.Arbeitsrechtsregelung über die weitere Anwendung
§ 1
§ 2
Arbeitsrechtsregelung über die weitere Anwendung
der AVR Diakonie Deutschland nach der Übergangsbestimmung
des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes –
Selbstbestimmte Lebensräume (SeLe) gGmbH, Bottrop
Vom 25. Juni 2015
(KABl. 2015 S. 178)
####§ 1
Anwendung der AVR Diakonie Deutschland
Die Arbeitsrechtliche Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe bestimmt, dass die Selbstbestimmte Lebensräume (SeLe) gGmbH, Bottrop als Mitglied des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche von Westfalen die von der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland beschlossenen Arbeitsrechtsregelungen anwendet.
#§ 2
Inkrafttreten
Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 25. Juni 2015 in Kraft.