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Geltungszeitraum von: 01.07.2021

Geltungszeitraum bis: 30.06.2022

Erläuterungen zu Artikel 41 Kirchenordnung

Leitungsfeld 10 Mitgliedschaft und Gesamtkirchliche Services (Bock/Höweler/Harnisch)

Stand: 05.04.2022

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Allgemeines

In gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrerinnen und Pfarrern wird die Leitung der Gemeinde durch die ehrenamtlichen Presbyterinnen und Presbyter wahrgenommen (Artikel 35 Satz 1 KO). Sie werden durch die wahlberechtigten Gemeindeglieder für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt, wobei die Wiederwahl zulässig ist.
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Absatz 2 – Regelungen des Kirchenwahlgesetzes

Im Vorfeld zur Wahl veröffentlicht das Landeskirchenamt eine Arbeitshilfe zum Kirchenwahlgesetz (KWG), in der die einzelnen Paragrafen kommentiert und zahlreiche Formblätter für die jeweiligen Verfahrensschritte der Wahl abgebildet sind.
Die Regelungen zur Wahl und Amtszeit sind neben grundsätzlichen Aussagen in der Kirchenordnung ausführlich im KWG formuliert.
Hierin sind neben den allgemeinen Bestimmungen des Teils A wie Wahlberechtigung (§ 1 KWG), Wählbarkeit (§ 2 KWG), Zahl der Presbyterinnen und Presbyter (§ 5 KWG) im Teil B das Wahlvorschlagsverfahren, in Teil C das Wahlverfahren sowie in Teil D der Abschluss des Wahlverfahrens beschrieben.
In Teil E (Besondere Bestimmungen) sind die Vorgaben zur Ergänzung des Presbyteriums durch Berufung dargestellt. Eine Berufung kann erfolgen, wenn Presbyterinnen und Presbyter vor Ablauf der Amtszeit ausscheiden oder bei der Wahl nicht alle Stellen besetzt werden konnten. Näheres zur Ergänzung des Presbyteriums durch Berufung regelt § 32 KWG.
Für den Fall einer Nachberufung außerhalb des turnusmäßigen Wahlverfahrens gilt folgender vereinfachter Terminplan:
Was?
Wann?/Wer?/Wo?
1. Berufung durch das Presbyterium
Presbyteriumssitzung
2. Abkündigung der Berufung
am folgenden Sonntag im Gottesdienst
3. Beschwerdefrist
ab dem darauf folgenden Montag bis Freitag (5 Werktage; eventuell Feiertage berücksichtigen)
4. Abkündigung des Termins der Einführung
an einem der nächsten Sonntage
5. Einführung
am folgenden Sonntag
6. Niederschrift über die Einführung
im Anschluss an die Einführung
Informationen zur Kirchenwahl finden Sie unter www.kirchenwahl2020.de.
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