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Geltungszeitraum von: 01.07.2022
Geltungszeitraum bis: 30.06.2023
Erläuterungen zu Artikel 184 Kirchenordnung
Leitungsfeld 2 Kirchliches Leben (Dr. von Bülow/Roth) und Leitungsfeld 9 Recht und Organisation (Dr. Conring/Berg/Huget)
Stand: 01.09.2022
###Allgemeines – Gesetzgebung zu Artikel 184 Kirchenordnung
Diese Verfassungsbestimmung ist durch die Landessynode 2019 geändert worden. Die Dokumente zu den einzelnen Änderungen der Kirchenordnung (Materialien zu den Stellungnahmeverfahren, Vorlagen für die Landessynode – die neuesten am Anfang der Liste) stehen unter den allgemeinen Erläuterungen zur Kirchenordnung zur Verfügung. Die Materialien, Beschlüsse und Protokolle der Landessynode zu den Änderungen der Kirchenordnung finden Sie, geordnet unter dem jeweiligen Jahrgang (ab 2003), unter „Erläuterungen/Liste der erläuternder Dokumente“.
Zu der Änderung des Artikels stehen folgende Dokumente zur Verfügung:
- Stellungnahmeverfahren Abendmahl – 65. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung – Beratung durch die Landessynode 2019 – mit weiteren Materialien (Buchstaben b - g)
- Anschreiben Stellungnahmeverfahren Abendmahl – 65. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung – (mit Anlagen) vom 15. Februar 2019 (Dateigröße 10 MB)
- Herrenmahl-Feiern – praktisch-theologische Orientierungen – Vortrag von Professor Christian Grethlein vor dem Theologischen Ausschuss der Landessynode der EKvW am 2. März 2015
- "Bewahre, was Dir anvertraut ist" – Vortrag von Professorin Dr. Corinna Dahlgrün (Jena) vor dem Theologischen Ausschuss der EKvW am 1. Oktober 2015
- Gutachten des Konfessionskundlichen Instituts (Bensheim) zur Bedeutung der Gestalt der Elemente des Abendmahls im konfessions-kundlich-ökumenischen Kontext
- Das Abendmahl - Praktische Hinweise zur Vorbereitung und Feier in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Faltblatt – Stand: Februar 2007)
Praxishilfe Abendmahl „Kommt. Alles ist bereit.“
Die Paxishilfe Abendmahl „Kommt. Alles ist bereit. (Stand September 2022“ liefert zahlreiche Informationen rund ums Abendmahl: von der kurzen geschichtlichen Einführung über kirchenrechtliche und theologische Voraussetzungen.
Die grundsätzlichen Regelungen zum Abendmahl in der Evangelischen Kirche von Westfalen finden sich in der Kirchenordnung. Die westfälische Landessynode hatte im Jahr 2019 das 65. Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung der EKvW beschlossen. Geändert bzw. neugefasst wurden die Artikel 184 und 185. Das Änderungsgesetz mit der Begründung finden Sie hier.
Diese Änderungen hatten 2020 die Formulierung von neuen „Richtlinien zur Feier des Heiligen Abendmahls“ zur Folge. Sie finden Sie im Fachinformationssystem Kirchenrecht unter der Nr. 220.
Die Praxishilfe beschreibt diese Änderungen und ihre Auswirkung auf die Abendmahlspraxis in den Gottesdiensten vor Ort. Dazu bietet sie liturgische Formen und praktische Entscheidungen, mit denen Gemeinden in ihrer Abendmahlspraxis im Blick auf die beiden geänderten Punkte gute Erfahrungen gemacht haben.
Die Praxishilfe gibt weitere Impulse zur Gestaltung des Abendmahls unter pandemischen Bedingungen sowie weiterführende Literaturhinweise und Online-Angebote. Sie enthält Anregungen, die Abendmahlsfeier in den eigenen Gemeinde neu in den Blick zu nehmen und mutig Neues auszuprobieren.
Historie:
Es steht das Dokument Das Abendmahl - Praktische Hinweise zur Vorbereitung und Feier in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Faltblatt – Stand: Februar 2007) zur Verfügung.
##Allgemeine Erläuterungen zur Kirchenordnung – Dokumentenübersicht – Gesetzgebungsverfahren
Die allgemeinen Erläuterungen finden Sie hier oder bei dem aufgerufenen Dokument auf der Webseite bei den Icons unter „E“.
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