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Geltungszeitraum von: 01.07.2023
Geltungszeitraum bis: 31.12.2023
Erläuterungen zu Artikel 48 und 49 Kirchenordnung
Leitungsfeld 9 Recht und Organisation (Göckenjan-Wessel/Fischer/Juhl/Dr. Conring/Berg/Huget)
Stand: 21.04.2022
###Allgemeines
In der Gemeinde wirken Menschen in unterschiedlichen Ämtern und Diensten, mit verschiedenen Qualifikationen und Fähigkeiten beruflich sowie ehrenamtlich zusammen. Weitere allgemeine Informationen dazu finden Sie in den Erläuterungen zu Artikel 44 Kirchenordnung.
Das bekannteste Arbeitsfeld von Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen ist die Jugendarbeit. Hier sind sie in der gemeindlichen oder offenen Arbeit tätig. Für viele junge Menschen sind sie wichtige Identifikationspersonen, die Interesse am Glauben wecken und Orientierung bieten. Sie gewinnen, schulen und begleiten Ehrenamtliche. Auch in der Erwachsenenbildung, im Fundraising, in der Seelsorge und in anderen kirchlichen Arbeitsfeldern (z. B. Sozial- und Bildungsarbeit) werden Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen eingesetzt. Als Mitarbeitende in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit verfügen sie – ebenso wie Diakoninnen und Diakone – über eine doppelte Qualifikation, das heißt, sie haben eine Fachausbildung in einem sozialen oder pädagogischen Beruf und bringen eine theologische Grundausbildung mit. Die Ordnung für die Mitarbeitenden in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit (VSBMO) regelt die Qualifikationserfordernisse, die Anstellungsvoraussetzungen, die Arbeitsfelder und die Fortbildung für diese Berufsgruppe.
Wichtige Rechtstexte sind
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- Ausführungs- und Übergangsbestimmungen zu der Ordnung für die Ausbildung und den Dienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit (AB VSBMO) vom 26. August 1997
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- Vorschriften des kirchlichen Arbeitsrechts – siehe Bundes-Angestellten-Tarifvertrag in kirchlicher Fassung (BAT-KF) mit seinen Anlagen 1 - 10
Die Webseite https://www.gemeinde-bewegen.de/ (Wissensspeicher für die Arbeit im Presbyterium) bietet weitere Informationen. Die obigen Ausführungen sind auf Grundlage (teilweise auch in Auszügen) des Inhaltes „Gemeinde bewegen – B Gemeindeleitung – 5.2 Beruflich Mitarbeitende“ entstanden. Sie löst das vorher regelmäßig als Printwerk erschienene „Gemeinde leiten – Handbuch für die Arbeit im Presbyterium (2016)“ ab.
##Allgemeine Erläuterungen zur Kirchenordnung– Dokumentenübersicht – Gesetzgebungsverfahren
Die allgemeinen Erläuterungen finden Sie hier oder bei dem aufgerufenen Dokument auf der Webseite bei den Icons unter „E“.
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