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E-KO-52-W
Erläuterungen zu Artikel 52 Kirchenordnung
670
Vereinbarung über das Studium an der Fachhochschule
676
Studienverlaufsplan Fachbereich Kirchliche Verwaltung
Verweisen auf
675 Ausbildungsverordnung gehobener kirchlicher Verwaltungsdienst
Verweist nach
Verweisen nach
1
Kirchenordnung
1
Kirchenordnung