.Beitrags- und Gebührenordnung der
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Beitrags- und Gebührenordnung der
Hochschule für Kirchenmusik Herford
Vom 23. Januar 2018
(KABl. 2018 S. 63)
####Auf Grund von § 17 der Satzung der Hochschule für Kirchenmusik1# beschließt das Landeskirchenamt am 23. Januar 2018 folgende Ordnung:
#§ 1
Geltungsbereich
Diese Beitrags- und Gebührenordnung gilt für alle an der Hochschule für Kirchenmusik Herford angebotenen Studiengänge.
#§ 2
Inhalt, Höhe und Fälligkeit
(
1
)
1 Die Gebühr für die Aufnahmeprüfung beträgt 35 €. 2 Sie wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. 3 Eine Erstattung erfolgt nur, falls die Hochschule die Zulassung zur Aufnahmeprüfung ablehnt.
(
2
)
1 Die Immatrikulationsgebühr für die berufsqualifizierenden Bachelor- und Masterstudiengänge gemäß § 1 Absatz 1 und § 2 Nummer 1 und 2 Studien- und Prüfungsordnung für Kirchenmusikstudiengänge beträgt 50 € und wird spätestens mit der Immatrikulation fällig. 2 Sie ist nur einmalig zu entrichten. 3 Gaststudierende entrichten die Immatrikulationsgebühr ebenfalls. 4 Die Zulassungsgebühr bei erstmaliger Zulassung zur Wahrnehmung anderer Studienangebote als nach Satz 1 (Weiterbildungsangebote) beträgt 50 €.
(
3
)
1 Die Rückmeldegebühr beträgt 15 €. 2 Sie wird bei Rückmeldung fällig, unabhängig davon, welches Ausbildungsangebot der oder die Studierende in Anspruch nimmt.
(
4
)
Die berufsqualifizierenden Bachelorstudiengänge Evangelische Kirchenmusik Klassisch bzw. Popular und der Masterstudiengang Kirchenmusik Klassik sind abgesehen von den Gebühren nach den Absätzen 1 bis 3 und 10 gebührenfrei.
(
5
)
1 Die Studiengebühren für Gaststudierende richten sich nach der Zahl und der Art der belegten Fächer und sind wie folgt gestaffelt:
Unterrichtsform/ Staffelung der Gebühren | Einzelunterricht | Unterricht in Kleinstgruppe | Unterricht in mittleren und größeren Gruppen | Teilnahme an Vorlesungen |
Fach I | 750,00 € | 375,00 € | 225,00 € | 150,00 € |
Fach II (80% von Fach I) | 600,00 € | 300,00 € | 180,00 € | 120,00 € |
Fach III u. alle weiteren (60% von Fach I) | 450,00 € | 225,00 € | 135,00 € | 90,00 € |
2 Die Gebühren sind für jedes Semester zu entrichten und werden mit der Rückmeldung als Gaststudent oder Gaststudentin fällig. 3 Werden Fächer unterschiedlicher Unterrichtsformen belegt, werden für die Berechnung der Gebühren zunächst alle in Einzelunterricht erteilten Fächer berücksichtigt, gefolgt von den übrigen Fächern in folgender Reihenfolge: Unterricht in Kleinstgruppen, Unterricht in mittleren und größeren Gruppen und Teilnahme an Vorlesungen.
(
6
)
Für Kontaktstudierende und für Studierende in einem Ergänzungsstudium gemäß § 1 Absatz 6 der Studien- und Prüfungsordnung für Kirchenmusikstudiengänge gilt Absatz 5 sinngemäß.
(
7
)
Für Jungstudierende gilt Absatz 5 sinngemäß mit der Maßgabe, dass sich alle unterrichtsformbezogenen Gebühren um 10 Prozent ermäßigen.
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8
)
Für Gasthörende gilt in den Fächern, zu denen sie gemäß § 1 Absatz 5 der Studien- und Prüfungsordnung für Kirchenmusikstudiengänge zugelassen werden können, Absatz 5 sinngemäß.
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9
)
1 Die Studiengebühr für die Weiterbildungsangebote mit dem Ziel der Künstlerischen Reifeprüfung oder des Konzertexamens beträgt 900 € pro Semester. 2 Soweit Studierende sich gleichzeitig in einem berufsqualifizierenden Bachelor- oder Master-Studiengang befinden, ermäßigt sich die Gebühr nach Satz 1 auf 450 €.
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10
)
1 Die Prüfungsgebühr beträgt 50 € und wird mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung fällig. 2 Sofern die Abschlussprüfung wiederholt wird, ist die Prüfungsgebühr erneut fällig
#§ 3
Semesterticket
Die Kosten des Semestertickets werden pro Semester auf alle immatrikulierten Studierenden – auch Gaststudierende – umgelegt.
#§ 4
Änderungen dieser Ordnung
Das Landeskirchenamt kann diese Gebührenordnung auf Vorschlag des Kuratoriums ändern.
#§ 5
Inkrafttreten
1 Diese Ordnung tritt am 1. April 2018 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührenordnung der Hochschule für Kirchenmusik Herford vom 1. März 2011 außer Kraft. 3 Sind Gebühren mit der Immatrikulation, Zulassung oder Rückmeldung fällig, so sind für das Sommersemester 2018 bereits die Gebühren nach dieser Ordnung zu erheben und zu entrichten.