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Arbeitszeitwertekatalog für Küsterinnen und Küster

Veröffentlichung des Landeskirchenamtes vom 8. März 2007

(KABl. 2007 S. 64)

Der Vorstand der Ev. Küstervereinigung Westfalen – Lippe, das Landeskirchenamt der Lippischen Landeskirche und das Landeskirchenamt der EKvW haben am 26. September 2007 die Veröffentlichung der Arbeitshilfe Küsterdienst beschlossen.
Die technische Ausstattung von Kirchen, Gemeindehäusern und -zentren ist in den vergangenen Jahren erheblich erweitert worden. Die Anforderungen an den Dienst des Küsters haben sich nicht zuletzt aufgrund von Umstrukturierungen und Arbeitsverdichtung teilweise erheblich verändert.
So entsprach der seit 1979 gültige Arbeitszeitwertekatalog vielfach nicht mehr den realen Abläufen im Arbeitsalltag der Küsterinnen und Küster.
Deshalb wurde der Arbeitszeitwertekatalog für den Küsterdienst aktualisiert und auch mit den rechtlichen Vorgaben abgestimmt, die für den vergleichbaren öffentlichen Bereich gelten. Die Anstellungsträger und Presbyterien haben damit ein hilfreiches Instrument, um den Arbeitsaufwand, den die Küsteraufgaben erfordern, sachgemäß und fundiert bewerten zu können.
Des weiteren wurde eine Checkliste1# erarbeitet, die darstellt, welche Verantwortungsbereiche mit dem Küsterdienst verbunden sind. Wenn eine Küsterstelle reduziert oder ganz aufgegeben werden soll, müssen z. B. bestimmte rechtlich vorgegebene Sicherungsaufgaben weiterhin wahrgenommen werden. Die vorliegende Zusammenstellung soll Anstellungsträgern und Presbyterien helfen, diesen rechtlichen Vorgaben nachzukommen, und damit auch eventuellen Schaden von Menschen fernzuhalten und die Kirchengemeinde vor Regressansprüchen zu schützen.
Die Arbeitshilfe steht auf der Homepage der EKvW als Download zur Verfügung: http://www.ekvw.de/Download/Gesetze und Verordnungen/Kuesterdienst.
Nähere Auskunft zu allen Fragen des Küsterdienstes erteilt das zuständige Dezernat 232# im LKA:
LKR´in Dr. Johanna Will-Armstrong (Tel.: 05 21 / 594 – 364)
KVOR Achim Hertzke (Tel.: 05 21 / 594 – 169,
E-Mail: Achim.Hertzke@lka.ekvw.de)
Berechnungsbogen Arbeitsbereich: A) Gottesdienst und Kirche
Zeit pro Gottesdienst oder Amtshandlung
1.0
Sonntagsgottesdienste
120 min
1.1
Abendmahl
30 min
1.2
Kindergottesdienste
60 min
1.3
Gottesdienste an Feiertagen
<örtl. Wert>3#
1.4
Andere Gottesdienste wie Wochen- oder Schulgottesdienste
90 min
1.5
Zusätzliche Zeit für Proben/Vorbereitung z. B. für Schulgottesdienste
<örtl. Wert>4#
1.6
Taufgottesdienste
45 min
1.7
Passions- oder Adventsandachten
90 min
2.0
Trauungen
75 min
2.1
Anteilige Reinigungszeit
<örtl. Wert>5#
3.0
Trauerfeiern
75 min
3.1
Anteilige Reinigungszeit
<örtl. Wert>6#
3.2
Beerdigungsläuten
<örtl. Wert>7#
4.0
Konzerte
120 min
4.1
Proben dazu
<örtl. Wert>8#
5.0
Vor- und Nachbereitung der Kirche für Gottesdienste und Amtshandlungen
wöchentlich
60 min
5.1
Reinigung der Kirche einschließlich Empore und Sakristei
5.2
Zuschlag bei Einzelstühlen
10% von 5.1
5.3
Kirchenwäsche sofern nicht unter 11.5
<örtl. Wert>9#
5.4
Botengänge / Einkäufe / Kollekten sofern nicht unter 11.6
<örtl. Wert>10#
5.5
Wartung und Bereitstellung der technischen Hilfs- und Unterrichtsmittel
<örtl. Wert>11#
6.0
Unvorhersehbares mindestens
wöchentlich
60 min
7.0
Ist die Kirche täglich geöffnet: für Schließdienst
täglich
10 min
7.1
Besichtigungen
<örtl. Wert>12#
7.2
Bei Bedarf grobe Reinigung
<örtl. Wert>13#
8.0
Heizung: Kontrolle und Reinigung pauschal
wöchentlich
20 min
8.1
Kleine Reparaturen pauschal
wöchentlich
60 min
8.2
Wartung Turm pauschal
wöchentlich
15 min
8.3
Turmuhr von Hand aufziehen
einmal
30 min
8.4
Sonntagsgeläut siehe auch 3.2
<örtl. Wert>14#
8.5
Weihnachtsbaum aufstellen u. abräumen
pro Baum
480 min
8.6
Zusätzliche Stühle für G ottesdienste stellen und abräumen
pro Stuhl
1 min
9.0
Dienstbesprechungen
wöchentlich
20 min
Berechnungsbogen Arbeitsbereich: B) Gemeindehaus / -zentrum
pro Veranstaltung
10.0
Gemeindeveranstaltungen im Jahr
<örtl. Wert>15#
10.1
Gemeindeveranstaltungen in der Woche
<örtl. Wert>16#
10.2
Tische und Stühle total umstellen
pro Platz
1.20 min
10.3
Tische decken und dekorieren
pro Platz
1 min
10.4
Kaffee kochen
<örtl. Wert>17#
10.5
Küche reinigen und pflegen
<örtl. Wert>18#
10.6
Kontakt zu Gemeindegruppen
pro Gruppe
8 min
10.7
Wartung und Bereitstellung der technischen Hilfs- und Unterrichtsmittel
<örtl. Wert>19#
pro Reinigungsfrequenz
11.0
Reinigung der Gemeinderäume
pro 160 qm = 60 min
pro qm
0,38 min
11.1
Zusätzlich: pauschaler Zuschlag von 30% auf 11.0
11.2
Reinigung der Toilettenräume (doppelter Zeitwert)
pro qm
0,75 min
11.3
Pflegerische Reinigung der Böden
pro qm
0,75 min
11.4
Grundreinigung der Böden
pro qm
1,50 min
pro Reinigungsfrequenz
11.5
Hauswäsche
pro Maschine
30 min
zusätzlich bügeln
30 min
11.6
Botengänge/Einkäufe für Veranstaltungen
<örtl. Wert>20#
11.7
Fenster putzen (beidseitig mit Rahmen)
ohne Unterteilung
pro qm
5 min
mit Unterteilung
6 min
mit enger Unterteilung
8 min
12.0
Unvorhersehbares wöchentlich
mindestens
60 min
13.0
Schließdienst für Gemeindehaus
täglich
10 min
14.0
Heizen und Lüften
wöchentlich
60 min
14.1
Kleine Reparaturen
mindestens
60 min
14.2
Pflanzen-/Blumenpflege
<örtl. Wert>21#
15.0
Dienst- und Mitarbeitenden-Besprechungen
wöchentlich
20 min
Berechnungsbogen Arbeitsbereich:
C) Zuwege, Plätze, Außengrenzen und Außenanlagen
pro m 2
bzw. lfd. M.
jährlich
16.0
Wege und Plätze fegen
manuell
0.3 min
40 x
16.1
Wege und Plätze fegen
mit Maschine
0.2 min
40 x
17.0
Schneeräumen
manuell
0.75 min
12 x
17.1
Schneeräumen
mit Maschine
0.5 min
12 x
18.0
Laub beseitigen
pro Baum
80 min
1 x
19.0
Rasen mähen
mit Rasenmäher
0.34 min
20 x
19.1
Rasen mähen
bei Hanglage oder engem Baumbestand
0.4 min
20 x
19.2
Rasen mähen
Aufsitzmäher
0.17 min
20 x
20.0
Blumenbeete
0.2 min
10 x
20.1
Strauchanlagen
0.5 min
10 x
20.2
Schnitt von großen Sträuchern und Bäumen, incl. Beseitigen des Schnittgutes
<örtl. Wert>22#
21.0
Hecken schneiden pro lfd. M. (bis 1.2 m Höhe)
6 min
2 x
21.1
Hecken schneiden pro lfd. M.
(über 1.2 m Höhe)
mit Leiter oder Podest
10 min
2 x
Erläuterungen und Hinweise
1.0
Alle Gottesdienste des Jahres müssen gezählt werden.
Die bei den Gottesdiensten angegebenen Zeiten beinhalten 60 Minuten für die Vorbereitungen und Nacharbeiten des Küsters.
Bei den Amtshandlungen wird die Hälfte dieser Zeiten berechnet.
1.1
Vorbereiten und Reinigen der Abendmahlsgeräte (Vasae sacrae)
1.2
Findet der Kindergottesdienst gleichzeitig zum Gottesdienst statt, wird keine Zeit berechnet.
Es muss aber Vor- und Nachbereitungszeit berechnet werden.
1.3
Mögliche Gottesdienste an Feiertagen:
Neujahr, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Fronleichnam, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit, Reformationstag, Bußtag, Heilig Abend (Anzahl der Gottesdienste), 1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag, Jahresschluss
1.4
Mit normaler Liturgie
1.5
Schul- und Krabbel- oder Kindergartengottesdienste erfordern oft besondere Vorbereitungen
1.6
Außerhalb des Sonntagsgottesdienstes
1.7
Diese dauern in der Regel wesentlich länger als eine „Andacht“.
2.0
Durchschnitt der letzten Jahre; auch goldene Hochzeiten, diamantene Hochzeiten
2.1
Anteilige Reinigungszeit
3.0
Je nach Gemeinde sehr unterschiedlicher Zeitaufwand
3.1
Anteilige Reinigungszeit
3.2
Bei Schaltuhr mindestens 5 min wöchentlich für die Programmierung
4.0
Richtwert 120 min
4.1
Alle nötigen Proben berechnen, die vorher stattfinden.
5.0
Nicht in 1.0 enthalten
Normal zu berechnen sind 60 min wöchentlich für:
 Altar, Kanzel und Lesepult herrichten,
 Liednummern anstecken,
 Schmücken von Altar und Altarraum,
 Läuten der Glocken,
 Betreuung der technischen Anlagen,
 Pflege der Abendmahlsgeräte (Vasae sacrae) und der Paramente.
Mehr Zeit nur bei: aufwändigem Blumenschmuck, Erntedankfest Dekoration, Adventskranz und Ähnlichem.
5.1
Siehe Erläuterungen und Hinweise zum Messzahlkatalog „Reinigung einer Kirche“
5.2
+ 10% der Reinigungszeit von 5.1
5.3
Abendmahlstücher bzw. -paramente, pro Waschmaschine 30 min ggf. zusätzlich: Bügeln dieser Wäsche 30 min.
5.4
Für Gottesdienste, Veranstaltungen: Brot, Wein, Kerzen, Kaffee, Lebensmittel Einzahlung von Kollekten
5.5
Beachtung der Sicherheitsbestimmungen
Einhaltung und Überwachung von Wartungsverträgen der Einrichtungen und Anlagen
Bedienung und Überwachung von Heizung und Lüftung,
Klima-, Mikrofon-, Lautsprech- und Höranlage,
Beleuchtungs-, Alarm- und Türschließanlage
Optische Kontrolle der Blitzableiteranlage
Wartung und Pflege von Reinigungsgeräten und Maschinen
Instandhaltung und Bereitstellung der technischen Hilfsmittel (Lautsprecher, Film-,
Videoanlage/Beamer, Diagerät, Tageslichtprojektor)
6.0
Tätigkeiten für das Gebäude (hier Kirche)
7.0
Für Schließdienst 10 min pro Tag; höchstens an 6 Tagen
7.1
Bei Aufsichtsführung entsprechende Zeit
7.2
Etwa 5 % von 5.1 pro Tag
8.0
Zeit für Keller reinigen, Filter waschen usw.
Bei automatischer Steuerung können 10 min. ausreichen
Mindestens 60 min wöchentlich. Dazu gehört u.a.:
8.1
Wechseln von Leuchtmitteln,
Werkzeug instand halten,
Kontrolle und ggf. Reparatur der Möblierung,
Einstielen von Besen usw.
8.2
15 min wöchentlich (wenn Turm vorhanden)
8.3
Von Hand aufziehen; pro Mal 30 min.
8.4
Örtlicher Zeitwert
8.5
Aufwand pro Stück 480 min (= 8 Stunden)/Jahr oder örtl. Erfahrungswert
8.6
Für Heilig Abend, Konfirmationen und besondere Anlässe Falls z. B. im Keller oder auf dem Dachboden gelagert, höherer Zeitwert
9.0
Neben den regelmäßigen Besprechungen nach Artikel 76 der Kirchenordnung der EKvW sind Absprachen für den geordneten Ablauf der Gottesdienste und sonstigen Gemeindeveranstaltungen in der Kirche notwendig.
10.0
Vor- und Nachbereitungen und Anwesenheitspflicht des Küsters auf gesondertem Blatt erfassen.
z. B. Sommerfest: 4 Std. Vorbereitung + 7 Std. Fest + 3 Std. Nachbereitung
10.1
Vor- und Nachbereitungen und Anwesenheitspflicht des Küsters auf gesondertem Blatt erfassen.
z. B. Presbyteriumssitzung: 70 min. (Raumvorbereitung, Getränkeservice + Brötchen)
10.2
Für unterschiedliche Anordnungsgruppierungen je nach Nutzung
10.3
10.4
10.5
Reinigung und Pflege gemäß Lebensmittelhygiene-Verordnung (Bodenreinigung unter 11.)
10.6
Um die notwendigen Vorbereitungen treffen zu können, sind mit den Gruppenleitungen entsprechende Absprachen zu treffen.
10.7
Beachtung der Sicherheitsbestimmungen
Einhaltung und Überwachung von Wartungsverträgen der Einrichtungen und Anlagen
Bedienung und Überwachung von Heizung und Lüftung,
Klima-, Mikrofon-, Lautsprech- und Höranlage,
Beleuchtungs-, Alarm- und Türschließanlage
Optische Kontrolle der Blitzableiteranlage
Wartung und Pflege von Reinigungsgeräten und Maschinen
Instandhaltung und Bereitstellung der technischen Hilfsmittel (Lautsprecher, Film-,
Videoanlage/Beamer, Diagerät, Tageslichtprojektor)
11.0
Die Reinigungshäufigkeit (ein oder mehrere Male pro Woche) richtet sich nach der Nutzungsintensität eines Raumes.
Der Wert „Frequenz“ ergibt sich aus <Anzahl der Reinigungen/Woche> x 52 Wochen.
Treppenstufen unter 1m Breite werden als 1m2 gerechnet, darüber gibt die Breite die m2 Zahl.
Podeste sind in der tatsächlichen Größe anzusetzen.
11.1
Pauschaler Zuschlag von 30% pro Woche auf die einmalige Reinigungszeit jedes Raumes für:
Reinigen der Möbel,
Reinigen der Heizkörper,
Abwischen der Türen,
Saugen der Polster,
Reinigen der Lampen,
Leeren der Ascher,
Leeren der Papierkörbe,
Abwischen der Fensterbänke, Spiegel und Waschbecken,
Aufräumen und Entfernen von Spinnweben.
11.2
Doppelter Zeitwert der Unterhaltsreinigung; dies beinhaltet Fliesen und Becken.
11.3
Außerhalb der regulären Reinigung, z. B. Auftrag von Schutzschichten.
(Ist ggf. nur mit entsprechenden Maschinen möglich.)
11.4
Außerhalb der regulären Reinigung, z. B. Abtragen von alten Schutzschichten und Neuauftrag
(Ist ggf. nur mit entsprechenden Maschinen möglich.)
11.5
Bei Handtüchern, Tischdecken, Servietten etc. ist die Zeit für das Aufhängen und Abnehmen zum Trocknen enthalten.
Bei Gardinen ist die Zeit für das Abnehmen und Aufhängen am Fenster gesondert zu rechnen.
Falls gebügelt werden muss, sind 30 min. je Waschmaschine zusätzlich zu veranschlagen.
11.6
11.7
Die Zeiten gelten für eine einmalige Reinigung.
Eingangstüren aus Glas sind unter Umständen wöchentlich zu reinigen.
12.0
Tätigkeiten für das Gebäude (hier Gemeindehaus).
Je nach Anforderungen kann eine höhere Zeit notwendig sein.
13.0
Sofern die Verantwortung dafür nicht bei den Gruppenleitern liegt.
14.0
Kontrolle vor den Veranstaltungen; Lüften danach und Verschließen der Fenster
14.1
Mindestens 60 min wöchentlich.
Dazu gehört: Wechseln von Leuchtmitteln, Werkzeug instand halten, Kontrolle und ggf. Reparatur des Mobiliars, Einstielen von Besen usw.
14.2
15.0
Neben den regelmäßigen Besprechungen nach Artikel 76 der Kirchenordnung der EKvW23# sind Absprachen für den geordneten Betrieb des Gemeindehauses /-zentrums, die Koordination der regelmäßigen Gemeindeangebote und die Ablaufsteuerung von Gemeindeveranstaltungen notwendig.
16.0
Bei der anteiligen Umrechnung auf die wöchentliche Arbeitszeit wird von einer Reinigung 40 mal im Jahr ausgegangen.
Zusammen mit 17.0 bzw. 17.1. (12 x) ergibt dies eine wöchentliche Reinigung
Bei einer Reduzierung der Reinigungsintervalle dürfen auf Grund der Verkehrssicherungspflichten 17.0 und 17.1 nicht einbezogen werden
16.1
Wie 16.0, mit Kehrmaschine
17.0
Reinigung 12 mal im Jahr – manuell
17.1
Reinigung 12 mal im Jahr – mit Schneeschild oder Schneefräse
18.0
Einmalig im Jahr auf den Rasenflächen, pro Baum
19.0
Mäher mit Schnittbreite bis 60 cm
19.1
Wie 19.0, bei Hanglage oder mit engem Baumbestand
19.2
Aufsitzmäher über 60 cm Schnittbreite
20.0
Pflege 10 mal im Jahr
20.1
Pflege 10 mal im Jahr
20.2
Örtliche Zeitangabe für das Beschneiden von großen Sträuchern, Hecken und auch Bäumen, die nicht in 20.1 enthalten sind; incl. dem Beseitigen des Schnittgutes.
21.0
Bis 1.2 m Höhe ohne Leiter oder Podest zu schneiden;
incl. dem Beseitigen des Schnittgutes
21.1
Über 1.2 m Höhe mit Leiter oder Podest zu schneiden (Unfallverhütungsvorschrift);
incl. dem Beseitigen des Schnittgutes
#

Anlage

Messzahlkatalog „Reinigung einer Kirche“
Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3
Gruppe 4
Sitzplätze
Sitzplätze
-100
180 min.
240 min.
300 min.
360 min.
-100
-150
195 min.
255 min.
315 min.
375 min.
-150
-200
210 min.
270 min.
330 min.
390 min.
-200
-250
225 min.
285 min.
345 min.
405 min.
-250
-300
240 min.
300 min.
360 min.
420 min.
-300
-350
255 min.
315 min.
375 min.
435 min.
-350
-400
270 min.
330 min.
390 min.
450 min.
-400
-450
285 min.
345 min.
405 min.
465 min.
-450
-500
300 min.
360 min.
420 min.
480 min.
-500
-550
315 min.
375 min.
435 min.
495 min.
-550
-600
330 min.
390 min.
450 min.
510 min.
-600
-650
345 min.
405 min.
465 min.
525 min.
-650
-700
360 min.
420 min.
480 min.
540 min.
-700
-750
375 min.
435 min.
495 min.
555 min.
-750
-800
390 min.
450 min.
510 min.
570 min.
-800
-850
405 min.
465 min.
525 min.
585 min.
-850
-900
420 min.
480 min.
540 min.
600 min.
-900
-950
435 min.
495 min.
555 min.
615 min.
-950
-1000
450 min.
510 min.
570 min.
630 min.
-1000
-1050
465 min.
525 min.
585 min.
645 min.
-1050
-1100
480 min.
540 min.
600 min.
660 min.
-1100
-1150
495 min.
555 min.
615 min.
675 min.
-1150
-1200
510 min.
570 min.
630 min.
690 min.
-1200
-1250
525 min.
585 min.
645 min.
705 min.
-1250
-1300
540 min.
600 min.
660 min.
720 min.
-1300
-1350
555 min.
615 min.
675 min.
735 min.
-1350
-1400
570 min.
630 min.
690 min.
750 min.
-1400
-1450
585 min.
645 min.
705 min.
765 min.
-1450
-1500
600 min.
660 min.
720 min.
780 min.
-1500
-1550
615 min.
675 min.
735 min.
795 min.
-1550
-1600
630 min.
690 min.
750 min.
810 min.
-1600
-1650
645 min.
705 min.
765 min.
825 min.
-1650
-1700
660 min.
720 min.
780 min.
840 min.
-1700
-1750
675 min.
735 min.
795 min.
855 min.
-1750
-1800
690 min.
750 min.
810 min.
870 min.
-1800
Messzahlkatalog „Reinigung einer Kirche“ – Erläuterungen und Hinweise
Die Platzanzahl der Kirche wird in Gruppen bewertet, die im vorstehenden Messzahlkatalog „Reinigung einer Kirche“ zu finden sind. Bei 120 vorhandenen Plätzen wird z. B. die Stufe „–150 Plätze“ als Basiswert angesetzt.
Reinigung der Empore und Sakristei sowie das Staubwischen ist in diesen Zeiten enthalten.
Ergänzung: Bei Einzelstühlen kommt ein Zuschlag von 10 % hinzu.
Gruppe 1:
pflegeleichte Einrichtung
glatte Böden
keine verstellten Flächen
guter baulicher Gesamtzustand
Gruppe 2:
normale Einrichtung
unterschiedliche Böden
durchschnittlicher baulicher Gesamtzustand
Gruppe 3:
schwer pflegbare Einrichtung
raue, schwer pflegbare und empfindliche Böden
verstellte Flächen
schlechter baulicher Gesamtzustand
Gruppe 4:
wie Gruppe 3, aber besondere Erschwernisse:
z. B. kein Wasseranschluss
kein Ausguss
besondere Einrichtungen
Pflege von Kunstschätzen
häufig besuchte Baudenkmäler
Kirchen von historischer und künstlerischer Bedeutung
Hinweise zur Anwendung des Arbeitszeitwertekatalogs:
  1. Alle angegebenen Zeitwerte sind Durchschnittszeitwerte, die über ein ganzes Jahr gerechnet den Aufgaben der Küsterin bzw. des Küsters gerecht werden.
  2. Bei allen Empfehlungen des Arbeitszeitwerte-Kataloges sind die örtlichen Zeitwerte – soweit bekannt – zu berücksichtigen. An den Stellen, an denen der Katalog keine Zeitwerte vorgibt, müssen diese gemeinsam mit der Küsterin bzw. dem Küster ermittelt werden.
  3. Die bei den Gottesdiensten angegebenen Zeiten beinhalten 60 Minuten Zeit für die Vorbereitungen und Nacharbeiten des Küsters am Sonntag. Bei den Amtshandlungen wird die Hälfte dieser Zeiten angerechnet.
  4. Die Zeitwerte des Messzahlkatalogs „Reinigung einer Kirche“ basieren auf Erfahrungswerten, die durch die Küstervereinigung ermittelt, bewertet und aktualisiert wurden. Diese Zeitwerte werden inzwischen in vielen Kirchengemeinden angewendet.
  5. Die Zeitwerte für die „Reinigung der Gemeinderäume“ basieren auf Vorgaben für die Reinigung von Schulen (Anlage 2 des Berichtes 3/1992 der Kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsvereinfachung in Köln – KGSt). Obwohl diese Vorgaben im Küsterdienst der Kirchengemeinde selten zu realisieren sind, da in der Regel kaum noch täglich gereinigt wird und die maschinelle Ausstattung von Schulen selten erreicht wird, basieren die Zeitwerte auf der Vorgabe von einer zu reinigenden Fläche von 160 Quadratmetern in der Stunde. Für die Reinigung der Möbel und der übrigen Einrichtung wird daher ein Zuschlag von 30 % auf die Zeit für die einmalige Reinigung der Räume addiert.
  6. Die Zeitwerte für den Arbeitsbereich: „Zuwege, Plätze, Außengrenzen und Außenanlagen“ sind angelehnt an die Vorgaben des Berichtes Nr. 3/1984 „Personalrichtwerte für die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grünflächen“ der KGSt.
  7. Bei der Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit werden die zu erledigenden Tätigkeiten aufgenommen, die entsprechende Zeit vorgegeben, diese mit der Anzahl der jährlichen Häufigkeit multipliziert und das Ergebnis durch 52 Wochen dividiert.
    Achtung: Zeiten des Urlaubs der Küster oder der Schulferien werden nicht abgezogen.
    Das Ergebnis der Berechnung ist die durchschnittliche, regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit, die im Verlauf eines Jahres zu leisten ist.
    Sie ist zugleich als Grundlage der Dienstanweisung im Sinne des § 3 der Küsterordnung24# für die Küsterin bzw. den Küster und den Anstellungsträger gleichermaßen verbindlich.
    Zeiten der Arbeitsbereitschaft sind im Übrigen nach § 4 Absatz 2 der Küsterordnung25# gesondert zu addieren.
Der Ausschuss für Arbeitsrecht der Ev. Küstervereinigung Westfalen-Lippe (mailto: arbeitsrecht@kuester-westfalen.de) bietet allen Anstellungsträgern und Presbyterien, wie auch den Küsterinnen und Küstern seine Hilfestellung beim Erstellen der vergütungsrelevanten Stellenbewertungen von Küsterstellen an. Es steht unter www.kuester-westfalen.de“ (Material) eine EXCEL-Tabelle abrufbar zur Verfügung, mit der die Berechnung von Küsterstellen vereinacht wird. Das Anhörungsrecht nach § 13 Küsterordnung26# bleibt davon unberührt.
#

Muster einer Arbeitszeitberechnung

Name:
Kirchengemeidne:
Pfarrbezirk:
Kirche:
Arbeitsfeld
Zeitaufwand/Jahr
Zeitaufwand/Woche
Zeitaufwand für Gottesdienst und Kirche (A)
Zeitaufwand für Gemeindehaus/-Zentrum (B)
Zeitaufwand für Außenanlagen (C)
Zwischensumme: Zeiten der Arbeitsleistung
:52=
Zeiten der Arbeitsbereitschaft
Arbeitszeit im Arbeitsvertrag

#
1 ↑ Nr. 743
#
2 ↑ Zuständigkeiten aktualisiert
#
3 ↑ siehe Anlage
#
4 ↑ siehe Anlage
#
5 ↑ siehe Anlage
#
6 ↑ siehe Anlage
#
7 ↑ siehe Anlage
#
8 ↑ siehe Anlage
#
9 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
10 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
11 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
12 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
13 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
14 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
15 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
#
16 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
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17 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
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18 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
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19 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
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20 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
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21 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
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22 ↑ <örtl. Wert> = Hier ist der mit der Küsterin/dem Küster gemeinsam ermittelte Wert einzusetzen.
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23 ↑ Nr. 1
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24 ↑ Nr. 640
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25 ↑ Nr. 640
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26 ↑ Nr. 640