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Bekanntmachungen

Nr. 32Kirchliches Amtsblatt –
Redaktionsschlusstermine

Landeskirchenamt
Bielefeld, 11. Dezember 2023
Az.: 605.10
Nachstehend werden die Redaktionsschlusstermine für das Jahr 2024 bekannt gegeben. Texte, die nach den angegebenen Terminen bei der Redaktion des Kirchlichen Amtsblattes eingehen, können erst für das jeweils nächste Amtsblatt berücksichtigt werden.
Ausgabe
Redaktionsschluss
Erscheinungsdatum
voraussichtlich
Januar 2024
16. Januar 2024, 12:00 Uhr
31. Januar 2024
Februar 2024
14. Februar 2024, 12:00 Uhr
29. Februar 2024
März 2024
13. März 2024, 12:00 Uhr
28. März 2024
April 2024
15. April 2024, 12:00 Uhr
30. April 2024
Mai 2024
13. Mai 2024, 12:00 Uhr
31. Mai 2024
Juni 2024
13. Juni 2024, 12:00 Uhr
28. Juni 2024
Juli 2024
16. Juli 2024, 12:00 Uhr
31. Juli 2024
August 2024
15. August 2024, 12:00 Uhr
30. August 2024
September 2024
13. September 2024, 12:00 Uhr
30. September 2024
Oktober 2024
16. Oktober 2024, 12:00 Uhr
31. Oktober 2024
November 2024
14. November 2024, 12:00 Uhr
29. November 2024
Dezember 2024
9. Dezember 2024, 12:00 Uhr
30. Dezember 2024
Die Redaktion behält sich vor, im Einzelfall von der Herausgabe eines Amtsblattes abzusehen, wenn unter Beachtung von Terminvorgaben das Inkrafttreten kirchlichen Rechts nicht gefährdet ist und nur wenige, vom Umfang her geringe Veröffentlichungstexte vorliegen.

Personalnachrichten

Nr. 33Personalnachrichten der Theologinnen und Theologen

Ordinationen

Pfarrer Andreas Hoenemann am 31. Oktober 2023 in Brockhagen.

Einstellungen in den Probedienst

Zum 15. Dezember 2023 als Pfarrer im Probedienst im privatrechtlichen Dienstverhältnis:
Valens Karangwa.
Zum 1. Januar 2024 als Pfarrerin im Probedienst im privatrechtlichen Dienstverhältnis:
Leita Ngoy.

Berufungen

Pfarrer Olaf Burghardt zum Pfarrer der 1. gemeinsamen „Vertretungspfarrstelle im Übergang“ im Gestaltungsraum V – Ev. Kirchenkreis Hamm und Ev. Kirchenkreis Unna,
Pfarrerin Janne Friederike Holzmann zur Pfarrerin der 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Weitmar, Ev. Kirchenkreis Bochum,
Pfarrer Ansbert Junk zum Pfarrer der 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Lüdinghausen, Ev. Kirchenkreis Münster,
Pfarrerin Helene Kerkhoff zur Pfarrerin der 3. Verbandspfarrstelle „Vertretungspfarrstelle im Übergang“ des Verbandes der Ev. Kirchenkreise Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Recklinghausen,
Pfarrerin Dr. Gabi Kern zur Pfarrerin der 1.1 Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Enger, Ev. Kirchenkreis Herford,
Pfarrerin Dr. Annina Ligniez zur Pfarrerin der 1.2 Pfarrstelle der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Enger, Ev. Kirchenkreis Herford,
Pfarrer Thomas Luther zum Pfarrer der 4. Verbandspfarrstelle „Vertretungspfarrstelle im Übergang“ des Verbandes der Ev. Kirchenkreise Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Recklinghausen,
Pfarrerin Elke Markmann zur Pfarrerin der 2. gemeinsamen „Vertretungspfarrstelle im Übergang“ im Gestaltungsraum V – Ev. Kirchenkreis Hamm und Ev. Kirchenkreis Unna.

Beurlaubungen

Pfarrer Carsten Neumann, 2. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Heepen-Oldentrup, Ev. Kirchenkreis Bielefeld, gemäß § 71 PfDG.EKD für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2029.

Ruhestand

Pfarrerin Imke Bredehöft, Ev. Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid, zum 1. Februar 2024,
Pfarrerin Katharina Henke, Ev. Kirchenkreis Herne zum 1. Februar 2024,
Pfarrer Dr. Horst Hoffmann, 2. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Herne, zum 1. Februar 2024,
Pfarrerin Christiane Holze, 8. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Münster, zum 1. Februar 2024,
Pfarrer Udo Kytzia, 1. Pfarrstelle Ev. Kirchengemeinde Lünen des Ev. Kirchenkreises Dortmund, zum 1. Februar 2024,
Pfarrer Karl-Erich Lutterbeck, 1. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Dorsten, Ev. Kirchenkreis Gladbeck-Bottrop-Dorsten, zum 1. Februar 2024,
Pfarrer Helmut Mahnke, 15. kreiskirchliche Pfarrstelle „Ev. Religionslehre an Schulen“ Ev. Kirchenkreis Soest-Arnsberg zum 1. Februar 2024,
Pfarrer Tönnies Meyerhoff-Rösener, 6. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Bochum, zum 1. Februar 2024,
Pfarrer Helmut Nowoczin, 8. Kreispfarrstelle des Ev. Kirchenkreises Recklinghausen, zum 1. Februar 2024,
Pfarrer Detlev Schuchardt, 2. Pfarrstelle der Ev. Kirchengemeinde Bad Lippspringe, Ev. Kirchenkreis Paderborn, zum 1. Februar 2024,
Pfarrer Dirk Thomas, Pfarrer der 1. Pfarrstelle der Ev.-luth. Kreuz-Kirchengemeinde Herford, Ev. Kirchenkreis Herford zum 1. Februar 2024,
Pfarrerin Bärbel Wehmann, Ev. Kirchenkreis Bielefeld, zum 1. Februar 2024.

Todesfälle

Pfarrer i. R. Jürgen Backhaus, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Gütersloh, Ev. Kirchenkreis Gütersloh, am 9. November 2023 im Alter von 82 Jahren,
Pfarrer i. R. Dr. Dieter Grotehusmann, zuletzt Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Bochum-Stiepel, Ev. Kirchenkreis Bochum, am 27. November 2023 im Alter von 90 Jahren,
Pfarrer und Superintendent i. R. Gerd Lautner, zuletzt Superintendent des Ev. Kirchenkreises Gladbeck-Bottrop-Dorsten, am 20. Oktober 2023 im Alter von 83 Jahren,
Pfarrer i. R. Ulrich Schreiber, zuletzt Pfarrer im Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg, am 23. November 2023 im Alter von 70 Jahren.

Stellenangebote

Nr. 34Pfarrstellen

Militärgeistliche oder Militärgeistlicher und Leiterin oder Leiter
des Evangelischen Militärpfarramtes Höxter-Holzminden

Im Bereich des Evangelischen Militärdekanats (EMilD) West ist der mit der Besoldungsgruppe A 13/A 14 gemäß Bundesbesoldungsordnung, Teil A, bewertete Dienstposten
Militärgeistliche oder Militärgeistlicher und Leiterin oder Leiter
des Evangelischen Militärpfarramtes Höxter-Holzminden
mit Dienstsitz in Holzminden zum 1. August 2024 neu zu besetzen.
Nach einer in der Regel dreimonatigen Probezeit im Arbeitsverhältnis werden Sie in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von zunächst sechs Jahren berufen.
Der Pfarrdienst in der Militärseelsorge erlaubt Ihnen, Ihre Arbeit auf pastorale Kernaufgaben zu konzentrieren. Sie werden in Ihrem Militärpfarramt als Dienststellenleiter oder Dienststellenleiterin eingesetzt und sind dienstwohnungsberechtigt (bedarfsgerechte Anmietung).
Sie werden in Holzminden unterstützt durch eine Pfarrhelferin oder einen Pfarrhelfer mit diakonischer Zusatzqualifikation, die oder der Sie von Verwaltungsaufgaben entlastet und in Ihrer Abwesenheit die erste Anlaufstelle für alle Anliegen der Soldatinnen und Soldaten ist.
Ihnen stehen zur Verfügung:
  • ein Dienstwagen,
  • ein Büro und
  • ein Besprechungsraum.
Aufgabengebiet:
  • seelsorgliche Begleitung und Betreuung von Soldatinnen und Soldaten und ihrer Angehörigen im Seelsorgebereich in Höxter, Holzminden und Brakel (Auenhaus),
  • seelsorgliche Begleitung und Betreuung von Soldatinnen und Soldaten bei Auslandseinsätzen und im Übungsbetrieb,
  • Durchführen regelmäßiger geistlicher Veranstaltungen und Standortgottesdienste,
  • Abhalten von Rüstzeiten für Soldatinnen und Soldaten, Soldatenpaare und Soldatenfamilien,
  • Abhalten von Lebenskundlichem Unterricht und Lebenskundlichen Seminaren für alle Soldatinnen und Soldaten,
  • verpflichtende Teilnahme an mehrtägigen Konventen des Evangelischen Militärdekanats West,
  • Zusammenarbeit mit den benachbarten Militärpfarrämtern (auch in der Ökumene) und der Außenstelle des Militärrabbinats.
Qualifikationserfordernisse:
Zwingend:
  • Ordination einer der Gliedkirchen der EKD,
  • bestehendes Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu einer Gliedkirche der EKD,
  • Gleichstellungskompetenz.
Erwünscht:
  • mehrjährige Erfahrung in der Leitung einer Kirchengemeinde,
  • Erfahrung im Unterrichten und Kenntnisse in Methodik und Didaktik,
  • Führungskompetenz,
  • Team- und Konfliktfähigkeit,
  • hohe Belastbarkeit.
Ergänzende Informationen:
  • Auf Grund der spezifischen pastoralen Prägung und der wahrzunehmenden Leitungsfunktion ist der Dienstposten grundsätzlich nicht telearbeitsfähig. In Absprache mit dem EMilD West ist Mobiles Arbeiten II mit Einschränkungen möglich. Die ganztägige Ansprechbarkeit ist für die Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.
  • Der Dienstposten ist bedingt teilzeitfähig.
  • Die Bereitschaft zum Fahren des Dienst-Kfz, zur Durchführung von – auch mehrtägigen und ggf. kurzfristigen – Dienstreisen, zur seelsorglichen Einsatzbegleitung im Ausland und zur ökumenischen Zusammenarbeit wird vorausgesetzt.
  • Für die Einsatzbegleitung ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 nach § 9 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) erforderlich.
  • Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf unter Angabe und Beifügung der von Ihnen erworbenen Qualifikationen und der Einwilligung zur Einsicht in Ihre Personalakte schriftlich oder per E-Mail (EKAReferatI@bundeswehr.org) an
Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA)
Referat I
Jebensstraße 3
10623 Berlin
unter zumindest nachrichtlicher Beteiligung der personalbearbeitenden Dienststelle Ihrer Landeskirche bis spätestens 31. Januar 2024.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
der Leiter des Referats I (Personal, Organisation, Einsatz, Aus- und Fortbildung) im EKA
Direktor beim EKA Burkhardt
Telefon: 030 310181-170
die Leiterin des EMilD West
Leitende Militärdekanin Reitz
Telefon: 02203 908-4305

Militärgeistliche oder Militärgeistlicher und Leiterin oder Leiter
des Evangelischen Militärpfarramtes Münster

Im Bereich des Evangelischen Militärdekanats (EMilD) West ist der mit der Besoldungsgruppe A 13/A 14 gemäß Bundesbesoldungsordnung, Teil A, bewertete Dienstposten
Militärgeistliche oder Militärgeistlicher und Leiterin oder Leiter
des Evangelischen Militärpfarramtes Münster
zum 1. August 2024 neu zu besetzen.
Nach einer in der Regel dreimonatigen Probezeit im Arbeitsverhältnis werden Sie in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von zunächst sechs Jahren berufen.
Der Pfarrdienst in der Militärseelsorge erlaubt Ihnen, Ihre Arbeit auf pastorale Kernaufgaben zu konzentrieren. Sie werden in Ihrem Militärpfarramt als Dienststellenleiter oder Dienststellenleiterin eingesetzt und sind dienstwohnungsberechtigt (bedarfsgerechte Anmietung).
Ihnen ist eine Pfarrhelferin oder ein Pfarrhelfer mit kirchlich-diakonischer Ausbildung zugeordnet. Diese oder dieser entlastet Sie von Verwaltungsaufgaben und ist in Ihrer Abwesenheit die erste Anlaufstelle für alle Anliegen der Soldatinnen und Soldaten.
Ihnen stehen zur Verfügung:
  • ein Dienstwagen,
  • ein Büro,
  • ein Besprechungsraum und
  • eine Standortkapelle.
Aufgabengebiet:
  • seelsorgliche Begleitung und Betreuung von Soldatinnen und Soldaten und ihrer Angehörigen im Seelsorgebereich in Münster (mit Eibergen/Niederlande), Rheine, Warendorf (Hauptstandorte) sowie Bielefeld, Dortmund, Gronau, Coesfeld, Ochtrup, Recklinghausen und Sendenhorst,
  • seelsorgliche Begleitung und Betreuung von Soldatinnen und Soldaten bei Auslandseinsätzen und im Übungsbetrieb,
  • Durchführen regelmäßiger geistlicher Veranstaltungen und Standortgottesdienste,
  • Abhalten von Rüstzeiten für Soldatinnen und Soldaten, Soldatenpaare und Soldatenfamilien,
  • Abhalten von Lebenskundlichem Unterricht und Lebenskundlichen Seminaren für alle Soldatinnen und Soldaten,
  • verpflichtende Teilnahme an mehrtägigen Konventen des Evangelischen Militärdekanats West,
  • Zusammenarbeit mit den benachbarten Militärpfarrämtern (auch in der Ökumene) und der Außenstelle des Militärrabbinats.
Qualifikationserfordernisse:
Zwingend:
  • Ordination einer der Gliedkirchen der EKD,
  • Bestehendes Dienst- oder Arbeitsverhältnis zu einer Gliedkirche der EKD,
  • Gleichstellungskompetenz.
Erwünscht:
  • mehrjährige Erfahrung in der Leitung einer Kirchengemeinde,
  • Erfahrung im Unterrichten und Kenntnisse in Methodik und Didaktik,
  • Führungskompetenz,
  • Team- und Konfliktfähigkeit,
  • hohe Belastbarkeit.
Ergänzende Informationen:
  • Auf Grund der spezifischen pastoralen Prägung und der wahrzunehmenden Leitungsfunktion ist der Dienstposten grundsätzlich nicht telearbeitsfähig. In Absprache mit dem EMilD West ist Mobiles Arbeiten II mit Einschränkungen möglich. Die ganztägige Ansprechbarkeit ist für die Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.
  • Der Dienstposten ist bedingt teilzeitfähig.
  • Die Bereitschaft zum Fahren des Dienst-Kfz, zur Durchführung von – auch mehrtägigen und ggf. kurzfristigen – Dienstreisen, zur seelsorglichen Einsatzbegleitung im Ausland und zur ökumenischen Zusammenarbeit wird vorausgesetzt.
  • Für die Einsatzbegleitung ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 nach § 9 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) erforderlich.
  • Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bitte richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf unter Angabe und Beifügung der von Ihnen erworbenen Qualifikationen und der Einwilligung zur Einsicht in Ihre Personalakte schriftlich oder per E-Mail (EKAReferatI@bundeswehr.org) an
Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr (EKA)
Referat I
Jebensstraße 3
10623 Berlin
unter zumindest nachrichtlicher Beteiligung der personalbearbeitenden Dienststelle Ihrer Landeskirche bis spätestens 31. Januar 2024.
Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:
der Leiter des Referats I (Personal, Organisation, Einsatz, Aus- und Fortbildung) im EKA
Direktor beim EKA Burkhardt
Telefon: 030 310181-170
die Leiterin des EMilD West
Leitende Militärdekanin Reitz
Telefon: 02203 908-4305
An dieser Stelle wird die Werbung der Handelsgesellschaft für Kirche und Diakonie mbH (HKD) angezeigt.
Impressum
Herausgeber:Evangelische Kirche von Westfalen, Das Landeskirchenamt, Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld
Postadresse: Postfach 10 10 51, 33510 Bielefeld
Telefon: 0521 594-0, Fax: 0521 594-129; E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de
Bankverbindung: KD-Bank eG Münster, IBAN: DE05 3506 0190 2000 0430 12, BIC: GENODED1DKD
Redaktion:Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Kerstin.Barthel@ekvw.de
Abonnentenverwaltung:Kerstin Barthel, Telefon: 0521 594-319, E-Mail: Amtsblatt@ekvw.de
Herstellung:wbv Media GmbH & Co. KG, Auf dem Esch 4, 33619 Bielefeld
Der Jahresabonnementpreis beträgt 40 € (inklusive Versandkosten); der Einzelpreis beträgt 4 € (inklusive Versandkosten).
Alle Ausgaben des Kirchlichen Amtsblattes ab 1953 sind online über das Fachinformationssystem Kirchenrecht www.kirchenrecht-westfalen.de aufrufbar.
Das Jahresabonnement kann schriftlich beim Landeskirchenamt bis zum 15. November eines Jahres mit Wirkung zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.
Erscheinungsweise: i. d. R. monatlich