.Richtlinie zu § 43 FiVO
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Richtlinie zu § 43 FiVO
Schema der Beteiligungsliste
Vom 24. November 2022
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen hat die folgende Richtlinie beschlossen:
##I. Allgemeine Grundlagen
- Gemäß § 43 Absatz 3 Nummer 6 FiVO ist dem Anhang eine Beteiligungsliste als Anlage beizufügen, in der die vorhandenen Beteiligungen nach dem Schema dieser Richtlinie aufzuzeigen sind.
- 1 In die Beteiligungsliste sind alle Beteiligungen aufzunehmen, die unter der Bilanzposition Aktiva A. IV. 3. „Beteiligungen“ dem Grunde nach zu bilanzieren sind, u. a.:
- Beteiligung an Kapitalgesellschaften
- Beteiligung an Personengesellschaften
- Mitgliedschaften in einem Verband
2 Dies gilt unabhängig von der Höhe der Beteiligungsquote. - Nicht in die Beteiligungsliste sind die Anteile an kirchlichen Genossenschaftsbanken aufzunehmen.
- 1 Die Beteiligungsliste gibt im Abschnitt A einen Überblick über die bestehenden Beteiligungen. 2 Im Abschnitt B werden die einzelnen Beteiligungen anhand einer Tabelle erläutert. 3 Soweit notwendig sind wesentliche Informationen zur wirtschaftlichen Situation und Entwicklung der jeweiligen Beteiligung im Anschluss an die Tabelle auszuführen.
- 1 Grundlage sind hierbei grundsätzlich die Jahresabschlüsse der Beteiligungen. 2 Es können allerdings auch die Haushalts- oder Wirtschaftspläne, sofern sie verfügbar sind, als Informationsquelle verwendet werden.
II. Schema der Beteiligungsliste
Beteiligungsliste nach § 43 FiVO
Überblick über die Beteiligungen der [Name der Körperschaft]
Zum 31. Dezember [Jahr]
#A. Überblick über alle Beteiligungen und Mitgliedschaften
1 Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über alle Beteiligungen, die zum Bilanzstichtag vorlagen:
Lfd. Nr. | Firma inkl. Rechtsform | Buchwert | Beteiligungsquote | Grund-/ Stammkapital | Gesellschaftszweck |
|---|---|---|---|---|---|
1. | Verband Muster | ||||
2. | GmbH Muster 1 | ||||
... | |||||
15. | GmbH Muster 11 |
2 Bis zur Erstellung des Jahresabschlusses haben sich die folgenden Änderungen ergeben:
- [Erwerb]
- [Veräußerung]
- [Erhöhung der Beteiligungsquote]
- [Verringerung der Beteiligungsquote]
B. Einzeldarstellung der Beteiligungen und Mitgliedschaften
#1. Verband Muster
Firma inkl. Rechtsform | |
Sitz | |
Gründungsdatum | |
Beteiligt seit, letzte Änderung | |
Gesellschaftsvertrag: Datum und letzte Änderung | |
Höhe der Nachschusspflicht | |
Weitere Gesellschafter mit Beteiligungsquote | |
Vorliegender Jahresabschluss | |
Letzte Sitzung des Aufsichtsorgans (wesentliche Beschlüsse) |
Wirtschaftliche Entwicklung | |||
|---|---|---|---|
Kennzahl | Geschäftsjahr | Vorjahr | Erläuterung |
Jahresergebnis | |||
Summe der ordentlichen Erträge | |||
Höchste Ertragsposition inkl. Betrag | |||
Summe der ordentlichen Aufwendungen | |||
Höchste Aufwandsposition inkl. Betrag | |||
Eigenkapital | |||
Finanzmittel (liquide Mittel, Ausleihungen) | |||
Bilanzsumme | |||
[Gegebenenfalls Ausführungen zur Entwicklung oder zu Risiken der voraussichtlichen Entwicklung]
#2. GmbH Muster
Firma inkl. Rechtsform | |
Sitz | |
Gründungsdatum | |
Beteiligt seit, letzte Änderung | |
Gesellschaftsvertrag: Datum und letzte Änderung | |
Höhe der Nachschusspflicht | |
Weitere Gesellschafter mit Beteiligungsquote | |
Vorliegender Jahresabschluss | |
Letzte Sitzung des Aufsichtsorgans (wesentliche Beschlüsse) |
Wirtschaftliche Entwicklung | |||
|---|---|---|---|
Kennzahl | Geschäftsjahr | Vorjahr | Erläuterung |
Jahresergebnis | |||
Summe der ordentlichen Erträge | |||
Höchste Ertragsposition inkl. Betrag | |||
Summe der ordentlichen Aufwendungen | |||
Höchste Aufwandsposition inkl. Betrag | |||
Eigenkapital | |||
Finanzmittel (liquide Mittel, Ausleihungen) | |||
Bilanzsumme | |||
[Gegebenenfalls Ausführungen zur Entwicklung oder zu Risiken der voraussichtlichen Entwicklung]
#III. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.