.Arbeitsrechtsregelung
§ 1
§ 2
Geltungszeitraum von: 01.11.2004
Geltungszeitraum bis: 31.12.2004
Arbeitsrechtsregelung
über vorübergehende Abweichungen von kirchlichen
Arbeitsrechtsregelungen
in der Ev. Krankenhaus Hattingen gGmbH
Vom 9. November 2004
####§ 1
Vorübergehende Maßnahme
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Evangelisches Krankenhaus Hattingen gGmbH erfolgt die Zahlung der Zuwendung für kirchliche Angestellte, kirchliche Arbeiter und kirchliche Mitarbeiter in der Ausbildung abweichend von § 5 Abs. 1 der jeweiligen Ordnung über eine Zuwendung spätestens am 31. Dezember 2004.
#§ 2
In-Kraft-Treten
Die Arbeitsrechtsregelung tritt am 10. November 2004 in Kraft.