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Arbeitszeitwertekatalog für Küsterinnen und Küster
Veröffentlichung des Landeskirchenamtes vom 8. März 2007
Der Vorstand der Ev. Küstervereinigung Westfalen – Lippe, das Landeskirchenamt der Lippischen Landeskirche und das Landeskirchenamt der EKvW haben am 26. September 2007 die Veröffentlichung der Arbeitshilfe Küsterdienst beschlossen.
Die technische Ausstattung von Kirchen, Gemeindehäusern und -zentren ist in den vergangenen Jahren erheblich erweitert worden. Die Anforderungen an den Dienst des Küsters haben sich nicht zuletzt aufgrund von Umstrukturierungen und Arbeitsverdichtung teilweise erheblich verändert.
So entsprach der seit 1979 gültige Arbeitszeitwertekatalog vielfach nicht mehr den realen Abläufen im Arbeitsalltag der Küsterinnen und Küster.
Deshalb wurde der Arbeitszeitwertekatalog für den Küsterdienst aktualisiert und auch mit den rechtlichen Vorgaben abgestimmt, die für den vergleichbaren öffentlichen Bereich gelten. Die Anstellungsträger und Presbyterien haben damit ein hilfreiches Instrument, um den Arbeitsaufwand, den die Küsteraufgaben erfordern, sachgemäß und fundiert bewerten zu können.
Des weiteren wurde eine Checkliste1# erarbeitet, die darstellt, welche Verantwortungsbereiche mit dem Küsterdienst verbunden sind. Wenn eine Küsterstelle reduziert oder ganz aufgegeben werden soll, müssen z. B. bestimmte rechtlich vorgegebene Sicherungsaufgaben weiterhin wahrgenommen werden. Die vorliegende Zusammenstellung soll Anstellungsträgern und Presbyterien helfen, diesen rechtlichen Vorgaben nachzukommen, und damit auch eventuellen Schaden von Menschen fernzuhalten und die Kirchengemeinde vor Regressansprüchen zu schützen.
Die Arbeitshilfe steht auf der Homepage der EKvW als Download zur Verfügung: http://www.ekvw.de/Download/Gesetze und Verordnungen/Kuesterdienst.
LKR´in Dr. Johanna Will-Armstrong (Tel.: 05 21 / 594 – 364)
KVOR Achim Hertzke (Tel.: 05 21 / 594 – 169,
E-Mail: Achim.Hertzke@lka.ekvw.de)
KVOR Achim Hertzke (Tel.: 05 21 / 594 – 169,
E-Mail: Achim.Hertzke@lka.ekvw.de)
Berechnungsbogen Arbeitsbereich: A) Gottesdienst und Kirche
Zeit pro Gottesdienst oder Amtshandlung | |||
1.0 | Sonntagsgottesdienste | 120 min | |
1.1 | Abendmahl | 30 min | |
1.2 | Kindergottesdienste | 60 min | |
1.3 | Gottesdienste an Feiertagen | ||
1.4 | Andere Gottesdienste wie Wochen- oder Schulgottesdienste | 90 min | |
1.5 | Zusätzliche Zeit für Proben/Vorbereitung z. B. für Schulgottesdienste | ||
1.6 | Taufgottesdienste | 45 min | |
1.7 | Passions- oder Adventsandachten | 90 min | |
2.0 | Trauungen | 75 min | |
2.1 | Anteilige Reinigungszeit | ||
3.0 | Trauerfeiern | 75 min | |
3.1 | Anteilige Reinigungszeit | ||
3.2 | Beerdigungsläuten | ||
4.0 | Konzerte | 120 min | |
4.1 | Proben dazu | ||
5.0 | Vor- und Nachbereitung der Kirche für Gottesdienste und Amtshandlungen | wöchentlich | 60 min |
5.1 | Reinigung der Kirche einschließlich Empore und Sakristei | ||
5.2 | Zuschlag bei Einzelstühlen | 10% von 5.1 | |
5.3 | Kirchenwäsche sofern nicht unter 11.5 | ||
5.4 | Botengänge / Einkäufe / Kollekten sofern nicht unter 11.6 | ||
5.5 | Wartung und Bereitstellung der technischen Hilfs- und Unterrichtsmittel | ||
6.0 | Unvorhersehbares mindestens | wöchentlich | 60 min |
7.0 | Ist die Kirche täglich geöffnet: für Schließdienst | täglich | 10 min |
7.1 | Besichtigungen | ||
7.2 | Bei Bedarf grobe Reinigung | ||
8.0 | Heizung: Kontrolle und Reinigung pauschal | wöchentlich | 20 min |
8.1 | Kleine Reparaturen pauschal | wöchentlich | 60 min |
8.2 | Wartung Turm pauschal | wöchentlich | 15 min |
8.3 | Turmuhr von Hand aufziehen | einmal | 30 min |
8.4 | Sonntagsgeläut siehe auch 3.2 | ||
8.5 | Weihnachtsbaum aufstellen u. abräumen | pro Baum | 480 min |
8.6 | Zusätzliche Stühle für G ottesdienste stellen und abräumen | pro Stuhl | 1 min |
9.0 | Dienstbesprechungen | wöchentlich | 20 min |
Berechnungsbogen Arbeitsbereich: B) Gemeindehaus / -zentrum
pro Veranstaltung | |||
10.0 | Gemeindeveranstaltungen im Jahr | ||
10.1 | Gemeindeveranstaltungen in der Woche | ||
10.2 | Tische und Stühle total umstellen | pro Platz | 1.20 min |
10.3 | Tische decken und dekorieren | pro Platz | 1 min |
10.4 | Kaffee kochen | ||
10.5 | Küche reinigen und pflegen | ||
10.6 | Kontakt zu Gemeindegruppen | pro Gruppe | 8 min |
10.7 | Wartung und Bereitstellung der technischen Hilfs- und Unterrichtsmittel | ||
pro Reinigungsfrequenz | |||
11.0 | Reinigung der Gemeinderäume pro 160 qm = 60 min | pro qm | 0,38 min |
11.1 | Zusätzlich: pauschaler Zuschlag von 30% auf 11.0 | ||
11.2 | Reinigung der Toilettenräume (doppelter Zeitwert) | pro qm | 0,75 min |
11.3 | Pflegerische Reinigung der Böden | pro qm | 0,75 min |
11.4 | Grundreinigung der Böden | pro qm | 1,50 min |
pro Reinigungsfrequenz | |||
11.5 | Hauswäsche | pro Maschine | 30 min |
zusätzlich bügeln | 30 min | ||
11.6 | Botengänge/Einkäufe für Veranstaltungen | ||
11.7 | Fenster putzen (beidseitig mit Rahmen) | ||
ohne Unterteilung | pro qm | 5 min | |
mit Unterteilung | 6 min | ||
mit enger Unterteilung | 8 min | ||
12.0 | Unvorhersehbares wöchentlich | mindestens | 60 min |
13.0 | Schließdienst für Gemeindehaus | täglich | 10 min |
14.0 | Heizen und Lüften | wöchentlich | 60 min |
14.1 | Kleine Reparaturen | mindestens | 60 min |
14.2 | Pflanzen-/Blumenpflege | ||
15.0 | Dienst- und Mitarbeitenden-Besprechungen | wöchentlich | 20 min |
Berechnungsbogen Arbeitsbereich:
C) Zuwege, Plätze, Außengrenzen und Außenanlagen
C) Zuwege, Plätze, Außengrenzen und Außenanlagen
pro m 2 bzw. lfd. M. | jährlich | |||
16.0 | Wege und Plätze fegen | manuell | 0.3 min | 40 x |
16.1 | Wege und Plätze fegen | mit Maschine | 0.2 min | 40 x |
17.0 | Schneeräumen | manuell | 0.75 min | 12 x |
17.1 | Schneeräumen | mit Maschine | 0.5 min | 12 x |
18.0 | Laub beseitigen | pro Baum | 80 min | 1 x |
19.0 | Rasen mähen | mit Rasenmäher | 0.34 min | 20 x |
19.1 | Rasen mähen | bei Hanglage oder engem Baumbestand | 0.4 min | 20 x |
19.2 | Rasen mähen | Aufsitzmäher | 0.17 min | 20 x |
20.0 | Blumenbeete | 0.2 min | 10 x | |
20.1 | Strauchanlagen | 0.5 min | 10 x | |
20.2 | Schnitt von großen Sträuchern und Bäumen, incl. Beseitigen des Schnittgutes | |||
21.0 | Hecken schneiden pro lfd. M. (bis 1.2 m Höhe) | 6 min | 2 x | |
21.1 | Hecken schneiden pro lfd. M. (über 1.2 m Höhe) | mit Leiter oder Podest | 10 min | 2 x |
Erläuterungen und Hinweise
1.0 | Alle Gottesdienste des Jahres müssen gezählt werden. Die bei den Gottesdiensten angegebenen Zeiten beinhalten 60 Minuten für die Vorbereitungen und Nacharbeiten des Küsters. Bei den Amtshandlungen wird die Hälfte dieser Zeiten berechnet. |
1.1 | Vorbereiten und Reinigen der Abendmahlsgeräte (Vasae sacrae) |
1.2 | Findet der Kindergottesdienst gleichzeitig zum Gottesdienst statt, wird keine Zeit berechnet. Es muss aber Vor- und Nachbereitungszeit berechnet werden. |
1.3 | Mögliche Gottesdienste an Feiertagen: Neujahr, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Fronleichnam, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit, Reformationstag, Bußtag, Heilig Abend (Anzahl der Gottesdienste), 1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag, Jahresschluss |
1.4 | Mit normaler Liturgie |
1.5 | Schul- und Krabbel- oder Kindergartengottesdienste erfordern oft besondere Vorbereitungen |
1.6 | Außerhalb des Sonntagsgottesdienstes |
1.7 | Diese dauern in der Regel wesentlich länger als eine „Andacht“. |
2.0 | Durchschnitt der letzten Jahre; auch goldene Hochzeiten, diamantene Hochzeiten |
2.1 | Anteilige Reinigungszeit |
3.0 | Je nach Gemeinde sehr unterschiedlicher Zeitaufwand |
3.1 | Anteilige Reinigungszeit |
3.2 | Bei Schaltuhr mindestens 5 min wöchentlich für die Programmierung |
4.0 | Richtwert 120 min |
4.1 | Alle nötigen Proben berechnen, die vorher stattfinden. |
5.0 | Nicht in 1.0 enthalten |
Normal zu berechnen sind 60 min wöchentlich für: | |
Altar, Kanzel und Lesepult herrichten, | |
Liednummern anstecken, | |
Schmücken von Altar und Altarraum, | |
Läuten der Glocken, | |
Betreuung der technischen Anlagen, | |
Pflege der Abendmahlsgeräte (Vasae sacrae) und der Paramente. | |
Mehr Zeit nur bei: aufwändigem Blumenschmuck, Erntedankfest Dekoration, Adventskranz und Ähnlichem. | |
5.1 | Siehe Erläuterungen und Hinweise zum Messzahlkatalog „Reinigung einer Kirche“ |
5.2 | + 10% der Reinigungszeit von 5.1 |
5.3 | Abendmahlstücher bzw. -paramente, pro Waschmaschine 30 min ggf. zusätzlich: Bügeln dieser Wäsche 30 min. |
5.4 | Für Gottesdienste, Veranstaltungen: Brot, Wein, Kerzen, Kaffee, Lebensmittel Einzahlung von Kollekten |
5.5 | Beachtung der Sicherheitsbestimmungen |
Einhaltung und Überwachung von Wartungsverträgen der Einrichtungen und Anlagen | |
Bedienung und Überwachung von Heizung und Lüftung, Klima-, Mikrofon-, Lautsprech- und Höranlage, Beleuchtungs-, Alarm- und Türschließanlage | |
Optische Kontrolle der Blitzableiteranlage | |
Wartung und Pflege von Reinigungsgeräten und Maschinen | |
Instandhaltung und Bereitstellung der technischen Hilfsmittel (Lautsprecher, Film-, Videoanlage/Beamer, Diagerät, Tageslichtprojektor) | |
6.0 | Tätigkeiten für das Gebäude (hier Kirche) |
7.0 | Für Schließdienst 10 min pro Tag; höchstens an 6 Tagen |
7.1 | Bei Aufsichtsführung entsprechende Zeit |
7.2 | Etwa 5 % von 5.1 pro Tag |
8.0 | Zeit für Keller reinigen, Filter waschen usw. Bei automatischer Steuerung können 10 min. ausreichen |
Mindestens 60 min wöchentlich. Dazu gehört u.a.: | |
8.1 | Wechseln von Leuchtmitteln, |
Werkzeug instand halten, | |
Kontrolle und ggf. Reparatur der Möblierung, | |
Einstielen von Besen usw. | |
8.2 | 15 min wöchentlich (wenn Turm vorhanden) |
8.3 | Von Hand aufziehen; pro Mal 30 min. |
8.4 | Örtlicher Zeitwert |
8.5 | Aufwand pro Stück 480 min (= 8 Stunden)/Jahr oder örtl. Erfahrungswert |
8.6 | Für Heilig Abend, Konfirmationen und besondere Anlässe Falls z. B. im Keller oder auf dem Dachboden gelagert, höherer Zeitwert |
9.0 | Neben den regelmäßigen Besprechungen nach Artikel 76 der Kirchenordnung der EKvW sind Absprachen für den geordneten Ablauf der Gottesdienste und sonstigen Gemeindeveranstaltungen in der Kirche notwendig. |
10.0 | Vor- und Nachbereitungen und Anwesenheitspflicht des Küsters auf gesondertem Blatt erfassen. z. B. Sommerfest: 4 Std. Vorbereitung + 7 Std. Fest + 3 Std. Nachbereitung |
10.1 | Vor- und Nachbereitungen und Anwesenheitspflicht des Küsters auf gesondertem Blatt erfassen. z. B. Presbyteriumssitzung: 70 min. (Raumvorbereitung, Getränkeservice + Brötchen) |
10.2 | Für unterschiedliche Anordnungsgruppierungen je nach Nutzung |
10.3 | |
10.4 | |
10.5 | Reinigung und Pflege gemäß Lebensmittelhygiene-Verordnung (Bodenreinigung unter 11.) |
10.6 | Um die notwendigen Vorbereitungen treffen zu können, sind mit den Gruppenleitungen entsprechende Absprachen zu treffen. |
10.7 | Beachtung der Sicherheitsbestimmungen |
Einhaltung und Überwachung von Wartungsverträgen der Einrichtungen und Anlagen | |
Bedienung und Überwachung von Heizung und Lüftung, Klima-, Mikrofon-, Lautsprech- und Höranlage, Beleuchtungs-, Alarm- und Türschließanlage | |
Optische Kontrolle der Blitzableiteranlage | |
Wartung und Pflege von Reinigungsgeräten und Maschinen | |
Instandhaltung und Bereitstellung der technischen Hilfsmittel (Lautsprecher, Film-, Videoanlage/Beamer, Diagerät, Tageslichtprojektor) | |
11.0 | Die Reinigungshäufigkeit (ein oder mehrere Male pro Woche) richtet sich nach der Nutzungsintensität eines Raumes. Der Wert „Frequenz“ ergibt sich aus <Anzahl der Reinigungen/Woche> x 52 Wochen. |
Treppenstufen unter 1m Breite werden als 1m2 gerechnet, darüber gibt die Breite die m2 Zahl. Podeste sind in der tatsächlichen Größe anzusetzen. | |
11.1 | Pauschaler Zuschlag von 30% pro Woche auf die einmalige Reinigungszeit jedes Raumes für: |
Reinigen der Möbel, | |
Reinigen der Heizkörper, | |
Abwischen der Türen, | |
Saugen der Polster, | |
Reinigen der Lampen, | |
Leeren der Ascher, | |
Leeren der Papierkörbe, | |
Abwischen der Fensterbänke, Spiegel und Waschbecken, | |
Aufräumen und Entfernen von Spinnweben. | |
11.2 | Doppelter Zeitwert der Unterhaltsreinigung; dies beinhaltet Fliesen und Becken. |
11.3 | Außerhalb der regulären Reinigung, z. B. Auftrag von Schutzschichten. (Ist ggf. nur mit entsprechenden Maschinen möglich.) |
11.4 | Außerhalb der regulären Reinigung, z. B. Abtragen von alten Schutzschichten und Neuauftrag (Ist ggf. nur mit entsprechenden Maschinen möglich.) |
11.5 | Bei Handtüchern, Tischdecken, Servietten etc. ist die Zeit für das Aufhängen und Abnehmen zum Trocknen enthalten. Bei Gardinen ist die Zeit für das Abnehmen und Aufhängen am Fenster gesondert zu rechnen. Falls gebügelt werden muss, sind 30 min. je Waschmaschine zusätzlich zu veranschlagen. |
11.6 | |
11.7 | Die Zeiten gelten für eine einmalige Reinigung. Eingangstüren aus Glas sind unter Umständen wöchentlich zu reinigen. |
12.0 | Tätigkeiten für das Gebäude (hier Gemeindehaus). Je nach Anforderungen kann eine höhere Zeit notwendig sein. |
13.0 | Sofern die Verantwortung dafür nicht bei den Gruppenleitern liegt. |
14.0 | Kontrolle vor den Veranstaltungen; Lüften danach und Verschließen der Fenster |
14.1 | Mindestens 60 min wöchentlich. Dazu gehört: Wechseln von Leuchtmitteln, Werkzeug instand halten, Kontrolle und ggf. Reparatur des Mobiliars, Einstielen von Besen usw. |
14.2 | |
15.0 | Neben den regelmäßigen Besprechungen nach Artikel 76 der Kirchenordnung der EKvW23# sind Absprachen für den geordneten Betrieb des Gemeindehauses /-zentrums, die Koordination der regelmäßigen Gemeindeangebote und die Ablaufsteuerung von Gemeindeveranstaltungen notwendig. |
16.0 | Bei der anteiligen Umrechnung auf die wöchentliche Arbeitszeit wird von einer Reinigung 40 mal im Jahr ausgegangen. |
Zusammen mit 17.0 bzw. 17.1. (12 x) ergibt dies eine wöchentliche Reinigung | |
Bei einer Reduzierung der Reinigungsintervalle dürfen auf Grund der Verkehrssicherungspflichten 17.0 und 17.1 nicht einbezogen werden | |
16.1 | Wie 16.0, mit Kehrmaschine |
17.0 | Reinigung 12 mal im Jahr – manuell |
17.1 | Reinigung 12 mal im Jahr – mit Schneeschild oder Schneefräse |
18.0 | Einmalig im Jahr auf den Rasenflächen, pro Baum |
19.0 | Mäher mit Schnittbreite bis 60 cm |
19.1 | Wie 19.0, bei Hanglage oder mit engem Baumbestand |
19.2 | Aufsitzmäher über 60 cm Schnittbreite |
20.0 | Pflege 10 mal im Jahr |
20.1 | Pflege 10 mal im Jahr |
20.2 | Örtliche Zeitangabe für das Beschneiden von großen Sträuchern, Hecken und auch Bäumen, die nicht in 20.1 enthalten sind; incl. dem Beseitigen des Schnittgutes. |
21.0 | Bis 1.2 m Höhe ohne Leiter oder Podest zu schneiden; incl. dem Beseitigen des Schnittgutes |
21.1 | Über 1.2 m Höhe mit Leiter oder Podest zu schneiden (Unfallverhütungsvorschrift); incl. dem Beseitigen des Schnittgutes |
Anlage
Messzahlkatalog „Reinigung einer Kirche“
Gruppe 1 | Gruppe 2 | Gruppe 3 | Gruppe 4 | ||
Sitzplätze | Sitzplätze | ||||
-100 | 180 min. | 240 min. | 300 min. | 360 min. | -100 |
-150 | 195 min. | 255 min. | 315 min. | 375 min. | -150 |
-200 | 210 min. | 270 min. | 330 min. | 390 min. | -200 |
-250 | 225 min. | 285 min. | 345 min. | 405 min. | -250 |
-300 | 240 min. | 300 min. | 360 min. | 420 min. | -300 |
-350 | 255 min. | 315 min. | 375 min. | 435 min. | -350 |
-400 | 270 min. | 330 min. | 390 min. | 450 min. | -400 |
-450 | 285 min. | 345 min. | 405 min. | 465 min. | -450 |
-500 | 300 min. | 360 min. | 420 min. | 480 min. | -500 |
-550 | 315 min. | 375 min. | 435 min. | 495 min. | -550 |
-600 | 330 min. | 390 min. | 450 min. | 510 min. | -600 |
-650 | 345 min. | 405 min. | 465 min. | 525 min. | -650 |
-700 | 360 min. | 420 min. | 480 min. | 540 min. | -700 |
-750 | 375 min. | 435 min. | 495 min. | 555 min. | -750 |
-800 | 390 min. | 450 min. | 510 min. | 570 min. | -800 |
-850 | 405 min. | 465 min. | 525 min. | 585 min. | -850 |
-900 | 420 min. | 480 min. | 540 min. | 600 min. | -900 |
-950 | 435 min. | 495 min. | 555 min. | 615 min. | -950 |
-1000 | 450 min. | 510 min. | 570 min. | 630 min. | -1000 |
-1050 | 465 min. | 525 min. | 585 min. | 645 min. | -1050 |
-1100 | 480 min. | 540 min. | 600 min. | 660 min. | -1100 |
-1150 | 495 min. | 555 min. | 615 min. | 675 min. | -1150 |
-1200 | 510 min. | 570 min. | 630 min. | 690 min. | -1200 |
-1250 | 525 min. | 585 min. | 645 min. | 705 min. | -1250 |
-1300 | 540 min. | 600 min. | 660 min. | 720 min. | -1300 |
-1350 | 555 min. | 615 min. | 675 min. | 735 min. | -1350 |
-1400 | 570 min. | 630 min. | 690 min. | 750 min. | -1400 |
-1450 | 585 min. | 645 min. | 705 min. | 765 min. | -1450 |
-1500 | 600 min. | 660 min. | 720 min. | 780 min. | -1500 |
-1550 | 615 min. | 675 min. | 735 min. | 795 min. | -1550 |
-1600 | 630 min. | 690 min. | 750 min. | 810 min. | -1600 |
-1650 | 645 min. | 705 min. | 765 min. | 825 min. | -1650 |
-1700 | 660 min. | 720 min. | 780 min. | 840 min. | -1700 |
-1750 | 675 min. | 735 min. | 795 min. | 855 min. | -1750 |
-1800 | 690 min. | 750 min. | 810 min. | 870 min. | -1800 |
Messzahlkatalog „Reinigung einer Kirche“ – Erläuterungen und Hinweise
Die Platzanzahl der Kirche wird in Gruppen bewertet, die im vorstehenden Messzahlkatalog „Reinigung einer Kirche“ zu finden sind. Bei 120 vorhandenen Plätzen wird z. B. die Stufe „–150 Plätze“ als Basiswert angesetzt.
Reinigung der Empore und Sakristei sowie das Staubwischen ist in diesen Zeiten enthalten.
Ergänzung: Bei Einzelstühlen kommt ein Zuschlag von 10 % hinzu.
Gruppe 1: | |
pflegeleichte Einrichtung | |
glatte Böden | |
keine verstellten Flächen | |
guter baulicher Gesamtzustand | |
Gruppe 2: | |
normale Einrichtung | |
unterschiedliche Böden | |
durchschnittlicher baulicher Gesamtzustand | |
Gruppe 3: | |
schwer pflegbare Einrichtung | |
raue, schwer pflegbare und empfindliche Böden | |
verstellte Flächen | |
schlechter baulicher Gesamtzustand | |
Gruppe 4: | |
wie Gruppe 3, aber besondere Erschwernisse: | |
z. B. kein Wasseranschluss | |
kein Ausguss | |
besondere Einrichtungen | |
Pflege von Kunstschätzen | |
häufig besuchte Baudenkmäler | |
Kirchen von historischer und künstlerischer Bedeutung |
Hinweise zur Anwendung des Arbeitszeitwertekatalogs:
- Alle angegebenen Zeitwerte sind Durchschnittszeitwerte, die über ein ganzes Jahr gerechnet den Aufgaben der Küsterin bzw. des Küsters gerecht werden.
- Bei allen Empfehlungen des Arbeitszeitwerte-Kataloges sind die örtlichen Zeitwerte – soweit bekannt – zu berücksichtigen. An den Stellen, an denen der Katalog keine Zeitwerte vorgibt, müssen diese gemeinsam mit der Küsterin bzw. dem Küster ermittelt werden.
- Die bei den Gottesdiensten angegebenen Zeiten beinhalten 60 Minuten Zeit für die Vorbereitungen und Nacharbeiten des Küsters am Sonntag. Bei den Amtshandlungen wird die Hälfte dieser Zeiten angerechnet.
- Die Zeitwerte des Messzahlkatalogs „Reinigung einer Kirche“ basieren auf Erfahrungswerten, die durch die Küstervereinigung ermittelt, bewertet und aktualisiert wurden. Diese Zeitwerte werden inzwischen in vielen Kirchengemeinden angewendet.
- Die Zeitwerte für die „Reinigung der Gemeinderäume“ basieren auf Vorgaben für die Reinigung von Schulen (Anlage 2 des Berichtes 3/1992 der Kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsvereinfachung in Köln – KGSt). Obwohl diese Vorgaben im Küsterdienst der Kirchengemeinde selten zu realisieren sind, da in der Regel kaum noch täglich gereinigt wird und die maschinelle Ausstattung von Schulen selten erreicht wird, basieren die Zeitwerte auf der Vorgabe von einer zu reinigenden Fläche von 160 Quadratmetern in der Stunde. Für die Reinigung der Möbel und der übrigen Einrichtung wird daher ein Zuschlag von 30 % auf die Zeit für die einmalige Reinigung der Räume addiert.
- Die Zeitwerte für den Arbeitsbereich: „Zuwege, Plätze, Außengrenzen und Außenanlagen“ sind angelehnt an die Vorgaben des Berichtes Nr. 3/1984 „Personalrichtwerte für die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grünflächen“ der KGSt.
- Bei der Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit werden die zu erledigenden Tätigkeiten aufgenommen, die entsprechende Zeit vorgegeben, diese mit der Anzahl der jährlichen Häufigkeit multipliziert und das Ergebnis durch 52 Wochen dividiert.Achtung: Zeiten des Urlaubs der Küster oder der Schulferien werden nicht abgezogen.Das Ergebnis der Berechnung ist die durchschnittliche, regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit, die im Verlauf eines Jahres zu leisten ist.Sie ist zugleich als Grundlage der Dienstanweisung im Sinne des § 3 der Küsterordnung24# für die Küsterin bzw. den Küster und den Anstellungsträger gleichermaßen verbindlich.Zeiten der Arbeitsbereitschaft sind im Übrigen nach § 4 Absatz 2 der Küsterordnung25# gesondert zu addieren.
Der Ausschuss für Arbeitsrecht der Ev. Küstervereinigung Westfalen-Lippe (mailto: arbeitsrecht@kuester-westfalen.de) bietet allen Anstellungsträgern und Presbyterien, wie auch den Küsterinnen und Küstern seine Hilfestellung beim Erstellen der vergütungsrelevanten Stellenbewertungen von Küsterstellen an. Es steht unter www.kuester-westfalen.de“ (Material) eine EXCEL-Tabelle abrufbar zur Verfügung, mit der die Berechnung von Küsterstellen vereinacht wird. Das Anhörungsrecht nach § 13 Küsterordnung26# bleibt davon unberührt.
#Muster einer Arbeitszeitberechnung
Name:
Kirchengemeidne:
Pfarrbezirk:
Kirche:
Arbeitsfeld | Zeitaufwand/Jahr | Zeitaufwand/Woche |
Zeitaufwand für Gottesdienst und Kirche (A) | ||
Zeitaufwand für Gemeindehaus/-Zentrum (B) | ||
Zeitaufwand für Außenanlagen (C) | ||
Zwischensumme: Zeiten der Arbeitsleistung | :52= | |
Zeiten der Arbeitsbereitschaft | ||
Arbeitszeit im Arbeitsvertrag |
#
10 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
10 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
11 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
11 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
12 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
12 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
13 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
13 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
14 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
14 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
15 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
15 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
16 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
16 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
17 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
17 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
18 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
18 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
19 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
19 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
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20 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
20 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
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21 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
21 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.