. Erwerb, Errichtung und Veräußerung von Unternehmen und Unternehmensteilen,
    8. Stilllegung des Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
    9. Gründung und Verlegung von Betrieben oder wesentlichen Betriebsteilen,
    10. Abschluss von sonstigen Verträgen, durch die der Gesellschaft Verpflichtungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr entstehen oder durch die sich die Gesellschaft verpflichtet, über die gesamte Vertragslaufzeit eine Vergütung von mehr als 250.000 Euro (in Worten: zweihundertfünfzigtausend) zu zahlen,
    11. Einleitung von Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten mit einem Streitwert von mehr als 100.000 Euro (in Worten: einhunderttausend), Abschluss von Vergleichen in solchen Verfahren.
    Die angegebenen Wertgrenzen verstehen sich als Nettobeträge.
  6. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können weitere Maßnahmen und Handlungen der Zustimmungspflicht durch die Gesellschafterversammlung unterworfen werden.
  7. Zustimmungsbedürftige Handlungen und Maßnahmen der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers bedürfen keiner Einzelabstimmung durch die Gesellschafterversammlung, wenn sie in einem von der Gesellschafterversammlung genehmigten Wirtschaftsplan, insbesondere in einem Investitions-, Finanz- und Erfolgsplan, dem Grunde und der Höhe nach vorgesehen sind.
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§ 12
Beirat

Die Gesellschaft kann einen Beirat bilden, für den die Gesellschafterversammlung eine Geschäftsordnung beschließen kann. Der Beirat berät die Geschäftsführung und begleitet ihre Arbeit insbesondere mit dem Ziel, die Verwurzelung und Verankerung der Arbeit der Gesellschaft in den Gemeinden zu unterstützen.
§ 52 GmbHG findet auf den Beirat keine Anwendung.
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§ 13
Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen

  1. Die Abtretung eines Geschäftsanteils oder von Teilen eines Geschäftsanteils und jede andere Verwendung darüber oder dessen Belastung (insbesondere Nießbrauchsbestellung, Verpfändung oder Einräumung von Unterbeteiligungen) ist erstmalig nach Ablauf von drei Jahren ab Beurkundung des Gesellschaftsvertrags möglich und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung aller Gesellschafter.
  2. Im Falle einer beabsichtigten Abtretung ist der betreffende Geschäftsanteil zunächst den Mitgesellschaftern anzudienen. Diesen steht im Verhältnis ihrer Beteiligung ein Vorerwerbsrecht zu. Macht ein Gesellschafter davon nicht innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung Gebrauch, geht dieses Vorerwerbsrecht – wiederum anteilig – auf die verbleibenden Gesellschafter und schließlich auf die Gesellschaft über.
  3. Die im Falle der Ausübung des Vorerwerbsrechts zu zahlende Vergütung bemisst sich nach den Regelungen des § 16.
  4. Bei Teilung von Geschäftsanteilen müssen die neu gebildeten Geschäftsanteile durch 1.000 € (in Worten: tausend Euro) teilbar sein.
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§ 14
Einziehung von Geschäftsanteilen

  1. Der Geschäftsanteil eines Gesellschafters kann durch Gesellschafterbeschluss, der mit mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen zu fassen ist, eingezogen werden, wenn
    1. in seiner Person ein wichtiger Grund vorliegt,
    2. über sein Vermögen das Insolvenz- oder das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet worden ist und nicht innerhalb von drei Monaten seit Eröffnung, ausgenommen mangels Masse, eingestellt wird; der Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht die Nichteröffnung mangels Masse gleich,
    3. in seine Geschäftsanteile die Zwangsvollstreckung betrieben und diese nicht innerhalb von Monaten abgewandt wird,
    4. einen Geschäftsanteil im Wege der Zwangsvollstreckung oder im Insolvenzfall eines Gesellschafters an eine Dritten gelangt ist.
  2. Der betroffene Gesellschafter hat kein Stimmrecht; seine Stimmen zählen nicht mit.
  3. Die übrigen Gesellschafter können durch Beschluss gemäß Absatz 1 verlangen, dass statt der Einziehung der Geschäftsanteil auf die Gesellschaft, einen oder mehrere Gesellschafter oder einen oder mehrere Dritte gegen Übernahme der Abfindungslast durch den Erwerber übertragen wird.
  4. Die Höhe der Abfindung ergibt sich aus den Regelungen des § 16.
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§ 15
Nachfolge

    1. Bei einer natürlichen Person als Gesellschafter wird im Falle des Todes die Gesellschaft mit seinem Erben oder den anderweitig zur Verfügung von Todes wegen Begünstigten fortgesetzt.
    2. Bei einer juristischen Person als Gesellschafter wird im Fall der Auflösung die Gesellschaft mit deren Rechtsnachfolgern oder den anderweitig durch Verfügung im Auflösungsfall Begünstigten fortgesetzt.
  1. Mehrere Rechtsnachfolger haben ihre Rechte und Pflichten der Gesellschaft gegenüber durch einen gemeinschaftlichen Vertreter oder durch einen Testamentsvollstrecker erfüllen zu lassen, der ihre Rechte nur einheitlich wahrnehmen kann. Solange die Benennung des Bevollmächtigten nicht erfolgt ist, ruhen die betreffenden Gesellschafterrechte mit Ausnahme des Gewinnbezugsrechts.
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§ 16
Bewertung, Entschädigung

  1. Scheidet ein Gesellschafter nach § 13 Absatz 2 oder § 14 Absatz 1 aus der Gesellschaft aus, so ist auf den Tag seines Ausscheidens eine Auseinandersetzungsbilanz zu erstellen. Hierzu sind die Vermögenswerte der Gesellschaft mit ihrem wahren Wert einzusetzen. Die Bewertung eines Goodwill findet nicht statt.
  2. Der gleiche Bewertungssatz gilt, wenn ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft kündigt (§ 17 Absatz 3 Satz 3).
  3. Das nach Absatz 1 ermittelte Abfindungsguthaben ist in drei gleich hohen Jahresraten, beginnend sechs Monate nach Ausscheiden, auszuzahlen.
  4. Das jeweilige Abfindungsrestguthaben ist mit 3 % über dem jeweiligen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Zinsen sind jeweils mit den Jahresraten fällig. Eine vorherige Auszahlung des Abfindungsguthabens ist jederzeit – auch in Teilbeträgen – zulässig.
  5. Soweit Geschäftsanteile gegen Abfindung zu übertragen sind, hat die Übertragung des (der) Geschäftsanteils (Geschäftsanteile) auf den oder die Erwerber unverzüglich nach Entstehen des Erwerbrechts oder der Erwerbspflicht in notarieller Urkunde zu erfolgen, und zwar unabhängig davon, ob die Höhe der Abfindung bereits feststeht und ob die Zahlung der Abfindung in einem Betrag oder in mehreren Raten erfolgt.
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§ 17
Dauer der Gesellschaft, Kündigung

  1. Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft kann mit sechsmonatiger Frist zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres gekündigt werden.
  2. Die Kündigung ist der Geschäftsführung gegenüber durch eingeschriebenen Brief zu erklären.
  3. Durch die Kündigung wird die Gesellschaft nicht aufgelöst. Der kündigende Gesellschafter hat mit seinem Geschäftsanteil entsprechend den Regelungen des § 13 zu verfahren. Die Höhe seiner Entschädigung richtet sich nach § 16 Absatz 1.
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§ 18
Auflösung, Abwicklung

  1. Die Auflösung der Gesellschaft kann nur mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
  2. Nach Auflösung der Gesellschaft ist diese abzuwickeln.
  3. Abwickler/Abwicklerin (Liquidator/Liquidatorin) ist der Geschäftsführer/die Geschäftsführerin, soweit die Gesellschafterversammlung keinen anderen Beschluss fasst.
  4. Bei Auflösung der gGmbH oder bei Wegfall steuerbegünstigte Zwecke fällt das Vermögen der gGmbH, das nach der Befriedigung der Gläubiger verbleibt, ausschließlich den als gemeinnützig anerkannten Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Kapitalanteile zueinander an, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.
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§ 19
Bekanntmachung

Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.
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§ 20
Schriftform

Alle das Gesellschafterverhältnis betreffenden Vereinbarungen zwischen den Gesellschaften oder zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht kraft Gesetzes notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist. Das gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.
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§ 21
Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt hätten, und welche dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzliche zulässige Maß.
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§ 22
Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Gesellschafter miteinander und mit der Gesellschaft ist Bad Berleburg.
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§ 23
Inkrafttreten

Satzungsänderungen, die den Zweck der Einrichtung, die Zuständigkeit ihrer Organe oder die Bestimmungen über die Zuordnung zur Kirche verändern, so Beschlüsse über die Auflösung der Einrichtung bedürfen der Zustimmung des Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. – Diakonie RWL.
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Einvernehmen

Mit dem Gesellschaftsvertrag der Diakonisches Werk Wittgenstein gGmbH vom 13. August 2020 gemäß der Anlage wird
das Einvernehmen
hergestellt am 26. November 2020.
Evangelische Kirche von Westfalen
Das Landeskirchenamt
In Vertretung
(L. S.)
Schlüter
Az.: 240.5-5400

Bekanntmachungen

Nr. 60Siegel
der Evangelischen Lydia-Kirchengemeinde Hagen,
Evangelischer Kirchenkreis Hagen

Landeskirchenamt
Bielefeld, 12. Mai 2021
Az.: 010.12-3331
Die Evangelische Lydia-Kirchengemeinde Hagen, Evangelischer Kirchenkreis Hagen, führt nunmehr folgendes Siegel:
Grafik
Die Bekanntmachung des Siegels erfolgt auf Grund von § 26 der Richtlinien für das Siegelwesen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Siegelordnung) vom 31. August 1965 (KABl. 1966 S. 137).
Die bisher geführten Siegel der Evangelischen Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde Hagen, der Evangelischen Melanchthon-Kirchengemeinde Hagen, der Evangelischen Jakobus-Kirchengemeinde Hagen, der Evangelisch-Lutherischen Friedenskirchengemeinde Hagen und der Evangelischen Kirchengemeinde Vorhalle sind außer Kraft gesetzt und eingezogen.

Berichtigungen

Nr. 61Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF –
Mitarbeiterinnen in der Informationstechnik

Die Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des BAT-KF – Mitarbeiterinnen in der Informationstechnik – vom 17. Februar 2021 (KABl. 2021 I Nr. 24 S. 53) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 1 wird der zweite Änderungsbefehl wie folgt geändert:
Im Entgeltgruppenplan der Berufsgruppe 4.7 sind bei der Fallgruppe 8 die Ziffern „1.“ und „2.“ durch die Buchstaben „a)“ und „b)“ zu ersetzen.
H 21098Streifbandzeitung
Gebühr bezahlt
Herausgeber:Evangelische Kirche von Westfalen, Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld
Postadresse: Postfach 10 10 51, 33510 Bielefeld
Telefon: 0521 594-0, Fax: 0521 594-129; E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de
Bankverbindung: KD-Bank eG Münster, IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12, BIC: GENODED1DKD
Redaktion:Reinhold Huget, Telefon: 0521 594-213, E-Mail: Reinhold.Huget@ekvw.de
Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Kerstin.Barthel@ekvw.de
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Alle Ausgaben des Kirchlichen Amtsblattes ab 1953 sind online über das Fachinformationssystem Kirchenrecht www.kirchenrecht-westfalen.de aufrufbar.
Die Kündigung des Jahresabonnements muss schriftlich an das Landeskirchenamt bis zum 15. November eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.
Erscheinungsweise: i. d. R. monatlich